Nach dem Sozialgesetzbuch gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr als schwerbehindert. Bei einem Drittel der erfassten schwerbehinderten Personen stellte das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung einen Grad der Behinderung von genau 50 fest; ein Viertel wies den höchsten Behinderungsgrad von 100 auf.
Der Anteil schwerbehinderter Menschen steigt mit zunehmendem Lebensalter: Weniger als fünf Prozent waren jünger als 25 Jahre; das entsprach einem Anteil von 1,5 Prozent aller Personen dieser Altersgruppe in der Bevölkerung. Fast 65 Prozent der registrierten Personen hatten zum Stichtag das 65. Lebensjahr vollendet. In Relation zur Gesamtbevölkerung dieses Alters hatte damit fast jede fünfte Person einen Schwerbehindertenstatus.
Während bei den jüngeren Jahrgängen eine nur geringfügige geschlechterspezifische Differenz der Anteile schwerbehinderter Menschen an der Gesamtbevölkerung zu beobachten ist, weitet sich dieser Unterschied im Alter zunehmend: Der Anteil betroffener Männer im Alter von über 65 Jahren lag bei knapp einem Viertel (23 Prozent); bei Frauen waren es nur 17 Prozent.
In über 88 Prozent aller Fälle wurde die Behinderung durch eine Krankheit verursacht; gut zwei Prozent der Behinderungen waren angeboren. Die restlichen knapp zehn Prozent der Fälle entfielen unter anderem auf Arbeitsunfälle, Verkehrsunfälle, anerkannte Kriegs- und Wehrdienstbeschädigungen oder hatten sonstige bzw. mehrere Ursachen.
Mit einem Anteil von rund 28 Prozent waren Beeinträchtigungen der Funktion von inneren Organen oder Organsystemen die häufigste Behinderungsart. Auf Störungen des Nervensystems wie Querschnittslähmung, zerebrale Störungen, geistig-seelische Behinderungen oder Suchtkrankheiten entfielen rund 18 Prozent aller Fälle. Ein nahezu gleich großer Anteil litt unter Funktionseinschränkungen der Wirbelsäule und des Rumpfes oder Deformierungen des Brustkorbes. Von Funktionseinschränkungen der Gliedmaßen waren etwa zehn Prozent, von Blindheit und Sehbehinderung knapp fünf Prozent betroffen.
Die Daten zur Statistik der schwerbehinderten Menschen erhält das Statistische Landesamt in zweijährigem Turnus vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. In der Statistik werden gemäß § 214 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX nur schwerbehinderte Menschen mit ausgehändigtem und gültigem Ausweis nachgewiesen. Schwerbehinderte Menschen, die vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz zwar erfasst sind, deren Ausweis am Erhebungsstichtag noch nicht ausgestellt bzw. bei denen die Gültigkeitsdauer des Ausweises abgelaufen ist, werden in der Statistik nicht ausgewiesen. Die Gesamtzahl der schwerbehinderten Menschen ohne Rücksicht auf die Ausweisgültigkeit belief sich nach Angaben des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Ende 2021 auf 420.644.
Der Grad der Behinderung ist ein Maß für die Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Er besagt nichts über die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz und ist unabhängig vom ausgeübten oder angestrebten Beruf. Er wird, nach Zehnergraden abgestuft, von mindestens 20 bis höchstens 100 eingeschätzt. Als schwer behindert gelten nach dem Sozialgesetzbuch IX Personen, denen ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt wurde.
Autor: Markus Elz (Referat Soziales, Gesundheit, Rechtspflege)
Ursache der Behinderung | insgesamt | davon | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
Frauen | Männer | |||||
Anzahl | % | Anzahl | % | Anzahl | % | |
Insgesamt | 328.139 | 100,0 | 155.065 | 100,0 | 173.074 | 100,0 |
Angeborene Behinderung | 6.985 | 2,1 | 2.994 | 1,9 | 3.991 | 2,3 |
Arbeitsunfall, Berufskrankheit | 1.527 | 0,5 | 192 | 0,1 | 1.335 | 0,8 |
Verkehrsunfall | 660 | 0,2 | 158 | 0,1 | 502 | 0,3 |
Häuslicher Unfall | 84 | 0,0 | 21 | 0,0 | 63 | 0,0 |
Sonstiger nicht näher bezeichneter Unfall | 235 | 0,1 | 49 | 0,0 | 186 | 0,1 |
Anerkannte Kriegs-, Wehrdienst- oder Zivildienstbeschädigung | 467 | 0,1 | 76 | 0,0 | 391 | 0,2 |
Allgemeine Krankheit (einschl. Impfschaden) | 290.087 | 88,4 | 138.908 | 89,6 | 151.179 | 87,3 |
Sonstige Ursache oder mehrere Ursachen | 28.094 | 8,6 | 12.667 | 8,2 | 15.427 | 8,9 |
1 Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis. |
Art der Behinderung | insgesamt | davon | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
Frauen | Männer | |||||
Anzahl | % | Anzahl | % | Anzahl | % | |
Insgesamt | 328.139 | 100,0 | 155.065 | 100,0 | 173.074 | 100,0 |
Verlust oder Teilverlust von Gliedmaßen | 2.455 | 0,7 | 708 | 0,5 | 1.747 | 1,0 |
Funktionseinschränkungen von Gliedmaßen | 33.347 | 10,2 | 15.680 | 10,1 | 17.667 | 10,2 |
Funktionseinschränkungen der Wirbelsäule und des Rumpfes, Deformierung des Brustkorbes | 60.042 | 18,3 | 28.053 | 18,1 | 31.989 | 18,5 |
Blindheit und Sehbehinderung | 16.044 | 4,9 | 8.743 | 5,6 | 7.301 | 4,2 |
Sprach- oder Sprechstörungen, Taubheit, Schwerhörigkeit, Gleichgewichtsstörungen | 10.848 | 3,3 | 5.023 | 3,2 | 5.825 | 3,4 |
Verlust einer Brust oder beider Brüste, Entstellungen u. a. | 1.782 | 0,5 | 1.678 | 1,1 | 104 | 0,1 |
Beeinträchtigung der Funktion von inneren Organen bzw. Organsystemen | 92.362 | 28,1 | 41.873 | 27,0 | 50.489 | 29,2 |
Querschnittslähmung, zerebrale Störungen, geistig-seelische Behinderungen, Suchtkrankheiten | 60.466 | 18,4 | 27.468 | 17,7 | 32.998 | 19,1 |
Sonstige und ungenügend bezeichnete Behinderungen | 50.793 | 15,5 | 25.839 | 16,7 | 24.954 | 14,4 |
1 Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis. |