Die Energiepreise haben weiterhin einen dämpfenden Einfluss auf die Preisentwicklung; sie verringerten sich binnen Jahresfrist um vier Prozent. Merkliche Preissenkungen gab es vor allem bei Mineralölprodukten, die sich innerhalb eines Jahres um 12,4 Prozent verbilligten. Sowohl die Preise für Heizöl (einschließlich Umlage) als auch die Kraftstoffpreise sanken gegenüber Oktober 2018 spürbar (minus 12,5 Prozent bzw. minus 10,3 Prozent). Für Fernwärme und Strom mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher dagegen mehr bezahlen (plus 2,9 bzw. plus 3,3 Prozent). Die Preise für Gas (einschließlich Umlage) legten ebenfalls gegenüber dem Vorjahresmonat zu (plus 1,8 Prozent).
Die Nahrungsmittelpreise erhöhten sich leicht. Sie lagen im Oktober 2019 um 0,3 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. Die höchste Steigerung gab es bei Fleisch und Fleischwaren (plus 4,9 Prozent). Wesentlich tiefer in die Tasche greifen mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher auch beim Kauf von Fisch, Fischwaren und Meeresfrüchten; die Preise waren um 4,6 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Starke Preissenkungen waren hingegen bei Speisefetten und -ölen zu verzeichnen (minus 12,2 Prozent). Zum Beispiel verbilligte sich Butter um 17,4 Prozent. Gemüse wurde ebenfalls günstiger (minus 4,8 Prozent; darunter Kartoffeln minus 13,2 Prozent).
Die Teuerungsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, die auch als Kerninflationsrate bezeichnet wird, blieb unverändert. Sie lag im Oktober wie im September bei plus 1,5 Prozent.
Unter den zwölf Abteilungen gab es bei den alkoholischen Getränken und Tabakwaren gegenüber dem Vorjahresmonat die größten Preissteigerungen (plus 2,6 Prozent). Die stärksten Preisrückgänge wurden in der Abteilung „Verkehr“ registriert (minus 1,2 Prozent). Hierzu trugen vor allem die Kraftstoffpreise bei, die deutlich unter dem Niveau des Vorjahresmonats lagen. Im Bereich „Post und Telekommunikation“ mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso weniger bezahlen (minus 0,5 Prozent). Veränderungen gegenüber September 2019 Im Vergleich zum Vormonat blieb der Verbraucherpreisindex im Oktober 2019 unverändert. In der Abteilung „Bekleidung und Schuhe“ lagen die Preise über dem Niveau des Vormonats (plus 1,6 Prozent). An zweiter Stelle folgt der Bereich „Möbel, Leuchten, Geräte u. a. Haushaltszubehör“ mit einem Plus von 0,4 Prozent. Vier der zwölf Abteilungen verzeichneten Preisrückgänge; am stärksten verringerten sich die Preise in den Abteilungen „Freizeit, Unterhaltung und Kultur“ sowie „Verkehr“ mit minus 0,5 bzw. minus 0,3 Prozent.
Die Veränderung des Verbraucherpreisindexes (VPI) misst die durchschnittliche Preisveränderung der Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden. Rund um die Monatsmitte erheben in 11 rheinland-pfälzischen Berichtsgemeinden 18 Preisermittlerinnen bzw. Preisermittler im Auftrag des Statistischen Landesamtes in mehr als 2.000 Berichtsstellen (z. B. Kaufhäuser) rund 20.000 Einzelpreise. Dabei werden die Preise von 600 genau beschriebenen Waren und Dienstleistungen erfasst. Die Preisveränderungen werden gemäß der Verbrauchsbedeutung, die den Waren und Dienstleistungen bei den Ausgaben der privaten Haushalte (sogenannte Wägungsschema) zukommt, im Preisindex berücksichtigt. Die Veränderung des VPI gegenüber dem Vorjahresmonat beziehungsweise dem Vorjahr wird umgangssprachlich auch als Inflationsrate bezeichnet.
Neben dem VPI dienen Kerninflationsraten als ergänzende Kennzahlen zur Beurteilung der Geldwertentwicklung. Sie geben an, wie sich die Verbraucherpreise entwickeln, wenn bestimmte Güter des Warenkorbs nicht mit eingerechnet werden. Das sind zumeist Güter mit erfahrungsgemäß stark schwankenden Preisen. In dieser Pressemitteilung wird die Veränderung des Gesamtindexes ohne Energie und Nahrungsmittel als Kerninflationsrate bezeichnet.
Die Pressemitteilung zum Berichtsmonat Oktober 2019 enthält vorläufige Ergebnisse. Sofern bis zum 5. November 2019 keine Korrektur erscheint, sind die veröffentlichten Ergebnisse als endgültig anzusehen.
