Bei Getreide wurde weniger Winterweizen als im Vorjahr angebaut (minus 5,8 Prozent). Winterweizen ist mit über 100.000 Hektar die wichtigste Getreideart. Wintergerste folgt auf dem zweiten Platz mit mehr als 40.000 Hektar. Der Anbau von Wintergerste wurde ausgedehnt (plus 7,6 Prozent). Ihre Anbaufläche übertrifft seit 2016 den Anbau von Sommergerste, die als Braugerste vermarktet wird (35.600 Hektar).
In der ackerbaulichen Nutzung zeigen sich auch die Folgen des „Greenings“ – einem zentralen Element der Agrarreform. Konventionell wirtschaftende Betriebe mit mehr als 15 Hektar Ackerfläche erhalten die Greeningförderung, wenn sie fünf Prozent ihrer Ackerfläche als ökologische Vorrangflächen bewirtschaften. Auf den Pflichtumfang kann die Stilllegung von Flächen oder z. B. auch der Anbau von Hülsenfrüchten angerechnet werden. Stillgelegte Flächen mit Beihilfe umfassen annähernd 19 000 ha des Ackerlandes (4,7 Prozent). Hülsenfrüchte werden auf rund 5.400 Hektar angebaut; gegenüber dem Vorjahr wurde der Anbau deutlich erhöht (plus 52 Prozent).
Der größte Teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche wird ackerbaulich genutzt (57 Prozent). Dauerkulturen, zu denen z. B. Rebflächen und Obstanlagen gehören, beanspruchen zehn Prozent der Fläche. Bei den übrigen 33 Prozent handelt es sich um Dauergrünland.
Die Bodennutzungshaupterhebung findet jährlich statt. Sie wurde in den Jahren 2010 und 2016 als Vollerhebung bei allen landwirtschaftlichen Betrieben durchgeführt; in allen anderen Jahren werden die Daten im Rahmen einer repräsentativen Stichprobe erhoben. Das vorlegende Ergebnis ist noch vorläufig. Erste repräsentative Ernteergebnisse liegen Ende August vor.
Veränderungsraten des Anbauumfangs sind bei manchen hier nicht dargestellten Fruchtarten nur bedingt belastbar, da sich die Schätzfehlerbereiche der hochgerechneten Ergebnisse teilweise überschneiden.
Autorin: Dr. Birgit Hübbers (Abteilung Landwirtschaft, Umwelt, Energie, Register)