Der Verbraucherpreisindex wird in regelmäßigen Abständen überarbeitet und auf ein neues Basisjahr umgestellt. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems mitteilt, erfolgt mit der Veröffentlichung der Ergebnisse für den Berichtsmonat Januar 2019 die Umstellung von der bisherigen Basis 2010 auf das Basisjahr 2015. Dabei werden die Ergebnisse ab Januar 2015 neu berechnet.
Im Mittelpunkt der Überarbeitung des Verbraucherpreisindex steht die Aktualisierung des Wägungsschemas für die in die Berechnung einbezogenen Waren und Dienstleistungen. Das Wägungsschema bildet die Ausgabenanteile für die einzelnen Güterarten an den gesamten Konsumausgaben der privaten Haushalte in Deutschland ab. Auch die Wägungsschemata für die Geschäftstypen und die Bundesländer werden neu berechnet. Die Gewichtung der Geschäftstypen spiegelt die Bedeutung der verschiedenen Einkaufsstätten im Einzelhandel (wie Fachgeschäfte, Discounter oder Internet- und Versandhandel) wider. Die Gewichtung der Bundesländer bildet deren Anteil an den privaten Konsumausgaben in Deutschland ab.
Alle neuen Wägungsschemata beziehen sich auf das Jahr 2015 und bleiben bis zur nächsten Revision unverändert, um innerhalb eines längeren Zeitraums die Preisentwicklung unbeeinflusst von Änderungen der Ausgabengewichte darstellen zu können. Im Gegensatz dazu wird die Auswahl der einzelnen Waren und Dienstleistungen, deren Preise für die Indexberechnung erhoben werden, der sogenannte Warenkorb, laufend angepasst, damit immer diejenigen Gütervarianten in die Preisbeobachtung eingehen, die von den Verbraucherinnen und Verbrauchern aktuell häufig gekauft werden.
Darüber hinaus wird die turnusmäßige Überarbeitung des Verbraucherpreisindex auch genutzt, um methodische Verbesserungen einzuführen. Mit der Umstellung auf das Basisjahr 2015 wird beispielsweise die Stichprobe für die Mieterhebung erweitert und die Berechnungsmethode für Pauschalreisen geändert.
Ab Berichtsmonat Februar 2019 wird der übliche Turnus der Veröffentlichung erster Ergebnisse zum Monatsende wiederaufgenommen.
Informationen zu der Revision – speziell für Nutzerinnen und Nutzer von Verbraucherpreisindizes in Wertsicherungsklauseln – finden Sie beim <link https: _blank external-link-new-window>Statistischen Bundesamt.
Autorin: Dr. Melanie Nofz (Referat VGR, ETR, Arbeitsmarkt, Verdienste / Preise)