Autorin: Dr. Melanie Nofz (Referat VGR, ETR, Arbeitsmarkt, Verdienste / Preise)
Preisindizes - für Gütergruppen - für die Lebenshaltung insgesamt | Wägungs-anteil am Gesamt-index* in % | Indexstand | Veränderung gegenüber | |
---|---|---|---|---|
Oktober 2019 | Oktober 2018 | September 2019 | ||
Basis 2015=100 | % | |||
Waren- und Dienstleistungsgruppen | ||||
Wohnung, Wasser, Strom, Gas u. a. Brennstoffe | 32,5 | 104,4 | 1,2 | 0,0 |
Verkehr1 | 12,9 | 106,5 | -1,2 | -0,3 |
Freizeit, Unterhaltung und Kultur | 11,3 | 106,6 | 0,9 | -0,5 |
Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke | 9,7 | 106,3 | 0,1 | -0,2 |
Andere Waren und Dienstleistungen | 7,4 | 105,3 | 2,2 | 0,2 |
Möbel, Leuchten, Geräte u. a. Haushaltszubehör | 5,0 | 102,6 | 1,3 | 0,4 |
Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen | 4,7 | 109,6 | 2,2 | -0,1 |
Gesundheit | 4,6 | 105,2 | 1,3 | 0,1 |
Bekleidung und Schuhe | 4,5 | 105,2 | 0,9 | 1,6 |
Alkoholische Getränke und Tabakwaren | 3,8 | 111,2 | 2,6 | 0,1 |
Post und Telekommunikation | 2,7 | 95,7 | -0,5 | 0,0 |
Bildungswesen | 0,9 | 106,9 | 0,6 | 0,0 |
Gesamtlebenshaltung | ||||
Verbraucherpreisindex | 100,0 | 105,4 | 0,8 | 0,0 |
Kerninflationsrate | ||||
Gesamtindex ohne Nahrungsmittel und Energie | 81,1 | 105,7 | 1,5 | 0,1 |
* Die Preisveränderungen werden gemäß der Verbrauchsbedeutung, die den Waren und Dienstleistungen bei den Ausgaben der privaten Haushalte (sog. Wägungsschema) zukommt, im Verbraucherpreisindex berücksichtigt. Der Wägungsanteil gibt beispiels- weise an, welchen Anteil die Ausgaben für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke an den gesamten Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte haben. | ||||
1 Die Hauptgruppe Verkehr enthält Kraftstoffe und andere Waren sowie Dienstleistungen für Fahrzeuge, den Kauf von Fahrzeugen sowie die Beförderung von Personen und Gütern im Schienen-, Straßen-, Luft- und Schiffsverkehr. |
Güterart | Veränderung in Prozent gegenüber | ||
---|---|---|---|
September 2019 | Oktober 2018 | Jahr 2015 | |
Energie insgesamt | -0,5 | -4,0 | 2,2 |
Haushaltsenergie insgesamt | -0,1 | -0,5 | 2,2 |
Heizöl, einschließlich Umlage | -2,1 | -12,5 | 8,4 |
Strom | 0,2 | 3,3 | 4,6 |
Gas, einschließlich Umlage | 0,5 | 1,8 | -2,9 |
Feste Brennstoffe | 1,2 | 3,9 | 9,1 |
Fernwärme u. A. | 0,0 | 2,9 | -0,8 |
Kraftstoffe insgesamt | -1,2 | -10,3 | 2,2 |
Benzin | -1,7 | -10,5 | 0,3 |
Dieselkraftstoff | 0,0 | -9,9 | 8,2 |
Güterart | Veränderung in Prozent gegenüber | ||
---|---|---|---|
September 2019 | Oktober 2018 | Jahr 2015 | |
Kartoffeln | -5,9 | -13,2 | -5,7 |
Butter | 3,9 | -17,4 | 51,5 |
Margarine | 0,7 | -2,9 | 5,8 |
Roggenbrot oder Mischbrot | 0,4 | 6,6 | 14,0 |
Weizenmehl | -0,8 | 4,0 | 11,2 |
Reis | 0,7 | 3,9 | 7,3 |
Pils, Lager, Schwarzbier o. a. untergäriges Bier | -0,6 | 0,0 | 2,9 |
Frisches Brötchen | 0,5 | 2,3 | 9,3 |
Salami, Zervelatwurst oder andere Dauerwurst | 1,2 | 4,8 | 10,3 |
Rinderroulade oder Rinderlende | 0,4 | 1,0 | 5,1 |
Weißwein | 0,6 | 0,7 | 0,0 |
Mineralwasser mit Kohlensäure | -2,1 | -0,2 | 1,2 |
Joghurt | -2,4 | -0,6 | 2,4 |
Hartkäse | 0,6 | 1,3 | 10,8 |
Bohnenkaffee | -2,5 | -2,4 | -5,1 |
Pizza, Quiches oder Ähnliches | -1,9 | 0,6 | -6,0 |
Bananen | 1,3 | -3,4 | -11,5 |
Eier | 0,5 | -3,7 | 10,2 |
Schokoladentafel | 0,2 | -3,1 | -4,6 |
Schweinebraten | 8,6 | 4,1 | 8,7 |
Nudeln | -2,0 | -3,4 | 0,0 |
Apfelsaft oder ähnlicher Fruchtsaft | 0,7 | -7,9 | 9,7 |
Vollmilch | -0,4 | 3,1 | 22,2 |
Tomaten | 12,2 | -10,0 | 5,7 |
Äpfel | -2,8 | 3,4 | 7,5 |
Weintrauben | 2,9 | 0,5 | -17,6 |