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Gender Pay Gap 2024: Lohnlücke zwischen Frauen und Männern gesunken

Der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen in Rheinland-Pfalz war 2024 um 14 Prozent niedriger als der von Männern. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems mitteilt, sank damit der prozentuale Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern, der sogenannte unbereinigte Gender Pay Gap, um einen Prozentpunkt im Vergleich zu 2023. Der um die strukturellen Unterschiede zwischen den Geschlechtergruppen bereinigte Gender Pay Gap lag bei fünf Prozent.

Unbereinigter Gender Pay Gap niedriger als im Bundesdurchschnitt

Im Jahr 2024 verdienten Frauen in Rheinland-Pfalz durchschnittlich 21,68 Euro pro Stunde (ohne Sonderzahlungen). Männer dagegen erzielten einen Bruttostundenverdienst von 25,17 Euro. Der Bruttostundenverdienst der Frauen war damit um 3,49 Euro bzw. 14 Prozent niedriger als der Verdienst von Männern. Im Jahr 2023 betrug der Verdienstunterschied 15 Prozent oder 3,64 Euro. Bei diesen Ergebnissen handelt es sich um den sogenannten unbereinigten Gender Pay Gap. Dieser Indikator ist definiert als Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten männlicher und weiblicher Beschäftigter im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher Beschäftigter. Er berücksichtigt nicht die strukturellen Unterschiede zwischen den Geschlechtern wie die Berufswahl, den Ausbildungsabschluss und den Beschäftigungsumfang.

Für Deutschland lag der unbereinigte Gender Pay Gap im Jahr 2024 bei 16 Prozent und fiel damit um zwei Prozentpunkte höher aus als in Rheinland-Pfalz. Im Durchschnitt der westdeutschen Bundesländer wurde ein geschlechtsspezifischer Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern von 17 Prozent berechnet. Deutlich niedriger fällt dagegen der Gender Pay Gap in den ostdeutschen Bundesländern aus (fünf Prozent).

Bereinigter Gender Pay Gap gesunken

In Rheinland-Pfalz lassen sich rund 64 Prozent des unbereinigten Gender Pay Gap durch die für die Analyse zur Verfügung stehenden Merkmale erklären. Die verbleibenden 36 Prozent konnten mit den Merkmalen der Verdiensterhebung nicht erklärt werden. Dieser unerklärte Teil des Verdienstunterschieds zwischen Männern und Frauen wird als bereinigter Gender Pay Gap bezeichnet. im Jahr 2024 lag er in Rheinland-Pfalz bei fünf Prozent. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen in Rheinland-Pfalz auch bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie pro Stunde im Durchschnitt fünf Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen (2023: sechs Prozent). Für Deutschland betrug der bereinigte Gender Pay Gap im selben Berichtsjahr sechs Prozent (2023: sechs Prozent). Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfallen würden, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stünden, etwa Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, der Geburt von Kindern oder der Pflege von Angehörigen.

Methodische Hinweise

Für die Berichtsjahre ab 2022 wurden die Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern anhand der Verdiensterhebung (VE) berechnet. Hierzu werden in Rheinland-Pfalz rund 3.400 Betriebe befragt. Bis zum Berichtsjahr 2021 wurden Ergebnisse basierend auf der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung (VSE) erstellt, die letztmalig für das Berichtsjahr 2018 durchgeführt wurde. Der unbereinigte Gender Pay Gap wurde bis 2021 für die Jahre, in denen keine VSE erfolgte, durch Fortschreibungen auf Basis der Vierteljährlichen Verdiensterhebung (VVE) ermittelt. Die Ergebnisse sind aufgrund der unterschiedlichen Datenquellen und Erhebungsmethoden bei den Berechnungen daher nur eingeschränkt vergleichbar.

Der Gender Pay Gap ist ein Strukturindikator der amtlichen Statistik, der den Unterschied der Bruttostundenverdienste zwischen Frauen und Männern misst. Die Ergebnisse zum Gender Pay Gap basieren auf den Erhebungen eines repräsentativen Monats. Im Berichtsjahr 2024 handelt es sich dabei um den April. Es werden alle Wirtschaftszweigabschnitte von B bis S in die Berechnung einbezogen, ausgenommen der Wirtschaftszweig O ("Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung"). Zudem werden Unternehmen erst ab einer Größe von zehn Beschäftigten bei der Berechnung berücksichtigt. Sonderzahlungen bleiben bei der Ermittlung der Bruttostundenverdienste unberücksichtigt.

Autorin: Dr. Melanie Nofz (Referat Unternehmensregister, Verdienste, Preise)

Durchschnittliche Bruttostundenverdienste von Frauen und Männern

in Euro

© Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Unbereinigter Gender Pay Gap 2024

in Prozent

© Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Unbereinigter Gender Pay Gap in Rheinland-Pfalz und in Deutschland 2006–2024

in Prozent

1 Ab 2022 nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.

© Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

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