Höhere Niedriglohnbetroffenheit bei Frauen
Die Niedriglohnschwelle errechnet sich anhand des Medianverdienstes, der im April 2023 bei 19,56 Euro lag. Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigten, die mit weniger als zwei Dritteln dieses mittleren Verdienstes vergütet werden. Der Median ist der Wert, der genau in der Mitte einer Datenreihe liegt, die nach der Größe geordnet ist; in diesem Fall bedeutet das, dass die Hälfte der Beschäftigten mehr als 19,56 Euro verdient, die andere Hälfte verdient weniger.
Bei Frauen fiel der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten mit 21 Prozent höher aus als bei Männern (15 Prozent). Insgesamt arbeiteten 181.000 Frauen und 131.000 Männer im Niedriglohnsektor. Auch nach Wirtschaftsbereichen ergeben sich Unterschiede: Im Dienstleistungsbereich war die Niedriglohnbetroffenheit höher als im Produzierenden Gewerbe.
Jeder fünfzehnte Beschäftigte wird nach Mindestlohn bezahlt
Im April 2023 wurden in Rheinland-Pfalz 115.000 Jobs mit dem gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro vergütet. Das entspricht 6,7 Prozent aller mindestlohnberechtigten Beschäftigungsverhältnisse (Deutschland: 6,2 Prozent). Im Vorjahresmonat verdienten deutlich weniger Beschäftigte den Mindestlohn. Dieser lag im April 2022 bei 9,82 Euro und wurde 40.000 Beschäftigten in Rheinland-Pfalz bezahlt (Anteil an allen mindestlohnberechtigten Beschäftigungsverhältnissen: 2,3 Prozent). Da die neue Verdiensterhebung erst seit 2021 durchgeführt wird, liegen noch keine langen Zeitreihen zur Mindestlohnbetroffenheit in Rheinland-Pfalz vor.
In Vollzeitjobs erhielt 2023 nur ein Prozent aller Beschäftigten den Mindestlohn; bei Teilzeitkräften lag der Anteil bei 4,4 Prozent. Deutlich häufiger wurden geringfügig entlohnte Beschäftigte nach dem Mindestlohn bezahlt; hier lag der Anteil bei 27 Prozent).
Insgesamt arbeiteten im April 2023 mehr Frauen als Männer zum gesetzlichen Mindestlohn. Einen Stundenverdienst von zwölf Euro erhielten 68.000 Frauen und 48.000 Männer in Rheinland-Pfalz.
Bei den Angaben handelt es sich um Ergebnisse der Verdiensterhebungen 2022 und 2023 zum Berichtsmonat April. In der Verdiensterhebung werden mit Hilfe einer geschichteten Stichprobe Angaben zu Verdiensten und Arbeitszeiten von abhängig Beschäftigten erhoben. In Rheinland-Pfalz werden hierzu rund 3.400 Betriebe befragt.
Aufgrund der Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn werden Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Minderjährige bei den Auswertungen zum Mindestlohn ausgeschlossen. Auswertungen zu Jobs, die mit Mindestlohn vergütet werden, beziehen sich auf Bruttostundenverdienste zwischen 11,95 Euro und 12,04 Euro.
Autor: Moritz Hohlstein (Referat Unternehmensregister, Verdienste, Preise)
Beschäftigungsverhältnisse | April 2023 | ||
---|---|---|---|
insgesamt | darunter mit Niedriglohn | ||
Anzahl in 1.000 | Anteil in % | ||
Insgesamt | 1.732 | 312 | 18,0 |
Frauen | 847 | 181 | 21,4 |
Männer | 886 | 131 | 14,8 |
Produzierendes Gewerbe | 437 | (46) | (10,5) |
Dienstleistungsbereich | 1.273 | 255 | 20,1 |
Quelle: Verdiensterhebung 04/2023 ( ) Aussagewert eingeschränkt, da Zahl statistisch unsicher |