Die veranschlagten Baukosten erhöhten sich um 3,8 Prozent auf rund 1,46 Milliarden Euro. Der umbaute Raum ging um 3,4 Prozent, die geplante Nutzfläche um zwei Prozent zurück.
Gebäudearten: Rückgang bei Baugenehmigungen für nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude
Knapp 70 Prozent der genehmigten neuen Gebäude waren sogenannte nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude. Hierunter fallen unter anderem Handels- und Lagergebäude (26,2 Prozent aller neuen Gebäude), Fabrik- und Werkstattgebäude (11,9 Prozent) sowie Hotels und Gaststätten (zwei Prozent). Insgesamt wurden 965 nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude genehmigt, das waren 6,8 Prozent weniger als im Jahr 2023. Zudem wurden Baugenehmigungen für 160 landwirtschaftliche Betriebsgebäude (minus 2,4 Prozent), 58 Büro- und Verwaltungsgebäude (minus 32,6 Prozent) sowie 186 sonstige Nichtwohngebäude (plus 5,7 Prozent) erteilt.
Bauherren und Baukosten: Unternehmen dominieren als Bauherren
Rund 51 Prozent der Bauherren waren Unternehmen. Es folgten private Haushalte mit rund 36 Prozent, die öffentlichen Bauherren mit zehn Prozent und Organisationen ohne Erwerbszweck mit knapp drei Prozent. Lediglich bei der öffentlichen Hand (plus 4,5 Prozent) und bei den Organisationen ohne Erwerbszweck (plus 5,6 Prozent) ist die Zahl der Baugenehmigungen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Bei allen anderen Bauherren wurden weniger Baugenehmigungen für Nichtwohnbauten erteilt als im Jahr zuvor. Den größten Rückgang gab es bei den privaten Haushalten mit rund zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Während die geplanten Baukosten bei Unternehmen um rund zwölf Prozent gestiegen sind, sind sie bei allen anderen Bauherren zurückgegangen (öffentliche Bauherren: minus 3,1 Prozent, private Haushalte: minus 26,3 Prozent und Organisationen ohne Erwerbszweck: minus 50,5 Prozent).
Methodische Hinweise
Die Ergebnisse stammen aus der Statistik der Baugenehmigungen. Die Bauaufsichtsbehörden melden die von ihnen erteilten Baugenehmigungen monatlich an das Statistische Landesamt. In der Statistik können demzufolge nur diejenigen Baugenehmigungen abgebildet werden, die bis zum jeweiligen Schlusstag für die Meldung an die Statistik beim Statistischen Landesamt eingegangen sind und plausible Angaben beinhalten. Abgelehnte Anträge auf Baugenehmigung fließen nicht in die Statistik ein.
Die vorliegende Pressemitteilung hat ausschließlich die erteilten Baugenehmigungen für den Neubau von Nichtwohngebäuden zum Gegenstand. Die erteilten Baugenehmigungen für Baumaßnahmen an bestehenden Nichtwohngebäuden sowie die erteilten Baugenehmigungen für Wohngebäude werden nicht dargestellt.
Autor: Daniel Friesenhahn (Referat Steuern, Verwaltungsstatistiken)