Ausfuhren Mehr als die Hälfte der Exporte (6,9 Milliarden Euro; plus 3,2 Prozent) ging in Mitgliedstaaten der EU. Die Länder der Euro-Zone bezogen Waren im Wert von fast 4,9 Milliarden Euro, das waren 1,2 Prozent mehr als im ersten Quartal 2013. Das wichtigste Partnerland war Frankreich, das Waren im Wert von fast 1,3 Milliarden Euro (minus 4,1 Prozent) aus Rheinland-Pfalz abnahm. Mit einem Anteil von 9,5 Prozent waren die USA der zweitwichtigste Absatzmarkt. Die Exporte nach dort nahmen um 1,5 Prozent auf fast 1,1 Milliarden Euro zu.
In den für den rheinland-pfälzischen Export wichtigsten Branchen verlief die Entwicklung uneinheitlich. Die chemische Industrie lieferte 0,9 Prozent mehr Waren ins Ausland, die Ausfuhren der Maschinenbauer sowie der Hersteller pharmazeutischer Erzeugnisse stiegen um ein bzw. 1,2 Prozent. Dagegen waren die Auslandsgeschäfte der Hersteller von Kraftwagen und Kraftwagenteilen sowie die der Produzenten von Metallerzeugnissen rückläufig (minus 4,2 Prozent bzw. minus 18,3 Prozent). Einfuhren Aus EU-Ländern kamen Waren im Wert von knapp 5,1 Milliarden Euro (plus 5,8 Prozent), das entsprach 63 Prozent der rheinland-pfälzischen Einfuhren. Der größere Teil entfiel mit 3,8 Milliarden Euro auf die Euro-Zone (plus 3,2 Prozent), aus den übrigen EU-Staaten kamen Waren im Wert von fast 1,3 Milliarden Euro (plus 14 Prozent). Die wichtigsten Handelspartner waren mit Belgien, den Niederlanden und Frankreich Euro-Länder. Der Wert der Importe aus Asien erreichte knapp 1,2 Milliarden Euro (plus 8,4 Prozent), das waren 15 Prozent aller Einfuhren. Importe aus Amerika machten mit 799 Millionen Euro (minus 1,4 Prozent) insgesamt zehn Prozent der rheinland-pfälzischen Einfuhren aus.
Die Daten stammen aus der monatlichen Außenhandelsstatistik, die zentral vom Statistischen Bundesamt erhoben und aufbereitet wird. Dabei wird unterschieden zwischen Intrahandelsstatistik (Warenverkehr zwischen EU-Staaten) und Extrahandelsstatistik (Warenverkehr mit Drittländern, d. h. Nicht-EU-Staaten). Grundsätzlich sind alle in Deutschland umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, die innergemeinschaftliche Warenverkehre durchführen, im Rahmen der Intrahandelsstatistik auskunftspflichtig. Von der Auskunftspflicht befreit sind Unternehmen, deren innergemeinschaftliche Warenverkehre je Verkehrsrichtung (Eingang bzw. Versendung) im Vorjahr bzw. im laufenden Jahr den Wert von 500.000 Euro (bis 2011: 400.000 Euro) nicht übersteigen. Im Extrahandel werden die bei den Zollstellen anfallenden Zollmeldungen ausgewertet.
Autor: Wolfgang Ellermeyer (Referat Unternehmensstatistiken)