Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stieg gegenüber dem Vorjahresquartal nur noch leicht. Dem stand ein Rückgang sowohl der Zahl der Selbstständigen einschließlich mithelfenden Familienangehörigen als auch der marginal Beschäftigten gegenüber.
Beschäftigungszunahme im Dienstleistungssektor
Positive Impulse kamen aus den Dienstleistungsbereichen . Hier nahm die Zahl der Erwerbstätigen im ersten Quartal 2024 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 4.200 Personen bzw. 0,3 Prozent zu (Deutschland: plus 0,5 Prozent). Allerdings war dieser Anstieg ausschließlich auf den größten Teilbereich „Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung, Gesundheit“ zurückzuführen. Die Zahl der Erwerbstätigen erhöhte sich hier um 5.900 Personen (plus 0,8 Prozent; Deutschland: plus 1,2 Prozent). Im Teilbereich „Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und Kommunikation“ waren 400 Personen weniger tätig als im ersten Quartal 2023 (minus 0,1 Prozent; Deutschland: plus 0,1 Prozent). Im kleinsten Teilbereich „Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister, Grundstücks- und Wohnungswesen“ sank die Zahl der Erwerbstätigen sogar um 1.400 (minus 0,5 Prozent; Deutschland: minus 0,3 Prozent).
Erwerbstätigkeit im Produzierenden Gewerbe rückläufig
Auch im Produzierenden Gewerbe nahm die Erwerbstätigkeit ab. Von Januar bis März 2024 arbeiteten in diesem Bereich 4.300 Personen weniger als ein Jahr zuvor (minus 0,8 Prozent; Deutschland: minus 0,3 Prozent). Das ist vor allem auf den größten Teilbereich, das Verarbeitende Gewerbe, zurückzuführen. Hier sank die Zahl der Erwerbstätigen um 4.500 Personen bzw. 1,2 Prozent (Deutschland: minus 0,5 Prozent). Im Baugewerbe stoppte der seit 2016 andauernde Beschäftigungsaufbau. Die Zahl der Erwerbstätigen stagnierte zu Jahresbeginn (Deutschland: minus 0,8 Prozent).
Beschäftigung in der Landwirtschaft steigt
In der Landwirtschaft nahm die Beschäftigung im ersten Quartal zu. Die Zahl der Erwerbstätigen erhöhte sich um 500 Personen bzw. 1,3 Prozent (Deutschland: ebenfalls plus 1,3 Prozent).
Methodische Hinweise:
Die Darstellung der Erwerbstätigkeit erfolgt als durchschnittliche Größe des jeweiligen Berichtszeitraums am Arbeitsort (Inlandskonzept), d. h. die Angaben beziehen sich auf Erwerbstätige, die – unabhängig von ihrem Wohnort – ihren Arbeitsplatz im jeweiligen Gebiet hatten. Zu den Erwerbstätigen zählen alle Personen, die als Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Beamte sowie Heimarbeiter und marginal Beschäftigte) oder als Selbstständige einschließlich mithelfender Familienangehörigen eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit. Im Falle mehrerer Tätigkeiten wird der Erwerbstätige nur einmal gezählt (Personenkonzept).
Die Ergebnisse sind abgestimmt auf den Berechnungsstand des Statistischen Bundesamtes von Mai 2024.
Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung der Länder“ unter www.ak-etr.de.
Autorin: Dr. Annette Tennstedt (Referat VGR, ETR, Arbeitsmarkt)