Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohngebäude ist das dritte Jahr in Folge rückläufig. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum wurden 1.073 Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser erteilt (minus 22 Prozent). Ähnlich ist die Entwicklung bei den Zweifamilienhäusern. Hier gehen die Genehmigungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 21,4 Prozent auf 191 zurück. Auch die Zahl der Genehmigungen von Mehrfamilienhäusern sank um 19,7 Prozent auf 273, die der darin geplanten Wohnungen sogar um 36,7 Prozent.
Der insgesamt deutliche Rückgang bei der Zahl der Baugenehmigungen dürfte auch auf die merklich gestiegenen Finanzierungskosten zurückzuführen sein. Die Baukosten insgesamt fielen auf rund 1,04 Milliarden Euro; dies sind 29,4 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die im Durchschnitt veranschlagten Baukosten pro Quadratmeter genehmigter Wohnfläche stiegen gegenüber dem ersten Halbjahr 2024 leicht um 1,2 Prozent.
Regionale Unterschiede
Die Zahl der genehmigten Wohnungen sank sowohl in den Landkreisen als auch in den kreisfreien Städten. In den Landkreisen ging der Wert im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um gut 15 Prozent auf 3.278 Wohnungen zurück. Die Anzahl der genehmigten Wohnungen in den kreisfreien Städten verringerte sich um rund 63 Prozent auf 768.
Landesweit kamen auf 10.000 im Land lebende Menschen rechnerisch 9,7 Baugenehmigungen für Wohnungen in Wohngebäuden, wobei ein deutlicher Niveauunterschied zwischen den kreisfreien Städten (7 Wohnungen) und den Landkreisen (10,6 Wohnungen) besteht. Unter den kreisfreien Städten wies Trier mit fast 17 Wohnungen den mit Abstand höchsten Wert auf, gefolgt von Neustadt an der Weinstraße mit 13 Wohnungen. Die niedrigsten Werte gab es in Speyer und Koblenz mit jeweils knapp drei Wohnungen je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Unter den Landkreisen lag der Donnersbergkreis mit fast 22 Wohnungen an der Spitze, gefolgt von Ahrweiler mit gut 19. Die niedrigsten Werte unter den Landkreisen verzeichneten Altenkirchen und die Südliche Weinstraße mit jeweils rund fünf Wohnungen je 10.000 Personen.
Methodische Hinweise
Die Ergebnisse stammen aus der Statistik der Baugenehmigungen. Die Bauaufsichtsbehörden melden die von ihnen erteilten Baugenehmigungen monatlich an das Statistische Landesamt. In der Statistik können demzufolge nur diejenigen Baugenehmigungen abgebildet werden, die bis zum jeweiligen Schlusstag für die Meldung an die Statistik beim Statistischen Landesamt eingegangen sind und plausible Angaben beinhalten. Abgelehnte Anträge auf Baugenehmigung fließen nicht in die Statistik ein.
Die vorliegende Pressemitteilung hat ausschließlich die erteilten Baugenehmigungen für den Neubau von Wohngebäuden zum Gegenstand. Die erteilten Baugenehmigungen für Baumaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden sowie die erteilten Baugenehmigungen für Nichtwohngebäude werden nicht dargestellt.
Autorin: Anastasia Anton (Sachgebiet Verwaltungsstatistiken)