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279 Millionen Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahr 2019

Im Jahr 2019 setzten die Finanzbehörden in Rheinland-Pfalz insgesamt 279 Millionen Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer fest. Das waren nach Angaben des Statistischen Landesamtes 1,6 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Auf Erbschaften entfielen 237, auf Schenkungen 42 Millionen Euro. Insgesamt wurden Steuern für 6.796 Erbschaften und 1.250 Schenkungen festgesetzt.

Die im Jahr 2019 getätigten Festsetzungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer basierten auf veranlagten Vermögensübertragungen in Höhe von rund 2,2 Milliarden Euro. Dabei beliefen sich die Übertragungen aufgrund von Erbschaften auf 1,8 Milliarden und die Übertragungen aufgrund von Schenkungen auf 468 Millionen Euro. Die bei Schenkungen in der Vergangenheit teilweise sichtbaren hohen Schwankungen im Vergleich zum Vorjahr blieben im Jahr 2019 aus.

Das im Wege von Erbschaften übertragene Vermögen war – gemessen an seinem Wert – hauptsächlich sogenanntes übriges Vermögen sowie Haus- und Grundvermögen. Dabei dominiert das übrige Vermögen, zu dem vorwiegend Bankguthaben, börsennotierte Wertpapiere sowie Anteile und Genussscheine zählen, mit einem Anteil von 59,3 Prozent. Das Haus- und Grundvermögen kam auf einen Anteil von 36,8 Prozent. Von dem im Wege von Schenkungen übertragenen Vermögen entfielen gut zwei Drittel auf das übrige Vermögen (37,1 Prozent) und das Haus- und Grundvermögen (30,3 Prozent).

Die Daten für die Erbschaft- und Schenkungssteuerstatistik erhält das Statistische Landesamt einmal jährlich vom Landesamt für Steuern in anonymisierter Form. Die dargestellten Zahlen beinhalten alle unbeschränkt steuerpflichtigen Fälle mit einem steuerpflichtigen Erwerb größer Null, für die im Jahr 2019 erstmals Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgesetzt wurde. Wurde eine Festsetzung im Jahr der Erstfestsetzung nachträglich geändert, sind die geänderten Werte dargestellt. Änderungsfestsetzungen aus vorangegangenen Jahren sind somit nicht ausgewertet.
Die in der Statistik für ein Berichtsjahr nachgewiesenen Vermögensübertragungen sind weitaus niedriger als die in dem betreffenden Jahr tatsächlich erfolgten Vermögensübertragungen. Dies hat zwei Gründe: Zum einen bleiben zahlreiche Erbschafts- bzw. Schenkungsfälle aufgrund mitunter substantieller Steuerbefreiungen steuerfrei und werden daher in der Finanzverwaltung nicht vollzählig erfasst. Zum anderen erfolgt die Steuer-festsetzung nicht zwangsläufig immer in dem Jahr, in dem die Erbschaft bzw. Schenkung angefallen ist.
Die in der Pressemitteilung ausgewiesenen Vermögensübertragungen beinhalten ausschließlich diejenigen Erwerbe, bei denen eine unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt und für die ein steuerpflichtiger Erwerb von größer Null festgestellt wurde. Dabei kann es sich auch um sog. Sonstige Erwerbe handeln. Diese beinhalten u. a. Erwerbe durch Vermächtnis, Erwerbe aufgrund eines Vertrages zugunsten Dritter und Erwerbe aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs.
Die Höhe der in einem Jahr festgesetzten Steuer entspricht nicht zwangsläufig den vom Land im betreffenden Zeitraum realisierten Steuereinnahmen, da die Begleichung der Steuerschuld u. U. erst im Folgejahr erfolgt.


Autor: Dr. Dirk Schneider (Referat Steuer- und Verwaltungsstatistiken)

