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Ausgaben für Sozialhilfe stiegen 2013 um 4 Prozent

Im Jahr 2013 wurden in Rheinland-Pfalz netto fast 1,2 Milliarden Euro für Sozialhilfe ausgezahlt. Die Ausgaben lagen nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes um gut 4 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Rein rechnerisch wandte somit jede Rheinland-Pfälzerin und jeder Rheinland-Pfälzer 300 Euro (2012: 288 Euro) für die Sozialhilfe auf. Die Ausgaben für diese Leistungen steigen seit Jahren kontinuierlich. Dafür verantwortlich sind u.a. regemäßige Anpassungen der Regelsätze. Im Jahr 2006 lagen sie noch bei weniger als 0,9 Milliarden Euro bzw. 220 Euro pro Einwohner.

Regional gibt es erhebliche Unterschiede. Die höchsten Ausgaben je Einwohner hatte im Jahr 2013 die Stadt Pirmasens mit 555 Euro (2012: 531 Euro), die niedrigsten der Landkreis Germersheim mit 185 Euro (2012: 184 Euro). Die kreisfreien Städte waren durchschnittlich stärker belastet als die Landkreise.

Mit 61 Prozent stellte die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen die größte Ausgabenposition dar. Es folgt die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit rund 18 Prozent der Gesamtausgaben. Für die Hilfe zur Pflege wurden gut 14 Prozent und für die Hilfen zur Gesundheit zwei Prozent aufgewandt. Knapp vier Prozent der Ausgaben entfielen auf die Hilfe zum Lebensunterhalt und gut ein Prozent auf sonstige Hilfen in besonderen Lebenslagen.

Bei den einzelnen Hilfearten gab es unterschiedliche Entwicklungen. Am stärksten stiegen die Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (plus 8,5 Prozent). Wachsende Ausgaben waren aber auch für die Hilfe zur Pflege (plus 6,7 Prozent), die Hilfe zum Lebensunterhalt (plus 4 Prozent), die Eingliederungshilfe behinderter Menschen (plus 2,6 Prozent) sowie für die sonstigen Hilfen (plus 0,2 Prozent) zu verzeichnen. Dagegen sanken die Ausgaben bei den Hilfen zur Gesundheit (minus 1,5 Prozent).

Die Ausgaben wurden zum weitaus überwiegenden Teil (74 Prozent) für Leistungen in Einrichtungen aufgewendet. Bei den einzelnen Hilfearten bestehen große Unterschiede. Während die Ausgaben für die Eingliederungshilfe behinderter Menschen und die Hilfe zur Pflege zu 88 bzw. 83 Prozent in Einrichtungen geleistet wurden, betrug der Anteil bei den Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie für die Hilfe zum Lebensunterhalt 26 bzw. 57 Prozent.

Anspruch auf Sozialhilfe hat, wer sich in einer Notlage befindet, die nicht aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln behoben werden kann. Die Sozialhilfe greift ein, wenn andere Personen, andere Sozialleistungssysteme oder sonstige Stellen keine Leistungen vorsehen. Rechtliche Grundlage für die Leistungen zur Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XII).

Hilfebedürftige, die erwerbsfähig sind, bekommen infolge der sog. Hartz IV-Reformen seit 2005 Leistungen der Bundesagentur für Arbeit nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II). Aufwendungen hierfür sind in den hier nachgewiesenen Sozialhilfeausgaben nicht enthalten.
Die Nettoausgaben entsprechen den insgesamt ausgezahlten Beträgen abzüglich der Einnahmen (z.B. Kostenersatz, Erstattungen von Sozialleistungsträgern).

Die Daten der Ausgaben der Sozialhilfe erhält das Statistische Landesamt jährlich von den Sozialämtern bei den kommunalen Gebietskörperschaften sowie dem Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung.

Autor: Gerhard Hehl (Sachgebiet Soziale Leistungen)

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