Personen, deren Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, um den grundsätzlichen Bedarf für den Lebensunterhalt zu sichern, haben Anspruch auf Grundsicherung, wenn sie entweder das 65. Lebensjahr vollendet haben oder zwischen 18 und 65 Jahre alt und in vollem Umfang dauerhaft erwerbsgemindert sind. Diese soziale Leistung wurde Anfang 2003 in erster Linie mit dem Ziel eingeführt, der so genannten verschämten Armut entgegenzuwirken. Vor allem ältere Menschen machten vor Einführung dieser Leistung Sozialhilfeansprüche häufig nicht geltend, da sie den Rückgriff auf ihre unterhaltsverpflichteten Kinder fürchteten. Bei der Grundsicherung werden im Regelfall weder Kinder von Grundsicherung beziehenden Senioren noch Eltern erwerbsgeminderter Kinder für ihre bedürftigen Angehörigen zur Kasse gebeten.
Die Leistungen wurden im vergangenen Jahr in rund 48 Prozent der Fälle von Personen im Alter zwischen 18 und 65 Jahren wegen dauerhafter Erwerbsminderung in Anspruch genommen, für knapp 52 Prozent der Empfängerinnen und Empfänger wurde Armut im Alter gelindert. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Alter wurden hauptsächlich Frauen gewährt (63 Prozent), während Leistungen wegen Erwerbsminderung etwas häufiger von Männern beansprucht wurden (55 Prozent). In Städten anteilig mehr Empfängerinnen und Empfänger
Regional betrachtet zeigen sich große Unterschiede in der Inanspruchnahme. In den Landkreisen entfielen im Durchschnitt 10,7 Leistungsempfänger auf 1.000 volljährige Einwohner, in den kreisfreien Städten hingegen 18,3. Die – relativ gesehen – meisten Empfängerinnen und Empfänger hatte mit 23,3 Personen die Stadt Kaiserslautern, den geringsten Wert wies mit 6,4 Leistungsbeziehern je 1.000 Volljährige der Rhein-Pfalz-Kreis auf.
In den kreisfreien Städten wurden rechnerisch 109 Euro pro Einwohner ab 18 Jahre aufgewendet, in den Landkreisen waren es 56 Euro. Die höchsten Pro-Kopf-Ausgaben je volljährigem Einwohner wurden mit 134 Euro in der kreisfreien Stadt Koblenz aufgewendet, die niedrigsten mit 35 Euro im Rhein-Pfalz-Kreis. Die durchschnittlichen Ausgaben je Empfänger lagen in den kreisfreien Städten zwischen 5.292 (Zweibrücken) und 7.057 (Mainz) und in den Landkreisen zwischen 4.299 (Altenkirchen) und 5.910 (Bad Kreuznach).
Die Daten stammen aus der Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe. Die Angaben erhält das Statistische Landesamt von den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
Autor: Gerhard Hehl (Sachgebiet Soziale Leistungen)
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