Im Jahr 2023 verdienten Frauen in Rheinland-Pfalz durchschnittlich 20,40 Euro pro Stunde (ohne Sonderzahlungen). Männer dagegen erzielten einen Bruttostundenverdienst von 24,04 Euro. Der Bruttostundenverdienst der Frauen war damit um 3,64 Euro bzw. 15 Prozent niedriger als der Verdienst von Männern. Im Vorjahr betrug der Verdienstunterschied ebenfalls 15 Prozent. Für Deutschland lag der Gender Pay Gap im Jahr 2023 bei 18 Prozent und fiel damit um drei Prozentpunkte höher aus als in Rheinland-Pfalz. Bei diesen Ergebnissen handelt es sich um den sogenannten unbereinigten Gender Pay Gap. Dieser Indikator ist definiert als Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten männlicher und weiblicher Beschäftigter im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher Beschäftigter. Er berücksichtigt nicht die strukturellen Unterschiede zwischen den Geschlechtern wie zum Beispiel die Wahl der Berufe und der Branchen, in denen sie tätig sind, sowie den jeweiligen Beschäftigungsumfang.
In Rheinland-Pfalz sind rund 62 Prozent des unbereinigten Gender Pay Gap auf strukturelle Faktoren zurückzuführen. Die verbleibenden 38 Prozent konnten mit den Merkmalen der Verdiensterhebung nicht erklärt werden. Dieser unerklärte Teil des Verdienstunterschieds zwischen den Geschlechtern entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap. Der bereinigte Gender Pay Gap betrug 2023 in Rheinland-Pfalz sechs Prozent. Demnach verdienten Frauen auch bei vergleichbarer Tätigkeit und Qualifikation pro Stunde im Durchschnitt sechs Prozent weniger als Männer (2022: sieben Prozent). Für Deutschland betrug der bereinigte Gender Pay Gap ebenfalls sechs Prozent.
Für die Berichtsjahre 2022 und 2023 wurden die Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern anhand der Verdiensterhebung (VE) berechnet. Hierzu werden in Rheinland-Pfalz rund 3.400 Betriebe befragt. Bis zum Berichtsjahr 2021 wurden Ergebnisse basierend auf der Verdienststrukturerhebung (VSE) berechnet. Diese alle vier Jahre erfolgte Erhebung fand zuletzt für das Berichtsjahr 2018 statt. Der unbereinigte Gender Pay Gap wurde bis 2021 für die Jahre, in denen keine Verdienststrukturerhebung erfolgte, durch Fortschreibungen auf Basis der Vierteljährlichen Verdiensterhebung (VVE) ermittelt. Die Ergebnisse sind aufgrund der unterschiedlichen Datenquellen und Erhebungsmethoden bei den Berechnungen nur eingeschränkt mit den vergleichbar.
Der Gender Pay Gap ist ein Strukturindikator der amtlichen Statistik, der den Unterschied der Bruttostundenverdienste zwischen Frauen und Männern misst. Er wird berechnet, indem zunächst die Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten männlicher und weiblicher Beschäftigter gebildet und anschließend zum durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher Beschäftigter ins Verhältnis gesetzt wird. Sonderzahlungen bleiben bei der Ermittlung der Bruttostundenverdienste unberücksichtigt.
Autor: Moritz Hohlstein (Referat Unternehmensregister, Verdienste, Preise)