Veränderungen gegenüber Dezember 2023
Die Nahrungsmittelpreise stiegen etwas stärker als der Verbraucherpreisindex insgesamt. Sie lagen im Dezember durchschnittlich um 2,1 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Dagegen wirkte sich die Preisentwicklung im Energiebereich dämpfend auf den Verbraucherpreisindex aus: Energie war um 1,2 Prozent billiger als im Dezember 2023. Die Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, die auch als Kerninflationsrate bezeichnet wird, belief sich im Dezember 2024 auf plus 3,6 Prozent nach plus 3,5 Prozent im November.
Deutliche Unterschiede gab es weiterhin bei der Entwicklung der Preise für Waren und für Dienstleistungen: Während sich Waren innerhalb eines Jahres um 1,5 Prozent verteuerten, mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher für Dienstleistungen im Dezember 4,7 Prozent mehr bezahlen als ein Jahr zuvor.
In zehn der zwölf Abteilungen des Verbraucherpreisindex lagen die Preise im Dezember 2024 über dem Niveau des Vorjahresmonats. Am stärksten stiegen die Preise von „Anderen Waren und Dienstleistungen“, zu denen unter anderem Dienstleistungen sozialer Einrichtungen zählen, mit plus sieben Prozent sowie von Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen mit plus 6,9 Prozent. Sinkende Preise gab es im Bereich „Post und Telekommunikation“ (minus 1,6 Prozent sowie in der Abteilung „Möbel, Leuchten Geräte u. a. Haushaltszubehör“ (minus 0,6 Prozent).
Veränderung gegenüber November 2024
Der Verbraucherpreisindex lag im Dezember 2024 um 0,4 Prozent über dem Niveau des Vormonats November. Am stärksten fielen die Preisanstiege in der Abteilung „Freizeit, Unterhaltung und Kultur“ mit plus 1,7 Prozent aus. Es folgt der Bereich „Verkehr“ (plus 1,6 Prozent). Niedrigere Preise im Vergleich zum Vormonat wurden bei Bekleidung und Schuhen sowie im Bereich „Post und Telekommunikation“ verzeichnet (minus 0,7 Prozent bzw. minus 0,1 Prozent).
Methodische Hinweise für Dezember 2024/Hinweise zur Korrektur
In Vorbereitung auf das zukünftige Basisjahr 2025 erfolgt die Erhebung der Verbraucherpreise ab Dezember 2024 turnusgemäß nach einem neuen Erhebungskatalog. Dieser berücksichtigt mit der „Systematik der Einnahmen und Ausgaben der privaten Haushalte 2021“ (SEA 2021) und der „Europäischen Klassifikation der Verwendungszwecke des Individualkonsums“ (European Classification of Individual Consumption according to Purpose – ECOICOP Version 2, COICOP 2018) neue Klassifikationen. Dadurch hat sich die Struktur des Erhebungskatalogs erheblich geändert. Infolgedessen ist die zeitliche Vergleichbarkeit vor allem im Dezember 2024 beim Vergleich zum Vormonat eingeschränkt.
Für das endgültige Ergebnis für Dezember 2024 wurde die Indexberechnung teilweise korrigiert. Beim vorläufigen Ergebnis war die Preissteigerung für einige Positionen in Folge der Strukturänderung des Erhebungskatalogs überschätzt worden. Der Text der Pressemitteilung und die dazugehörigen Grafiken und Tabellen wurden am 9. Januar 2025 entsprechend geändert. Im Text sind die Änderungen hervorgehoben, in Tabellen und Grafiken in der Fußnote gekennzeichnet.
Entwicklung der Verbraucherpreise im Jahresdurchschnitt 2024
Von Januar bis Juli 2024 schwankte die Inflationsrate zwischen plus 2,5 Prozent und plus 2,8 Prozent. Ab August ließ die Teuerung nach und erreichte im September mit plus 1,8 Prozent ihren niedrigsten Stand im Jahresverlauf. In den Folgemonaten stieg die Teuerungsrate kontinuierlich und erreichte im Dezember mit einem Plus von 3,0 Prozent ihren höchsten Stand. Im Jahresdurchschnitt 2024 lag der rheinland-pfälzische Verbraucherpreisindex damit insgesamt um 2,6 Prozent über dem Niveau des Vorjahres. Dies ist der niedrigste Anstieg seit 2020. In den vergangenen drei Jahren betrug die Teuerung mindestens drei Prozent.
