Wirtschaftsbereiche
In den kreisfreien Städten stieg die Beschäftigung in den Dienstleistungsbereichen 2023 um 0,9 Prozent und im Produzierenden Gewerbe um 0,8 Prozent. In den kreisfreien Städten ist der Anteil der Erwerbstätigen in den Dienstleistungsbereichen deutlich überdurchschnittlich (2023: 80 Prozent; Landesdurchschnitt: 73 Prozent). Dementsprechend ist der Anteil der Erwerbstätigen im Produzierenden Gewerbe unterdurchschnittlich (20 Prozent; Landesdurchschnitt: 25 Prozent). Der starke Zuwachs der Erwerbstätigen in der Stadt Kaiserslautern (plus 2,3 Prozent) ist vor allem auf eine Zunahme der Beschäftigten im Bereich „Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und Kommunikation“ (plus 8,2 Prozent) zurückzuführen. Der Bereich „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ ist in den kreisfreien Städten mit einem Erwerbstätigenanteil von 0,4 Prozent sehr klein; die Erwerbstätigkeit war in diesem Bereich 2023 um 5,3 Prozent geringer als im Jahr zuvor.
In den Landkreisen liegt der Anteil der Erwerbstätigen in den Dienstleistungsbereichen mit 69 Prozent deutlich niedriger als in den kreisfreien Städten. Die Zahl der Erwerbstätigen erhöhte sich 2023 in diesem Bereich in den Landkreisen nur um 0,4 Prozent. Im Produzierenden Gewerbe, in dem in den Landkreisen 28 Prozent der Erwerbstätigen beschäftigt sind, stagnierte die Erwerbstätigkeit nahezu (plus 0,1 Prozent). Im Bereich „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“, in dem 2,5 Prozent der Erwerbstätigen arbeiten, verringerte sich die Beschäftigung deutlich (minus 4,2 Prozent).
Stellung im Beruf
Die steigende Erwerbstätigkeit ist auf die zunehmende Zahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ohne marginal Beschäftigte zurückzuführen. Sie erhöhte sich in den kreisfreien Städten um 0,7 und in den Landkreisen um 0,3 Prozent. Die Zahl der marginal Beschäftigten nahm in den kreisfreien Städten ebenfalls stärker zu als in den Landkreisen (plus 2,4 bzw. plus 0,9 Prozent). Die Zahl der Selbstständigen sowie mithelfenden Familienangehörigen war wie in den Jahren zuvor rückläufig (kreisfreie Städte: minus 0,6 Prozent; Landkreise: minus 1,3 Prozent).
Methodische Hinweise
Die Darstellung der Zahl der Erwerbstätigen erfolgt als Durchschnitt des jeweiligen Berichtszeitraumes am Arbeitsort (Inlandskonzept), d. h. die Angaben beziehen sich auf Erwerbstätige, die – unabhängig von ihrem Wohnort – ihren Arbeitsplatz im jeweiligen Gebiet haben. Zu den Erwerbstätigen zählen alle Personen, die als Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Beamte sowie Heimarbeiter und marginal Beschäftigte) oder als Selbstständigeeinschließlich der mithelfenden Familienangehörigen eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit. Im Falle mehrerer Tätigkeiten wird der Erwerbstätige nur einmal gezählt (Personenkonzept).
Die vorläufigen Ergebnisse sind abgestimmt auf den Berechnungsstand des Statistischen Bundesamtes vom August 2024. Zusammen mit der Berechnung der Ergebnisse für 2023 wurden turnusgemäß die Ergebnisse der Jahre 2020 bis 2022 überarbeitet. Außerdem liegen revidierte Berechnungsergebnisse zur Zahl der Erwerbstätigen in den kreisfreien Städten und Landkreisen ab 1991 auf der Grundlage der Generalrevision 2024 vor. Mit dieser Revision wurden die statistischen Datenquellen weiter vereinheitlicht.
Nähere methodische Erläuterungen und Ergebnisse für alle kreisfreien Städte und Landkreise in Deutschland enthält die Gemeinschaftsveröffentlichung Reihe 2 Band 1 des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung der Länder“.
Weitere Informationen zur Revision finden Sie unter https://www.statistikportal.de/de/etr/generalrevision-2024, zur Erwerbstätigenrechnung allgemein unter www.ak-etr.de.
Autorin: Dr. Annette Tennstedt (Referat VGR, ETR, Arbeitsmarkt)