Im vergangenen Jahr verdienten Frauen in Rheinland-Pfalz durchschnittlich 19,68 Euro pro Stunde (ohne Sonderzahlungen). Männer dagegen erzielten einen Bruttostundenverdienst von 23,19 Euro. Der Bruttostundenverdienst der Frauen war damit um 3,51 Euro bzw. 15 Prozent niedriger als der Verdienst von Männern. Bei diesem Ergebnis handelt es sich um den sogenannten unbereinigten Gender Pay Gap. Dieser Indikator ist definiert als Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten männlicher und weiblicher Beschäftigter im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher Beschäftigter. Er berücksichtigt nicht die strukturellen Unterschiede zwischen den Geschlechtern wie zum Beispiel die Wahl der Berufe und der Branchen, in der sie tätig sind, sowie die jeweilige Erwerbsbiografie.
Für Deutschland lag der unbereinigte Gender Pay Gap im Jahr 2022 bei 18 Prozent und fiel damit um drei Prozentpunkte höher aus als in Rheinland-Pfalz. Im Durchschnitt der westdeutschen Bundesländer wurde ein geschlechtsspezifischer Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern von 19 Prozent berechnet. Deutlich niedriger fällt dagegen der Gender Pay Gap in den ostdeutschen Bundesländern aus (sieben Prozent).
Neue Datenquelle und Erhebungsmethodik
Für das Berichtsjahr 2022 wurden der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern erstmals anhand der neuen Verdiensterhebung berechnet. Die Ergebnisse sind aufgrund unterschiedlicher Datenquellen und Erhebungsmethoden bei den Berechnungen nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Bis zum Berichtsjahr 2021 wurden Ergebnisse basierend auf der Verdienststrukturerhebung (VSE) berechnet. Diese alle vier Jahre erfolgte Erhebung fand zuletzt für das Berichtsjahr 2018 statt. Der unbereinigte Gender Pay Gap wurde bis 2021 für die Jahre, in denen keine Verdienststrukturerhebung erfolgte, durch Fortschreibungen auf Basis der Vierteljährlichen Verdiensterhebung (VVE) ermittelt.
Ab dem Berichtsjahr 2022 wurden die VSE und VVE durch die neue monatliche Verdiensterhebung abgelöst. Hierzu werden in Rheinland-Pfalz rund 3.400 Betriebe aus der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei, dem Produzierenden Gewerbe und dem Dienstleistungsbereich befragt.
Der Gender Pay Gap ist ein Strukturindikator der amtlichen Statistik, der den Unterschied der Bruttostundenverdienste zwischen Frauen und Männern misst. Er wird berechnet, indem zunächst die Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten männlicher und weiblicher Beschäftigter gebildet und anschließend zum durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher Beschäftigter ins Verhältnis gesetzt wird. Sonderzahlungen bleiben bei der Ermittlung der Bruttostundenverdienste unberücksichtigt.
Autorin: Dr. Melanie Nofz (Referat Unternehmensregister, Verdienste, Preise)