Teilweise ist der Rückgang der Teuerung allerdings auch auf den Wegfall von Sondereffekten zurückzuführen, die in den vergangenen Monaten Einfluss auf die Entwicklung der Verbraucherpreise hatten. Im Jahr 2022 wirkte sich das „Neun-Euro-Ticket“ im öffentlichen Personennahverkehr sowie eine verringerte Energiesteuer auf Kraftstoffe („Tankrabatt“) in den Monaten Juni bis August dämpfend auf die Preise aus. In den Monaten Juni bis August 2023 wurden die Preise für Kraftstoffe und Nahverkehrstickets mit den durch das Neun-Euro-Ticket und den Tankrabatt ermäßigten Preisen des Vorjahres verglichen. Ab September 2023 haben der Tankrabatt und das Neun-Euro-Ticket keinen Einfluss mehr auf die Entwicklung der Verbraucherpreise, da die Rabattierung Ende August 2022 auslief.
Veränderungen gegenüber September 2022
Die Entwicklung der Energiepreise, die im vergangenen Jahr maßgeblich zum Anstieg der Inflation beigetragen hatte, wirkte im September 2023 dämpfend auf die Teuerung: Die Preise für Energie lagen nur um 0,9 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats und stiegen damit weit schwächer als der Verbraucherpreisindex insgesamt. Dazu trug der Rückgang der Kraftstoffpreise bei, die 3,4 Prozent niedriger waren als im September 2022. Die Preise für Haushaltsenergie lagen hingegen um 4,3 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. Gas (einschließlich Betriebskosten) verteuerte sich binnen Jahresfrist um 8,5 Prozent. Auch die Preise für Strom (plus 7,8 Prozent) und für Fernwärme (plus 6,4 Prozent) erhöhten sich spürbar. Feste Brennstoffe sowie Heizöl (einschließlich Betriebskosten) wurden deutlich günstiger angeboten als ein Jahr zuvor (minus 23,8 bzw. minus 16,1 Prozent). Haushaltsenergie wird häufig über längerfristige Lieferverträge mit fest vereinbarten Preisen bezogen. Die in den vergangenen Monaten bei einigen Energieträgern zu beobachtenden Preisrückgänge schlagen sich daher erst sukzessive mit dem Auslaufen von Preisbindungen in bestehenden Verträgen im Verbraucherpreisindex nieder.
Die Nahrungsmittelpreise waren im September 2023 wesentlich höher als im Vorjahresmonat und wirkten damit weiterhin inflationstreibend. Die Verbraucherinnen und Verbraucher mussten für Nahrungsmittel 7,3 Prozent mehr bezahlen als im September 2022. Besonders stark zogen die Preise für Zucker, Marmelade, Honig und andere Süßwaren an (plus 15,9 Prozent; darunter Zucker plus 67,5 Prozent). Die Preise für Brot und Getreideerzeugnisse stiegen ebenfalls mit zweistelliger Rate (plus 12,3 Prozent). Nur Speisefette und -öle wurden deutlich günstiger (minus 18,0 Prozent), da die Preise für Butter sowie „Sonnenblumenöl, Rapsöl oder Ähnliches“ wesentlich niedriger waren als im September 2022 (minus 30,9 bzw. minus 28,6 Prozent).
Die Teuerungsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, die oft auch als Kerninflationsrate bezeichnet wird, war im September ebenfalls rückläufig. Sie belief sich auf plus 4,6 Prozent nach plus 5,3 Prozent im August.
In allen zwölf Abteilungen des Verbraucherpreisindex lagen die Preise im September 2023 über dem Niveau des Vorjahresmonats. Den stärksten Anstieg gab es bei alkoholischen Getränken und Tabakwaren (plus acht Prozent). Es folgten Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen mit plus 7,7 Prozent sowie Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke mit plus 7,6 Prozent. Am geringsten fielen die Preissteigerungen in der Abteilung „Post und Telekommunikation“ mit plus ein Prozent aus.
