Die Zahl der Neuzulassungen der Personenkraftwagen stieg in den ersten drei Monaten des Jahres im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 6,6 Prozent. Im Bereich der Nutzfahrzeuge war der Anstieg sogar noch deutlicher; die Zahl der Zugmaschinen erhöhte sich um 8,2 Prozent und die der Lastkraftwagen um 19,8 Prozent. Die Anzahl der Neuzulassungen bei Krafträdern ging hingegen um 10,1 Prozent zurück.
Von Januar bis März 2024 wurden insgesamt 26.721 Personenkraftwagen neu zugelassen, davon 44 Prozent mit alternativen Antriebsarten. Einen reinen Elektroantrieb hatten 3.532 Fahrzeuge – das waren rund 23 Prozent weniger als im ersten Quartal 2023. Die Zahl der Fahrzeuge mit Plug-In-Hybridantrieb lag bei 1.530 und damit rund elf Prozent über dem Vorjahreszeitraum. Den stärksten Anstieg verzeichneten die sonstigen Hybride um rund 19 Prozent. Betrachtet man nur Elektroautos und Plug-In-Hybride, d. h. Pkw, die auch ohne Unterstützung durch einen Verbrennerantrieb (zumindest Teilstrecken) fahren können, so lag deren Anteil an allen Pkw-Neuzulassungen bei knapp 19 Prozent und damit um rund fünf Prozentpunkte niedriger als im Vorjahreszeitraum.
Der Anteil der Neuzulassungen von Personenkraftwagen mit reinem Benzin- oder Dieselmotor legte im ersten Quartal 2024 wieder zu. Der Anteil der reinen Diesel lag bei 17,9 Prozent (plus 7,7 Prozent gegenüber dem ersten Quartal 2023), der der Benziner bei 37,9 Prozent (plus 12,4 Prozent).
Die Zahl der Besitzumschreibungen stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 4,5 Prozent auf 103.787. Davon entfielen 89.482 Besitzumschreibungen auf Pkw (plus 4,7 Prozent), 5.908 auf Krafträder (plus 4,8 Prozent), 5.910 auf Lkw (plus fünf Prozent) und 2.160 auf Zugmaschinen (ohne Veränderung).
Methodische Hinweise:
Die Ergebnisse stammen aus den monatlichen Auswertungen des Kraftfahrt-Bundesamtes.
Unter Fahrzeugen mit Elektroantrieb werden Fahrzeuge mit ausschließlich elektrischer Energiequelle verstanden. Unter Fahrzeugen mit Plug-In-Hybridantrieb werden Fahrzeuge mit einem Verbrennungs- und einem Elektromotor subsumiert. Der Energiespeicher für den Elektromotor kann dabei extern aufgeladen werden. Die Fahrzeugklasse der sonstigen Hybriden umfasst unterschiedliche Hybrid-Antriebskonzepte, der größte Anteil entfällt hier auf die sogenannten Mild-Hybridantriebe. Mild-Hybride nutzen ihre Elektromotoren lediglich, um den Motor beim Beschleunigen und im Fahrbetrieb zu unterstützen. Ihr Elektromotor kann das Kraftfahrzeug aber in der Regel nicht alleine antreiben.
Autor: Daniel Friesenhahn (Referat Steuern, Verwaltungsstatistiken)