Erbschaft- und Schenkungsteuer in Rheinland-Pfalz 2018 und 20191
 20182019Änderung
Anzahl1.000 EURAnzahl1.000 EURAnzahl1.000 EUR
absolutAnteil in %absolutAnteil in %
Gesamtwert der Erwerbe28.8472.191.5128.1212.241.231-726-8,249.7192,3
 Steuerpflichtige Erwerbe 8.8491.535.5638.1211.414.271-728-8,2-121.292-7,9
davon        
Erwerbe von Todes wegen7.4301.270.0686.8311.134.267-599-8,1-135.801-10,7
Schenkungen1.419265.4951.290280.004-129-9,114.5095,5
Festgesetzte Steuer8.720283.3978.046279.002-674-7,7-4.395-1,6
davon        
Erwerbe von Todes wegen7.365254.4016.796236.908-569-7,7-17.493-6,9
Schenkungen1.35528.9971.25042.094-105-7,713.09745,2
1 Erstfestsetzungen für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe größer Null. – 2 Vor Abzug von Steuerbefreiungen.
Steuerwerte des übertragenen Vermögens aus Erbschaften und Schenkungen 2016 bis 20191
 2016201720182019
Übertragenes Vermögen (brutto)
1.000 EUR
Erbschaften1.500.0451.312.0471.780.4901.782.752
davon    
Land- und forstwirtschaftliches Vermögen11.3608.66711.67211.601
Haus- und Grundvermögen475.652417.097566.184655.328
Betriebsvermögen53.35133.07057.99659.082
Übriges Vermögen959.682853.2121.144.6381.056.741
darunter    
Bankguthaben397.439370.902520.026498.996
börsennotierte Wertpapiere, Anteile, Genussscheine usw.399.338400.807479.563444.816
Anteile an Kapitalgesellschaften72.37817.01333.18417.609
Schenkungen1.135.0821.185.262438.441468.315
davon    
land- und forstwirtschaftliches Vermögen1.7723.0233.7124.075
Haus- und Grundvermögen79.992103.931149.885141.708
Betriebsvermögen395.472800.851137.535148.712
übriges Vermögen657.846277.457147.309173.821
darunter    
Bankguthaben39.024150.83749.73829.252
börsennotierte Wertpapiere, Anteile, Genussscheine usw.42.91422.19018.01132.350
Anteile an Kapitalgesellschaften528.75639.04032.51063.351
Insgesamt2.635.1262.497.3092.218.9302.251.068
davon    
land- und forstwirtschaftliches Vermögen13.13211.69015.38415.676
Haus- und Grundvermögen555.644521.029716.068797.036
Betriebsvermögen448.823833.920195.530207.794
übriges Vermögen1.617.5281.130.6691.291.9471.230.562
darunter    
Bankguthaben436.463521.739569.764528.248
börsennotierte Wertpapiere, Anteile, Genussscheine usw.442.252422.997497.575477.166
Anteile an Kapitalgesellschaften601.13356.05365.69480.960
1 Erstfestsetzungen für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe größer Null.
Steuertarif für Erbfälle und Schenkungen (Recht seit 1. Januar 2011)
Steuer-
klasse
Verwandt-
schafts-
verhältnis
Persönlicher
Freibetrag
Steuersatz bei einem steuerpflichtigen Erwerb bis einschließlich ... EUR
EUR75.000300.000600.0006 Mill.13 Mill.26 Mill.über 26 Mill
IEhegatten, Lebenspartner500.0007%11%15%19%23%27%30%
I U.a. Kinder und Kinder verstorbener Kinder (Enkel) 400.0007%11%15%19%23%27%30%
I Kinder noch lebender Kinder (Enkel) 200.0007%11%15%19%23%27%30%
I Eltern (Erbfall) und andere Abkömmlinge der Kinder100.0007%11%15%19%23%27%30%
IIU.a. Geschwister und Eltern (bei Schenkung)20.00015%20%25%30%35%40%43%
IIIalle übrigen20.00030%30%30%30%50%50%50%
Unbeschränkt steuerpflichtige Erbschaften und Schenkungen 2019
Steuerpflichtiger Erwerb
von...bis unter... EUR 1
InsgesamtAnteil in %Veränderung zu 2018ErbschaftenAnteil in %Veränderung zu 2018SchenkungenAnteil in %Veränderung zu 2018
Fälle
unter 50.0003.84147,3-14,73.14046,0-15,770154,3-9,5
50.000 - 100.0001.42717,6-5,61.21117,7-5,821616,7-4,4
100.000 - 200.0001.30816,1-0,41.17117,11,113710,6-11,6
200.000 - 300.0005386,6-1,14696,91,7695,3-16,9
300.000 - 500.0004645,73,34076,05,7574,4-10,9
500.000 - 2,5 Mill.4886,04,94015,911,1876,7-16,3
2,5 Mill. - 5 Mill.410,510,8210,3-30,0201,6185,7
5 Mill.und mehr140,2-48,1110,2-50,030,2-40,0
Insgesamt8.121100,0-8,26.831100,0-8,11.290100,0-9,1
nachrichtlich:         
500.000 und mehr5436,72,64336,34,81108,5-5,2
Steuerpflichtiger Erwerb / 1.000 EUR
unter 50.00074.5995,3-15,962.0665,5-17,412.5334,5-7,7
50.000 - 100.000102.1297,2-6,687.0667,7-6,515.0635,4-7,2
100.000 - 200.000184.92713,10,5165.23014,61,319.6977,0-5,9
200.000 - 300.000131.0769,3-1,3114.37110,11,916.7046,0-18,7
300.000 - 500.000181.90812,96,3160.14314,19,421.7657,8-12,3
500.000 - 2,5 Mill.459.58032,52,9370.16332,612,289.41731,9-23,3
2,5 Mill. - 5 Mill.153.03410,828,573.1126,4-24,879.92328,5265,5
5 Mill.und mehr127.0189,0-55,3102.1159,0-59,624.9048,9-19,5
Insgesamt1.414.271100,0-7,91.134.267100,0-10,7280.004100,05,5
nachrichtlich: 0,0       
500.000 und mehr739.63252,3-12,9545.39048,1-19,8194.24469,414,7
Festgesetzte Steuer / 1.000 EUR
unter 50.00014.1945,1-16,212.0885,1-18,42.1075,0-1,4
50.000 - 100.00019.3276,9-8,517.2047,3-8,62.1235,0-6,9
100.000 - 200.00037.30013,4-0,534.85714,70,72.4435,8-15,5
200.000 - 300.00023.9248,6-5,722.0049,3-3,21.9204,6-27,3
300.000 - 500.00035.62612,81,632.79313,82,82.8336,7-11,1
500.000 - 2,5 Mill.94.90834,020,382.02334,619,612.88530,625,3
2,5 Mill. - 5 Mill.25.9499,35,613.4395,7-40,512.51029,7524,6
5 Mill.und mehr27.77210,0-36,822.5009,5-44,35.27212,547,5
Insgesamt279.002100,0-1,6236.908100,0-6,942.094100,045,2
nachrichtlich:         
500.000 und mehr148.62953,30,8117.96249,8-10,330.66772,993,3
1 Erstfestsetzungen für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe größer Null.

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