Der Verbraucherpreisindex wird in regelmäßigen Abständen einer Revision unterzogen und auf ein neues Basisjahr umgestellt. Mit dem Berichtsmonat Januar 2019 erfolgte die Umstellung von der Basis 2010 auf das Basisjahr 2015. Dabei wurden die VPI-Ergebnisse rückwirkend ab Januar 2015 neu berechnet. <link _blank> Hier finden Sie nähere Informationen zur Revision 2019.
Die Energiepreise waren im Januar 2019 um 1,5 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Die Preise für Mineralölprodukte stiegen um 1,6 Prozent. Dabei legten insbesondere die Preise für Heizöl deutlich zu (plus 9,8 Prozent). Die Kraftstoffpreise veränderten sich hingegen nur leicht (plus 0,6 Prozent). Fernwärme verteuerte sich um 3,1 Prozent und die Strompreise erhöhten sich gegenüber dem Vorjahresmonat um 1,1 Prozent. Gas war hingegen billiger als vor einem Jahr (minus 1,2 Prozent).
Die Nahrungsmittelpreise lagen im Januar 2019 um 0,8 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. Wesentlich tiefer in die Tasche greifen mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf von Gemüse; die Preise waren um 9,3 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Besonders kräftig fiel der Preisanstieg bei Kopf- oder Eisbergsalat und Kartoffeln aus (plus 26 bzw. plus 25,4 Prozent). Auch Fisch, Fischwaren und Meeresfrüchte wurden spürbar teurer (plus 2,6 Prozent). Preissenkungen gab es unter anderem bei Obst sowie bei Molkereiprodukten und Eiern (minus 5,6 bzw. minus 1,9 Prozent).
Die Teuerungsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, die auch als Kerninflationsrate bezeichnet wird, ist im Januar gestiegen. Sie belief sich auf plus 1,4 Prozent; im Dezember 2018 hatte sie bei plus 1,3 Prozent gelegen.
In zehn der zwölf Hauptgruppen war das Preisniveau höher als im Vorjahresmonat. Die stärkste Steigerung gab es mit plus 2,7 Prozent in der Hauptgruppe „Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen“. Merkliche Preiserhöhungen waren auch bei alkoholischen Getränken und Tabakwaren zu verzeichnen (plus 2,6 Prozent). In der Hauptgruppe „Post und Telekommunikation“ lagen die Preise unter dem Niveau des Vorjahresmonats (minus 0,8 Prozent). Im Bereich „Freizeit, Unterhaltung und Kultur“ blieben die Preise im Vergleich zum Vorjahresmonat unverändert. Veränderungen gegenüber Dezember 2018 Der Verbraucherpreisindex lag im Januar 2019 um 0,8 Prozent unter dem Niveau des Vormonats. Am stärksten fielen die Preisrückgänge in den Hauptgruppen „Freizeit, Unterhaltung und Kultur“ sowie „Bekleidung und Schuhe“ aus (minus 5,2 bzw. minus 3,4 Prozent). Im Bereich „Verkehr“ sanken die Preise um 2,1 Prozent, was vor allem auf einen kräftigen Rückgang der Kraftstoffpreise zurückzuführen ist. Deutliche Preissteigerungen wurden in den Hauptgruppen „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ sowie „Gesundheit“ registriert (jeweils plus 0,8 Prozent).
Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst die durchschnittliche Preisveränderung der Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden. Rund um die Monatsmitte erheben in elf rheinland-pfälzischen Berichtsgemeinden 18 Preisermittler im Auftrag des Statistischen Landesamtes in mehr als 2.000 Berichtsstellen (z. B. Kaufhäuser) rund 20.000 Einzelpreise. Dabei werden die Preisveränderungen von 600 genau beschriebenen Waren und Dienstleistungen erfasst. Die Preisveränderungen werden gemäß der Verbrauchsbedeutung, die den Waren und Dienstleistungen bei den Ausgaben der privaten Haushalte zukommt (sog. Wägungsschema), im Preisindex berücksichtigt. Die Veränderung des VPI gegenüber dem Vorjahresmonat beziehungsweise dem Vorjahr wird umgangssprachlich auch als Inflationsrate bezeichnet.
Neben dem VPI dienen Kerninflationsraten als ergänzende Kennzahlen zur Beurteilung der Geldwertentwicklung. Sie geben an, wie sich die Verbraucherpreise entwickeln, wenn bestimmte Güter des Warenkorbs nicht mit eingerechnet werden. Das sind zumeist Güter mit erfahrungsgemäß stark schwankenden Preisen. Hier wird der Gesamtindex ohne Energie und Nahrungsmittel als Kerninflationsrate bezeichnet.
