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Jeder 13. Einwohner ist schwerbehindert

Rund jeder 13. Einwohner in Rheinland-Pfalz ist schwerbehindert. Nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes lebten Ende 2013 insgesamt 310.299 Schwerbehinderte im Land, das entspricht einem Anteil von 7,8 Prozent an der Gesamtbevölkerung. Damit ist die Zahl der schwerbehinderten Menschen gegenüber der vorigen Erhebung im Jahr 2011 leicht zurückgegangen.

Bei gut einem Viertel der Schwerbehinderten (25,4 Prozent) stellte das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung einen Grad der Behinderung von 100 fest, knapp ein Drittel (32,7 Prozent) wies einen Behinderungsgrad von 50 auf. Als schwerbehindert nach dem Sozialgesetzbuch IX gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 und mehr.

Mehr als die Hälfte (53,4 Prozent) der Schwerbehinderten war älter als 65 Jahre, gut ein Fünftel gehörte der Altersgruppe zwischen 55 und 65 Jahren an. Rund zwei Prozent waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Männer überwogen bei den Schwerbehinderten mit einem Anteil von rund 54 Prozent.

In rund 80 Prozent der Fälle wurde die Behinderung durch eine Krankheit - einschließlich Impfschaden - verursacht. Knapp drei Prozent der Behinderungen waren angeboren und jeweils ein weiteres Prozent auf einen Arbeitsunfall sowie die Anerkennung einer Kriegs- und Wehrdienstbeschädigungen zurückzuführen.

Die Daten zur Schwerbehindertenstatistik erhält das Statistische Landesamt in zweijährigem Turnus vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
Der Grad der Behinderung ist ein Maß für die Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Er besagt nichts über die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz und ist unabhängig vom ausgeübten oder angestrebten Beruf. Er wird, nach Zehnergraden abgestuft, von mindestens 20 bis höchstens 100 eingeschätzt. Als schwer behindert gelten nach dem Sozialgesetzbuch IX Personen, denen ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt wurde.

Autor: Gerhard Hehl (Sachgebiet Soziale Leistungen)

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