Teilweise lässt sich der aktuelle Anstieg auf die erstmalige Erfassung von gut 11.100 Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 erklären, die zum Stichtag keine Leistungen der Pflegeeinrichtungen bzw. ausschließlich landesrechtliche Leistungen erhielten. Darüber hinaus setzte sich der langfristige Trend einer stetig alternden Bevölkerung fort, die einem steigenden Risiko der Pflegebedürftigkeit unterliegt. Rund 76 Prozent aller Pflegebedürftigen waren im Dezember 2019 älter als 70 Jahre, 57 Prozent hatten das 80. Lebensjahr vollendet.
Mehr als 60 Prozent aller Pflegebedürftigen waren weiblich, was in erster Linie auf den höheren Frauenanteil unter der älteren Bevölkerung zurückzuführen ist. Unabhängig hiervon ist für die Anzahl pflegebedürftiger Männer mit einem Anstieg von 27,6 Prozent gegenüber 2017 (Frauen: plus 24,7 Prozent) ein stärkeres relatives Wachstum zu beobachten; diese Entwicklung gilt auch für einen langfristigeren Blick auf die vergangenen zehn Jahre (Männer: plus 120 Prozent; Frauen plus 78 Prozent).
Art der Leistungen
Über die Hälfte (54 Prozent) aller Pflegebedürftigen nahm zum Stichtag der Erhebung ausschließlich Pflegegeldleistungen in Anspruch und wurde zu Hause gepflegt; häufig von Familienangehörigen. Weitere 22 Prozent erhielten zu Hause Unterstützung von einem Pflegedienst; mitunter nutzten sie zusätzlich teilstationäre Angebote der Tages- oder Nachtpflege in Heimen. Rund 19 Prozent der Leistungsempfängerinnen und -empfänger befanden sich Ende 2019 in vollstationärer Pflege. Die restlichen fünf Prozent setzt sich aus Personen mit Pflegegrad 1 zusammen, die ausschließlich Leistungen nach Landesrecht bzw. keine Leistungen der Pflegeeinrichtungen erhielten.
Infolge geringer Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit waren 7,8 Prozent aller Pflegebedürftigen dem Pflegegrad 1 zugeordnet, 42,1 Prozent waren erheblich (Pflegegrad 2) und 30,4 Prozent schwer beeinträchtigt (Pflegegrad 3). Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit (Pflegegrad 4) lag bei 14,2 Prozent der Personen vor; in 5,4 Prozent der Fälle galt es darüber hinaus besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung gerecht zu werden (Pflegestufe 5). Lediglich in Einzelfällen war die Einstufung durch den medizinischen Dienst zum Erhebungszeitpunkt nicht erfolgt.
Pflegeheime und Pflegedienste
Ende 2019 gab es in Rheinland-Pfalz insgesamt 559 Pflegeheime mit rund 35.600 Beschäftigten, die rund 42.600 Personen in der voll- und teilstationärer Pflege betreuten. Gegenüber der Erhebung im Jahr 2017 hat sich die Zahl der Heime um 20 erhöht, die der Beschäftigten stieg um rund 600. Die Zahl der Betreuten nahm um etwa 2.000 zu. Darüber hinaus unterstützten 539 Pflegedienste mit rund 16.300 Beschäftigten die Pflege von 44.800 Personen. Das waren 23 Dienste und rund 1.000 Beschäftigte mehr als 2017.
Die Erhebungen über die stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime), ambulanten Pflegedienste sowie Pflegegeldempfänger wird als Bestandserhebung (Vollerhebung) zweijährlich zum 15. Dezember bzw. 31. Dezember durchgeführt. Mit der Erhebung sollen umfassende und zuverlässige statistische Daten über Einrichtungen zur stationären und ambulanten pflegerischen Versorgung, über deren personelle Ausstattung und die betreuten Pflegebedürftigen sowie über die Empfänger/-innen von Pflegegeldleistungen bereitgestellt werden. Die erhobenen Daten dienen als Basis zur Analyse von Entwicklungen in der pflegerischen Versorgung und in der Nachfrage nach pflegerischen Angeboten sowie der Pflegestrukturplanung. Die Angaben werden ferner für die weitere Planung und Fortentwicklung des Elften Buches Sozialgesetzbuch benötigt. Befragt werden die ambulanten Pflege- und Betreuungsdienste sowie die stationären Pflegeheime in Rheinland-Pfalz, mit denen ein Versorgungsvertrag nach dem SGB XI bestand (Stichtag 15. Dezember). Diese melden ihre Daten in elektronischer Form an das Statistische Landesamt. Die Pflegegeldempfänger (Stichtag 31. Dezember) werden von den Pflegekassen an das Statistische Bundesamt gemeldet und von dort den Ländern zugeordnet.
