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Amtlich erfasste Sozialhilfeausgaben um 3,7 Prozent gestiegen

Die örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe in Rheinland-Pfalz meldeten für das Jahr 2019 – nach Abzug sämtlicher Erstattungen und Rückzahlungen – Nettoausgaben in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro für Sozialhilfeleistungen. Laut Statistischem Landesamt Rheinland-Pfalz entsprach dies einem Anstieg um knapp 46 Millionen Euro bzw. 3,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Auf jede Einwohnerin bzw. jeden Einwohner entfielen somit Nettoausgaben in Höhe von 314 Euro; im Vorjahr lag der Wert bei 303 Euro. In den kreisfreien Städten (363 Euro) wurden mehr Leistungen je Einwohnerin bzw. Einwohner aufgewendet als in den Landkreisen (292 Euro). Relativ betrachtet verzeichneten die Städte Pirmasens (557 Euro), Zweibrücken (446 Euro) und Trier (437 Euro) die höchsten Sozialhilfeausgaben; die geringsten Werte wurden in Neustadt an der Weinstraße (227 Euro), dem Landkreis Germersheim (225 Euro) sowie dem Rhein-Pfalz-Kreis (199 Euro) gemeldet.

Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung stellte wie in den Vorjahren die mit Abstand größte Ausgabenposition innerhalb der Statistik dar. Knapp 78 Prozent der amtlich erfassten Sozialhilfeausgaben sind dieser Leistungsart zuzuordnen. Netto wurden von den zuständigen örtlichen und überörtlichen Trägern rund eine Milliarde Euro aufgewendet; das ist ein Plus von 3,2 Prozent bzw. 31 Millionen Euro im Vergleich zum Jahr 2018. Aufgrund einer Neuregelungen der Leistungen der Eingliederungshilfe im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes wurde diese Position letztmalig in der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe erfasst. Ab dem Berichtsjahr 2020 werden diese Leistungen dann in einer eigenen neu konzeptionierten Statistik der Ausgaben und Einnahmen nach dem SGB IX geführt.

Die Unterstützung Pflegebedürftiger (Hilfe zur Pflege) bildet mit Nettoausgaben in Höhe von 180 Millionen Euro die zweitgrößte Leistungsart (Anteil 14 Prozent). Im Vorjahresvergleich ist dieser Wert um acht Prozent bzw. 13 Millionen Euro gestiegen. Für die Hilfe zum Lebensunterhalt wurden in Rheinland-Pfalz im zurückliegenden Jahr Leistungen in Höhe von 55 Millionen Euro gewährt; das war ein Zuwachs von einem Prozent bzw. einer halben Million Euro gegenüber 2018. Nachdem die Ausgaben für die Hilfe zur Gesundheit in den vergangenen Jahren sukzessive gesunken sind, war zuletzt ein Anstieg um 2,3 Prozent auf aktuell knapp 25 Millionen Euro zu verzeichnen. Die Hilfen zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten und anderen Lebenslagen bildeten – wie schon in den Vorjahren – mit rund 21 Millionen Euro (2018: 20 Millionen Euro) den kleinsten Ausgabenposten der in der amtlichen Statistik erfassten Sozialhilfeleistungen.

Hinweis zu Pressemitteilungen mit Daten vor Corona

Das Statistische Landesamt veröffentlicht jährlich mehr als 200 Pressemitteilungen, die ein umfassendes Bild der Strukturen und Entwicklungen in Staat, Gesellschaft und Wirtschaft liefern. Die Veröffentlichung der Zahlen erfolgt mit einigem zeitlichen Abstand zum Berichtszeitraum; denn das Einsammeln der Daten und ihre sorgfältige Aufbereitung nach wissenschaftlichen Grundsätzen kosten Zeit. Deshalb wird im Moment noch über Strukturen und Entwicklungen berichtet, die vor dem Beginn der Corona-Pandemie liegen. Das scheint in einer Situation, in der sich nahezu alle Lebensbereiche tiefgreifend verändern, befremdlich. Diese Zahlen haben jedoch eine wichtige Funktion; sie bilden die Grundlage für die Bewertung der Auswirkungen von Corona in Staat, Gesellschaft und Wirtschaft. Deshalb veröffentlicht das Statistische Landesamt Pressemitteilungen mit Vor-Krisen-Ergebnissen.