Veränderungen gegenüber August 2023
Zum Anstieg des Verbraucherpreisindex um 0,3 Prozent im Vergleich zum Vormonat trugen sieben der zwölf Abteilungen bei. Spürbare Preissteigerungen waren im September saisonal bedingt bei Bekleidung und Schuhen zu verzeichnen (plus 3,7 Prozent). Die Preise für Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen erhöhten sich binnen Monatsfrist um 1,2 Prozent. Es folgten die Abteilungen „Verkehr“ sowie „Alkoholische Getränke und Tabakwaren“ mit jeweils plus 0,8 Prozent. Merkliche Preissenkungen gab es in der Abteilung „Freizeit, Unterhaltung und Kultur“ (minus 1,1 Prozent). In zwei weiteren Abteilungen – Post und Telekommunikation sowie Bildungswesen – waren die Preise geringfügig niedriger als im August (jeweils minus 0,1 Prozent). In den Abteilungen „Möbel, Leuchten, Geräte und anderes Haushaltszubehör“ sowie „Andere Waren und Dienstleistungen“ blieb das Preisniveau gegenüber dem Vormonat unverändert.
Die Veränderung des Verbraucherpreisindexes (VPI) misst die durchschnittliche Preisveränderung der Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden. Rund um die Monatsmitte erheben in 11 rheinland-pfälzischen Berichtsgemeinden 23 Preisermittelnde im Auftrag des Statistischen Landesamtes in mehr als 2.000 Berichtsstellen (z. B. Kaufhäuser) rund 20.000 Einzelpreise. Dabei werden die Preise von 700 genau beschriebenen Waren und Dienstleistungen erfasst. Die Preisveränderungen werden gemäß der Verbrauchsbedeutung, die den Waren und Dienstleistungen bei den Ausgaben der privaten Haushalte (sogenannte Wägungsschema) zukommt, im Preisindex berücksichtigt. Die Veränderung des VPI gegenüber dem Vorjahresmonat beziehungsweise dem Vorjahr wird umgangssprachlich auch als Inflationsrate bezeichnet.
Neben dem VPI dienen Kerninflationsraten als ergänzende Kennzahlen zur Beurteilung der Geldwertentwicklung. Sie geben an, wie sich die Verbraucherpreise entwickeln, wenn bestimmte Güter des Warenkorbs nicht mit eingerechnet werden. Das sind zumeist Güter mit erfahrungsgemäß stark schwankenden Preisen. In dieser Pressemitteilung wird die Veränderung des Gesamtindexes ohne Nahrungsmittel und Energie als Kerninflationsrate bezeichnet.
Die Pressemitteilung zum Berichtsmonat September 2023 enthält vorläufige Ergebnisse. Sofern bis zum 6. Oktober 2023 keine Korrektur erscheint, sind die veröffentlichten Ergebnisse als endgültig anzusehen.
Autorin: Diane Dammers (Referat Analysen Wirtschaft)
Preisindizes - für Gütergruppen - für die Lebenshaltung insgesamt | Wägungs-anteil am Gesamt-index* in % | Indexstand | Veränderung gegenüber | |
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September 2023 | September 2022 | August 2023 | ||
Basis 2020=100 | % | |||
Waren- und Dienstleistungsgruppen | ||||
Wohnung, Wasser, Strom, Gas u. a. Brennstoffe | 25,9 | 113,9 | 2,7 | 0,1 |
Verkehr1 | 13,8 | 125,8 | 1,9 | 0,8 |
Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke | 11,9 | 129,5 | 7,6 | 0,5 |
Freizeit, Unterhaltung und Kultur | 10,4 | 114,8 | 5,4 | -1,1 |