Nahrungsmittel verteuerten sich im Jahresdurchschnitt um 1,5 Prozent. Die höchsten Preiszuwächse beobachtete das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz bei Speisefetten und Speiseölen (plus 9,7 Prozent). Spürbare Preiserhöhungen gab es außerdem bei Zucker, Marmelade, Honig und anderen Süßwaren (plus 6,6 Prozent). Billiger im Jahresdurchschnitt wurden dagegen Gemüse sowie Molkereiprodukte und Eier (minus 3,4 Prozent bzw. minus 1,1 Prozent).
Energie war 2024 im Jahresdurchschnitt 1,5 Prozent günstiger als im Jahr zuvor. Deutliche Preissenkungen gab es bei Heizöl (minus 8,6 Prozent; einschließlich Betriebskosten), Strom (minus 3,9 Prozent) und Kraftstoffen (minus 3,2 Prozent). Aber auch feste Brennstoffe – wie zum Beispiel Kohlebriketts – wurden 2024 günstiger angeboten (minus 1,9 Prozent). Kräftige Preissteigerungen waren bei Fernwärme zu beobachten (plus 33,4 Prozent). Gas (einschließlich Betriebskosten) verteuerte sich leicht um plus 0,6 Prozent.
Die Kerninflationsrate – die Teuerungsrate ohne Nahrungsmittel und Energie – lag 2024 im Jahresdurchschnitt bei plus 3,1 Prozent.
In elf der zwölf Abteilungen waren die Preise im Jahresdurchschnitt höher als 2023. Deutlich tiefer in die Tasche greifen mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher bei Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen (plus 6,9 Prozent). Dahinter folgte der Bereich „Andere Waren und Dienstleistungen“, zu dem beispielsweise Dienstleistungen sozialer Einrichtungen sowie Finanz- und Versicherungsdienstleistungen gehören, mit einem Plus von 6,4 Prozent. Die Preise für Dienstleistungen des Bereichs „Bildungswesen“ erhöhten sich um 4,6 Prozent. In zwei Abteilungen waren die Preissteigerungen niedriger als ein Prozent (Verkehr: plus 0,7 Prozent; Möbel, Leuchten, Geräte u. a. Haushaltszubehör: plus 0,3 Prozent). Lediglich im Bereich „Post und Telekommunikation“ sanken die Preise (minus 0,7 Prozent).
Methodische Hinweise
Die Veränderung des Verbraucherpreisindexes (VPI) misst die durchschnittliche Preisveränderung der Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden. Rund um die Monatsmitte erheben in elf rheinland-pfälzischen Berichtsgemeinden 23 Preisermittelnde im Auftrag des Statistischen Landesamtes in mehr als 2.000 Berichtsstellen (z. B. Kaufhäuser) rund 20.000 Einzelpreise. Dabei werden die Preise von 700 genau beschriebenen Waren und Dienstleistungen erfasst. Die Preisveränderungen werden gemäß der Verbrauchsbedeutung, die den Waren und Dienstleistungen bei den Ausgaben der privaten Haushalte (sogenanntes Wägungsschema) zukommt, im Preisindex berücksichtigt. Die Veränderung des VPI gegenüber dem Vorjahresmonat beziehungsweise dem Vorjahr wird umgangssprachlich auch als Inflationsrate bezeichnet.
Neben dem VPI dienen Kerninflationsraten als ergänzende Kennzahlen zur Beurteilung der Geldwertentwicklung. Sie geben an, wie sich die Verbraucherpreise entwickeln, wenn bestimmte Güter des Warenkorbs nicht mit eingerechnet werden. Das sind zumeist Güter mit erfahrungsgemäß stark schwankenden Preisen. In dieser Pressemitteilung wird die Veränderung des Gesamtindexes ohne Nahrungsmittel und Energie als Kerninflationsrate bezeichnet.
Autorin: Dr. Melanie Nofz (Referat Unternehmensregister, Verdienste, Preise)