Autor: Markus Elz (Referat Soziale Leistungen, Gesundheit, Rechtspflege)
Pflegegrade Alter Geschlecht | Leistungsempfänger/-innen insgesamt | davon nach Leistungsart | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
ambulante Pflege1 | vollstationäre Pflege | teilstationäre Pflege (Tages-/Nachtpflege)2 | mit Pflegegrad 1 und ausschließ- lich landes- rechtlichen bzw. ohne Leistungen der Pflege-einrichtungen3 | Aus- schließlich Pflegegeld4 | |||||
zusammen | davon: | mit Pflegegrad 1 | mit Pflegegrad 2-5 | ||||||
Dauerpflege | Kurzzeit-pflege | ||||||||
Leistungsempfänger/-innen | 202.708 | 44.825 | 37.733 | 36.244 | 1.489 | 86 | 4.741 | 11.129 | 108.935 |
davon | |||||||||
Pflegegrad 1 | 15.874 | 4.204 | 455 | 405 | 50 | 86 | - | 11.129 | - |
Pflegegrad 2 | 85.435 | 19.637 | 8.373 | 7.763 | 610 | - | 1.325 | - | 57.425 |
Pflegegrad 3 | 61.610 | 13.263 | 13.238 | 12.649 | 589 | - | 1.953 | - | 35.109 |
Pflegegrad 4 | 28.822 | 5.632 | 10.599 | 10.414 | 185 | - | 1.204 | - | 12.591 |
Pflegegrad 5 | 10.904 | 2.089 | 5.005 | 4.950 | 55 | - | 259 | - | 3.810 |
Bisher noch keinem Pflegegrad zugeordnet | 63 | - | 63 | 63 | - | - | - | - | - |
davon im Alter von ... bis ... Jahren | |||||||||
unter 50 | 20.028 | 1.895 | 115 | 108 | 7 | - | 12 | 1.190 | 16.828 |
50 - 59 | 9.869 | 1.958 | 623 | 606 | 17 | - | 71 | 855 | 6.433 |
60 - 69 | 18.795 | 3.669 | 2.556 | 2.458 | 98 | 5 | 269 | 1.482 | 11.083 |
70 - 79 | 38.448 | 8.600 | 6.372 | 6.083 | 289 | 9 | 1.009 | 2.545 | 20.922 |
80 - 89 | 83.122 | 20.859 | 17.274 | 16.504 | 770 | 59 | 2.567 | 4.257 | 40.673 |
90 und älter | 32.446 | 7.844 | 10.793 | 10.485 | 308 | 13 | 813 | 800 | 12.996 |
davon männlich5 | 75.662 | 15.343 | 10.843 | 10.342 | 501 | 17 | 1.729 | 3.924 | 45.535 |
davon weiblich 5 | 127.046 | 29.482 | 26.890 | 25.902 | 988 | 69 | 3.012 | 7.205 | 63.400 |
1 Ab 2019 einschließlich durch ambulante Betreuungsdienste versorgte Pflegebedürftige. Sofern Pflegebedürftige Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes und z.B. parallel eines ambulanten Betreuungsdienstes erhalten, kann es zu Doppelzählungen kommen. | |||||||||
2 Empfänger/-innen von teilstationärer Pflege des Pflegegrades 1 erhalten kein Pflegegeld und werden in der Summierung der Pflegebedürftigen insgesamt berücksichtigt. In den Pflegegraden 2 - 5 erhalten sie in der Regel auch Pflegegeld oder ambulante Pflege. Sie sind dadurch bereits bei der Zahl der Pflegebedürftigen erfasst. | |||||||||
3 Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 - mit ausschließlich Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag bzw. ohne Leistungen der ambulanten Pflege-/Betreuungsdienste oder Pflegeheime. | |||||||||
4 Ohne Empfänger/-innen von Pflegegeld, die zusätzlich auch ambulante Pflege erhalten. Diese werden bei der ambulanten Pflege berücksichtigt. Stichtag: 31.12.2019. Zudem ohne Empfänger/-innen von Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege. Diese werden bereits bei der vollstationären bzw. bei der ambulanten Pflege erfasst. 5 Personen mit "divers" bzw. "ohne Angabe" (Geschlecht nach § 22 Abs. 3 PStG) sind zufällig auf "männlich" oder "weiblich" verteilt. | |||||||||
5 Personen mit "divers" bzw. "ohne Angabe" (Geschlecht nach § 22 Abs. 3 PStG) sind zufällig auf "männlich" oder "weiblich" verteilt. |
Einrichtungsform Personal Pflegebedürftige | Insgesamt | davon nach dem Träger der Einrichtung | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
private Träger | freigemeinnützige Träger | öffentliche Träger | ||||
zusammen | Träger d. freien Wohlfahrts-pflege | sonstige gemeinnützige Träger | ||||
Pflegeheime | ||||||
Anzahl Einrichtungen | 559 | 234 | 313 | 276 | 37 | 12 |
Personal | 35.614 | 12.214 | 22.733 | 20.269 | 2.464 | 667 |
Verfügbare Plätze | 45.919 | 17.214 | 27.882 | 23.943 | 3.939 | 823 |
Betreute Pflegebedürftige | 42.560 | 15.457 | 26.210 | 23.114 | 3.096 | 893 |
Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste | ||||||
Anzahl Einrichtungen | 539 | 353 | 182 | 167 | 15 | 4 |
Personal | 16.342 | 8.199 | 7.979 | 7.329 | 650 | 164 |
Betreute Pflegebedürftige | 44.825 | 18.812 | 25.537 | 23.913 | 1.624 | 476 |