Veränderungen gegenüber Januar 2024
Die Entwicklung der Energiepreise wirkte im Januar 2025 dämpfend auf die Teuerung. Obwohl mit dem Jahreswechsel die Stromumlagen, die Gasnetzentgelte und die CO2-Steuer für Kraftstoffe, Heizöl und Erdgas stiegen, war Energie zum Jahresauftakt um 2,5 Prozent günstiger als im Jahr zuvor. Strom kostete 8,2 Prozent weniger als im Januar 2024. Auch feste Brennstoffe (minus 1,6 Prozent), Heizöl (einschließlich Betriebskosten; minus ein Prozent) und Fernwärme (minus 0,4 Prozent) wurden billiger angeboten. Die Preise für Gas (einschließlich Betriebskosten) sanken binnen Jahresfrist um 0,2 Prozent. Teurer als im Vorjahresmonat waren dagegen Kraftstoffe (plus 0,4 Prozent).
Die Nahrungsmittelpreise stiegen im Vorjahresvergleich um 0,7 Prozent. Das ist der niedrigste Anstieg seit Mai 2024. Wesentlich tiefer in die Tasche greifen mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf von Speisefetten und Speiseölen. Die Preise waren um 17,1 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Besonders kräftig fiel der Preiszuwachs bei Butter mit plus 30,1 Prozent aus. Auch Molkereiprodukte und Eier wurden spürbar teurer (plus 3,1 Prozent). Die Preise von Brot und Getreideerzeugnissen erhöhten sich um 0,4 Prozent. In den übrigen Produktgruppen des Nahrungsmittelbereiches sanken die Preise. Die stärksten Preisrückgänge wurden dabei bei Gemüse verzeichnet (minus 2,2 Prozent).
Die Teuerungsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, die oft auch als Kerninflationsrate bezeichnet wird, blieb im Januar unverändert. Sie belief sich im Januar 2025 wie im Dezember 2024 auf plus 3,6 Prozent nach plus 3,5 Prozent im November 2024.
Deutliche Unterschiede gab es bei der Entwicklung der Preise für Waren und für Dienstleistungen: Während sich Waren innerhalb eines Jahres nur um 0,7 Prozent verteuerten, stiegen die Preise für Dienstleistungen überdurchschnittlich um 4,9 Prozent.
In fast allen zwölf Abteilungen des Verbraucherpreisindex erhöhten sich die Preise im Januar 2025 im Vergleich zum Vorjahresmonat. Am stärksten zogen die Preise in der Abteilung „Anderen Waren und Dienstleistungen“ an (plus 6,2 Prozent). Zu diesem Bereich gehören unter anderem Friseur- und Versicherungsdienstleistungen. Es folgten Waren und Dienstleitungen aus den Bereichen „Alkoholische Getränke und Tabakwaren“ sowie „Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen“ mit einem Plus von jeweils 4,1 Prozent. Am geringsten fielen die Preiserhöhungen in der Abteilung „Möbel, Leuchten, Geräte und anderes Haushaltszubehör“ aus (plus ein Prozent). Preisrückgänge innerhalb eines Jahres waren im Bereich „Post und Telekommunikation“ zu beobachten (minus 0,9 Prozent).
Veränderungen gegenüber Dezember 2024
Gegenüber dem Vormonat blieb der Verbraucherpreisindex in Rheinland-Pfalz im Januar 2025 unverändert. In acht der zwölf Abteilungen war das Preisniveau höher als im Dezember 2024. Die höchsten Preissteigerungen gab es im Bereich „Bildungswesen“ (plus 3,7 Prozent). Es folgten die Abteilungen „Möbel, Leuchten, Geräte und anderes Haushaltszubehör“ (plus 1,4 Prozent) sowie „Gesundheit“ und „Andere Waren und Dienstleistungen“ (jeweils plus 1,3 Prozent). In den Abteilungen „Bekleidung und Schuhe“, „Freizeit, Unterhaltung und Kultur“ sowie „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ sanken die Preise (minus 4,5 Prozent, minus 2,4 Prozent bzw. minus ein Prozent). Die Preise für alkoholische Getränke und Tabakwaren blieben im Durchschnitt konstant.
Methodische Hinweise
Die Veränderung des Verbraucherpreisindexes (VPI) misst die durchschnittliche Preisveränderung der Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden. Rund um die Monatsmitte erheben in elf rheinland-pfälzischen Berichtsgemeinden 23 Preisermittelnde im Auftrag des Statistischen Landesamtes in mehr als 2.000 Berichtsstellen (z. B. Kaufhäuser) rund 20.000 Einzelpreise. Dabei werden die Preise von 700 genau beschriebenen Waren und Dienstleistungen erfasst. Die Preisveränderungen werden gemäß der Verbrauchsbedeutung, die den Waren und Dienstleistungen bei den Ausgaben der privaten Haushalte (sogenanntes Wägungsschema) zukommt, im Preisindex berücksichtigt. Die Veränderung des VPI gegenüber dem Vorjahresmonat beziehungsweise dem Vorjahr wird umgangssprachlich auch als Inflationsrate bezeichnet.
Neben dem VPI dienen Kerninflationsraten als ergänzende Kennzahlen zur Beurteilung der Geldwertentwicklung. Sie geben an, wie sich die Verbraucherpreise entwickeln, wenn bestimmte Güter des Warenkorbs nicht mit eingerechnet werden. Das sind zumeist Güter mit erfahrungsgemäß stark schwankenden Preisen. In dieser Pressemitteilung wird die Veränderung des Gesamtindexes ohne Nahrungsmittel und Energie als Kerninflationsrate bezeichnet.
Die Pressemitteilung zum Berichtsmonat Januar 2025 enthält vorläufige Ergebnisse. Sofern bis zum 6. Februar 2025 keine Korrektur erscheint, sind die veröffentlichten Ergebnisse als endgültig anzusehen.
Autorin: Dr. Melanie Nofz (Referat Unternehmensregister, Verdienste, Preise)