Autorin: Dr. Melanie Nofz (Referat VGR, ETR, Arbeitsmarkt, Verdienste / Preise)
Preisindizes - für Gütergruppen - für die Lebenshaltung insgesamt | Wägungsanteil am Gesamtindex* in % | Indexstand | Veränderung gegenüber | |
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Januar 2019 | Januar 2018 | Dezember 2018 | ||
Basis 2015=100 | % | |||
Waren- und Dienstleistungsgruppen | ||||
Wohnung, Wasser, Strom, Gas u. a. Brennstoffe | 32,5 | 103,1 | 1,8 | 0,2 |
Verkehr1 | 12,9 | 104,9 | 1,8 | -2,1 |
Freizeit, Unterhaltung und Kultur | 11,3 | 96,2 | - | -5,2 |
Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke | 9,7 | 106,9 | 0,8 | 0,8 |
Andere Waren und Dienstleistungen | 7,4 | 103,9 | 1,6 | 1,0 |
Möbel, Leuchten, Geräte u. a. Haushaltszubehör | 5,0 | 101,6 | 0,3 | 0,1 |
Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen | 4,7 | 107,9 | 2,7 | 0,4 |
Gesundheit | 4,6 | 104,7 | 1,1 | 0,8 |
Bekleidung und Schuhe | 4,5 | 98,2 | 1,9 | -3,4 |
Alkoholische Getränke und Tabakwaren | 3,8 | 108,6 | 2,6 | 0,5 |
Post und Telekommunikation | 2,7 | 96,2 | -0,8 | - |
Bildungswesen | 0,9 | 106,3 | 1,7 | -0,2 |
Gesamtlebenshaltung | ||||
Verbraucherpreisindex | 100 | 103,0 | 1,4 | - 0,8 |
Kerninflationsrate | ||||
Gesamtindex ohne Nahrungsmittel und Energie | 81,1 | 102,9 | 1,4 | - 0,7 |
* Die Preisveränderungen werden gemäß der Verbrauchsbedeutung, die den Waren und Dienstleistungen bei den Ausgaben der privaten Haushalte (sog. Wägungsschema) zukommt, im Verbraucherpreisindex berücksichtigt. Der Wägungsanteil gibt beispiels- weise an, welchen Anteil die Ausgaben für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke an den gesamten Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte haben. | ||||
1 Die Hauptgruppe Verkehr enthält Kraftstoffe und andere Waren sowie Dienstleistungen für Fahrzeuge, den Kauf von Fahrzeugen sowie die Beförderung von Personen und Gütern im Schienen-, Straßen-, Luft- und Schiffsverkehr. |
Güterart | Veränderung in Prozent gegenüber | ||
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Dezember 2018 | Januar 2018 | Jahr 2015 | |
Energie insgesamt | -2,9 | 1,5 | 0,2 |
Haushaltsenergie insgesamt | -0,1 | 2,0 | 0,1 |
Heizöl, einschließlich Umlage | -2,4 | 9,8 | 6,4 |
Strom | 0,8 | 1,1 | 2,1 |
Gas, einschließlich Umlage | -0,3 | -1,2 | -4,9 |
Feste Brennstoffe | 0,8 | 8,0 | 8,4 |
Fernwärme u. A. | 1,1 | 3,1 | -2,5 |
Kraftstoffe insgesamt | -7,9 | 0,6 | 0,3 |
Benzin | -8,7 | -0,4 | -2,0 |
Dieselkraftstoff | -6,3 | 3,3 | 6,9 |
Güterart | Veränderung in Prozent gegenüber | ||
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Dezember 2018 | Januar 2018 | Jahr 2015 | |
Kartoffeln | 3,5 | 25,4 | 14,6 |
Margarine | 1,3 | 7,7 | 7,2 |
Rinderroulade oder Rinderlende | 6,0 | 6,7 | 6,8 |
Weizenmehl | 0,5 | 6,3 | 10,9 |
Roggenbrot oder Mischbrot | 0,4 | 5,6 | 9,7 |
Reis | 1,4 | 3,5 | 5,3 |
Pils, Lager, Schwarzbier o. a. untergäriges Bier | 2,3 | 3,0 | 4,1 |
Frisches Brötchen | 0,5 | 2,3 | 7,7 |
Weißwein | - | 2,1 | -0,1 |
Mineralwasser mit Kohlensäure | 1,4 | 2,1 | 1,9 |
Nudeln | 0,2 | 1,9 | 0,5 |
Butter | 0,1 | 1,7 | 71,9 |
Salami, Zervelatwurst oder andere Dauerwurst | -0,7 | 0,8 | 4,8 |
Bohnenkaffee | -0,8 | -0,3 | -0,2 |
Hartkäse | -2,9 | -0,8 | 11,0 |
Joghurt | -1,7 | -1,1 | 1,2 |
Apfelsaft oder ähnlicher Fruchtsaft | -1,0 | -1,1 | 12,4 |
Eier | -3,7 | -1,7 | 10,7 |
Schweinebraten | -1,6 | -2,0 | -0,1 |
Pizza, Quiches oder Ähnliches | -3,9 | -2,3 | -5,3 |
Schokoladentafel | 1,7 | -2,4 | -4,0 |
Tomaten | 20,8 | -3,1 | 23,2 |
Vollmilch | -0,8 | -7,7 | 19,3 |
Bananen | -2,3 | -8,5 | -11,2 |
Weintrauben | -16,8 | -13,6 | 1,3 |
Äpfel | 0,6 | -19,6 | -4,7 |