Die Erhebung über die Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe wird jährlich für das abgelaufene Kalenderjahr als Totalerhebung durchgeführt. Mit der Erhebung sollen umfassende und zuverlässige Daten über die finanziellen Auswirkungen der Sozialhilfe bereitgestellt werden. Die Angaben werden ferner für die weitere Planung und Fortentwicklung des SGB XII benötigt.
Die Daten der Ausgaben der Sozialhilfe erhält das Statistische Landesamt jährlich von den örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe (Sozialämter sowie Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung) sowie den kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände - soweit diese Aufgaben nach dem SGB XII wahrnehmen - in elektronischer Form übermittelt.
Anspruch auf Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XII) hat, wer sich in einer Notlage befindet, die nicht aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln behoben werden kann. Die Sozialhilfe greift ein, wenn keine anderen Leistungsansprüche (z. B. Unterhaltsleistungen, Sozialleistungen aufgrund anderer Normen) bestehen. Hilfebedürftige, die erwerbsfähig sind, bekommen infolge der sog. Hartz IV-Reformen seit 2005 Leistungen der Bundesagentur für Arbeit nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II). Aufwendungen hierfür sind in den hier nachgewiesenen Sozialhilfeausgaben nicht enthalten.
In der jährlichen Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII werden jeweils separat die Ausgaben und Einnahmen folgender Hilfen erfasst:
- Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII);
- Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel SGB XII);
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel SGB XII) (entfällt ab BJ 2020, Überführung in SGB IX)
- Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII);
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel SBG XII);
- Hilfe in anderen Lebenslagen (9. Kapitel SGB XII);
Ferner werden die Ausgaben der Sozialhilfeträger für Erstattungen an die Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung gemäß § 264 Absatz 7 SGB V erfasst.
Aufgrund einer fehlenden gesetzlichen Grundlage werden ab dem Berichtsjahr 2017 keine Ausgaben und Einnahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII durch die amtliche Statistik erfasst. Aufwendungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind somit – im Gegensatz zu den Vorjahren – in den hier nachgewiesenen Sozialhilfeausgaben nicht mehr enthalten.
Die Statistik weist die tatsächlichen Zahlungsströme, d. h. die kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen aus dem jeweiligen Berichtsjahr aus. Die Nettoausgaben entsprechen den insgesamt ausgezahlten Beträgen abzüglich der Einnahmen (z. B. Kostenersatz, Erstattungen von Sozialleistungsträgern).
Im Rahmen des Bundesteilhabegesetztes wurde die Eingliederungshilfe (bisher 6. Kapitel SGB XII) neu geregelt und in das SGB IX überführt. Infolgedessen wird dieses Kapitel ab dem folgenden Berichtsjahr 2020 nicht mehr in der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe, sondern in einer separaten Erhebung der Ausgaben und Einnahmen nach dem SGB IX erfasst.

Autor: Markus Elz (Referat Soziales, Gesundheit, Rechtspflege)