Andere Waren und Dienstleistungen | 9,9 | 115,2 | 6,9 | - |
Möbel, Leuchten, Geräte u. a. Haushaltszubehör | 6,8 | 118,1 | 5,9 | - |
Gesundheit | 5,5 | 105,7 | 3,3 | 0,1 |
Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen | 4,7 | 120,2 | 7,7 | 1,2 |
Bekleidung und Schuhe | 4,2 | 110,1 | 3,4 | 3,7 |
Alkoholische Getränke und Tabakwaren | 3,5 | 119,4 | 8,0 | 0,8 |
Post und Telekommunikation | 2,3 | 99,8 | 1,0 | -0,1 |
Bildungswesen | 0,9 | 107,6 | 3,6 | -0,1 |
Gesamtlebenshaltung | ||||
Verbraucherpreisindex | 100,0 | 117,4 | 4,5 | 0,3 |
Kerninflationsrate | ||||
Gesamtindex ohne Nahrungsmittel und Energie | 82,1 | 112,6 | 4,6 | 0,2 |
* Die Preisveränderungen werden gemäß der Verbrauchsbedeutung, die den Waren und Dienstleistungen bei den Ausgaben der privaten Haushalte (sog. Wägungsschema) zukommt, im Verbraucherpreisindex berücksichtigt. Der Wägungsanteil gibt beispiels- weise an, welchen Anteil die Ausgaben für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke an den gesamten Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte haben. | ||||
1 Die Abteilung Verkehr enthält Kraftstoffe und andere Waren sowie Dienstleistungen für Fahrzeuge, den Kauf von Fahrzeugen sowie die Beförderung von Personen und Gütern im Schienen-, Straßen-, Luft- und Schiffsverkehr. |
Güterart | Veränderung in Prozent gegenüber | ||
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August 2023 | September 2022 | Jahr 2020 | |
Energie insgesamt | 1,3 | 0,9 | 52,8 |
Haushaltsenergie insgesamt | -0,2 | 4,3 | 51,7 |
Heizöl, einschl. Betriebskosten | 2,4 | -16,1 | 78,6 |
Strom | -0,2 | 7,8 | 32,5 |
Gas, einschl. Betriebskosten | -0,9 | 8,5 | 89,9 |
Feste Brennstoffe | -2,8 | -23,8 | 62,0 |
Fernwärme u. A. | - | 6,4 | 31,5 |
Kraftstoffe insgesamt | 3,4 | -3,4 | 54,4 |
Superbenzin | 2,8 | -0,9 | 51,5 |
Dieselkraftstoff | 5,5 | -10,5 | 63,5 |
Güterart | Veränderung in Prozent gegenüber | ||
---|---|---|---|
August 2023 | September 2022 | Jahr 2020 | |
Kartoffeln | -3,7 | 27,8 | 44,5 |
Butter | 0,3 | -30,9 | 7,8 |
Margarine oder Pflanzenfett | 1,3 | 15,1 | 60,3 |
Roggenbrot oder Mischbrot | 0,2 | 12,6 | 31,8 |
Weizenmehl | -2,0 | 26,1 | 65,5 |
Reis | 0,4 | 12,1 | 39,2 |
Pils, Lager, Schwarzbier o. a. untergäriges Bier | 6,6 | 4,5 | 20,2 |
Frisches Brötchen | - | 9,2 | 30,4 |
Salami, Zervelatwurst oder andere Dauerwurst | 1,1 | 7,7 | 25,2 |
Rinderroulade oder Rinderlende | -3,9 | -5,1 | 25,4 |
Weißwein | 0,4 | 8,1 | 24,1 |
Mineralwasser mit Kohlensäure | - | 10,3 | 26,3 |
Joghurt | -4,1 | 5,5 | 31,7 |
Hartkäse | 0,4 | 11,5 | 39,6 |
Bohnenkaffee | -0,9 | -5,5 | 17,7 |
Pizza, Quiches oder Ähnliches | -0,6 | 11,1 | 35,6 |
Bananen | 1,1 | 10,6 | 13,7 |
Eier | -1,2 | 2,1 | 33,8 |
Schokoladentafel | 0,1 | 3,0 | 25,6 |
Schweinebraten | -0,4 | 6,2 | 24,1 |
Nudeln | 3,1 | 9,4 | 34,3 |
Apfelsaft oder ähnlicher Fruchtsaft | -0,7 | 17,3 | 27,5 |
Vollmilch | -1,1 | -5,8 | 30,6 |
Tomaten | 13,4 | -1,6 | -16,2 |
Äpfel | 1,4 | 5,7 | 13,6 |
Weintrauben | -1,9 | -0,7 | -8,8 |