 Nettoausgaben der Sozialhilfe nach dem 3. und 5. bis 9. Kapitel SGB XII 1 2009, 2018 und 2019 nach Hilfearten
Hilfeart2009201720182019Veränderung 2019 zu
200920172018
1.000 EUR%
 Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) 35.93253.56754.71655.26553,83,21,0
 Hilfen zur Gesundheit2 (5. Kapitel SGB XII)27.53228.05024.14924.695-10,3-12,02,3
 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel SGB XII) 625.960917.830971.8741.002.74360,29,33,2
 Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII) 135.527173.765166.484179.74432,63,48,0
Sonstige Hilfen (8. und 9. Kapitel SGB XII)16.88218.68320.38020.80623,211,42,1
 Nettoausgaben Insgesamt (3. und 5. bis 9. Kapitel SGB XII) 841.8341.191.8961.237.6031.283.25352,47,73,7
1 Aufgrund einer fehlenden gesetzlichen Grundlage werden ab dem Berichtsjahr 2017 keine Ausgaben und Einnahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII mehr erfasst.
2 Inklusive Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung.
Bruttoausgaben, Einnahmen sowie Nettoausgaben der Sozialhilfe nach dem 3. und 5. bis 9. Kapitel SGB XII 1 in Rheinland-Pfalz 2019 nach Ort der Leistungserbringung
HilfeartBruttoausgabenEinnahmen Nettoausgaben
InsgesamtKostenbeiträge; Aufwendungs-/KostenersatzLeistungen DritterRückzahlungen gewährter Hilfen
(insb. Tilgung und Zinsen von Darlehen)
Übergeleitete Unterhalts-ansprüche gg. bürgerlich-rechtliche Unterhalts-pflichtigeLeistungen
von
Sozialleistungs-trägern
sonstige
Ersatz-leistungen
1.000 EUR
Insgesamt        
 Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) 59.6924.4271.2086601.2662021.09055.265
 Hilfen zur Gesundheit3 (5. Kapitel SGB XII)25.8171.12198437551319424.695
 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel SGB XII) 1.099.33396.59012.3814.20769.6213.7076.6751.002.743
 Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII) 202.98423.2405.2036.2585.5251.8074.448179.744
Sonstige Hilfen (8. und 9. Kapitel SGB XII)21.31851220415771368020.806
Zusammen (3. und 5. bis 9. Kapitel SGB XII)1.409.144125.89119.09511.18477.2435.98312.3861.283.253
Außerhalb von Einrichtungen2
 Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) 27.9742.50860731263719775425.466
 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel SGB XII) 166.5524.4738978257916441.316162.079
 Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII) 33.5591.4644261573817242832.095
Sonstige Hilfen (8. und 9. Kapitel SGB XII)8.450155624387448.294
In Einrichtungen2
 Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) 31.7181.920602348628533729.799
 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel SGB XII) 932.78192.11811.4843.38268.8293.0635.359840.664
 Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII) 169.42521.7764.7776.1015.1441.7344.020147.650
Sonstige Hilfen (8. und 9. Kapitel SGB XII)12.86835714211391293612.511
1 Aufgrund einer fehlenden gesetzlichen Grundlage werden ab dem Berichtsjahr 2017 keine Ausgaben und Einnahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII mehr erfasst.
2 Ohne Hilfen zur Gesundheit, da kein vollständiger Nachweis nach Ort der Leistungserbringung möglich.
3 Inklusive Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung.
 Nettoausgaben der Sozialhilfe nach dem 3. und 5. bis 9. Kapitel SGB XII 1 2019 nach Verwaltungsbezirken
Kreisfreie Stadt
Landkreis
insgesamtdavonje Einwohner/-in2
 Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII)  Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel SGB XII) 5 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel SGB XII)  Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII) Sonstige Hilfen (8. und 9. Kapitel SGB XII)
1.000 EUREUR
kreisfreie Städte
Frankenthal (Pfalz)14.63954815711.7082.17155301
Kaiserslautern37.0511.9521.72625.2457.325803371
Koblenz44.2151.6342.29830.6259.106552388
Landau i. d. Pfalz14.79422126812.0112.28112316
Ludwigshafen a. Rh.55.5482.6931.02543.2078.177447324
Mainz76.1673.0223.12255.23012.7652.028350
Neustadt a. d. Weinstraße12.0975101239.9191.46481227
Pirmasens22.4461.10717018.0582.942170557
Speyer18.93062964514.5942.856205375
Trier48.5542.7561.02833.79210.224754437
Worms29.3241.38293220.8675.682461351
Zweibrücken15.26079925711.8882.143172446
Landkreise
Ahrweiler32.2231.73076224.8444.651236248
Altenkirchen (Ww.)36.1811.66843428.1465.733199281
Alzey-Worms30.0671.50441624.8962.968284232
Bad Dürkheim33.5131.02114028.3023.875176253
Bad Kreuznach57.0711.1101.29347.2547.308105361
Bernkastel-Wittlich43.7606.2021.17632.6413.471271389
Birkenfeld28.04543735623.2313.888133347
Cochem-Zell21.79051237317.1463.67585354
Donnersbergkreis23.0647189618.9773.20271307
Eifelkreis Bitburg-Prüm28.03396127923.1573.521115284
Germersheim28.9911.05162423.5043.607205225
Kaiserslautern29.25979326424.5523.376275276
Kusel24.52168512120.0543.56597348
Mainz-Bingen57.1752.27176547.8085.943389271
Mayen-Koblenz75.9413.0861.59959.86911.087301354
Neuwied62.3232.2771.00448.8929.584566342
Rhein-Hunsrück-Kreis29.3171.34521424.6283.020109284
Rhein-Lahn-Kreis38.7222.5691.01628.9765.768393317
Rhein-Pfalz-Kreis30.77169840125.5464.021105199
Südliche Weinstraße30.35870914926.1033.273124275
Südwestpfalz29.16184735725.2412.585131307
Trier-Saarburg41.3211.27922533.7665.892160277
Vulkaneifel21.95967719718.9421.931211362
Westerwaldkreis47.9712.33566738.0936.665211238
Kreisfreie Städte389.02617.25411.753287.14567.1355.740363
Landkreise881.53736.48412.927714.567112.6094.950292
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung312.6901.527161.031-10.116x
Rheinland-Pfalz41.283.25355.26524.6951.002.743179.74420.806314
1 Aufgrund einer fehlenden gesetzlichen Grundlage werden ab dem Berichtsjahr 2017 keine Ausgaben und Einnahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII mehr erfasst. 2 Durchschnittliche Bevölkerung 2019. 3 Unmittelbare Ausgaben des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung als sachlich zuständiger Träger ohne regionale Zuordnung nach §2 (2) AGSGBXII. 4 Einschließlich Ausgaben für Leistungen, die vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung gemeldet und nicht einzelnen kreisfreien Städten bzw. Landkreisen zugeordnet werden können.
5 Inklusive Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung.

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