Ein Großteil des rheinland-pfälzischen Gesundheitspersonals arbeitet in ambulanten sowie in stationären und teilstationären Einrichtungen (2019: 41 bzw. 35 Prozent). Jeder zehnte Beschäftigte ist in sogenannten Vorleistungseinrichtungen wie beispielsweise der pharmazeutischen Industrie tätig. Das übrige Gesundheitspersonal verteilt sich auf die Verwaltung, die Rettungsdienste, den Gesundheitsschutz und die sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Im Vergleich zu 2018 stieg die Beschäftigtenzahl aller sieben Einrichtungsarten. Die meisten neuen Arbeitsplätze entstanden in ambulanten Einrichtungen (plus 1.600). Einen großen Anteil daran hatten die Praxen sonstiger medizinischer Berufe, deren Beschäftigtenzahl sich um 1.100 erhöhte. Dazu gehören zum Beispiel physio- und ergotherapeutische Praxen sowie die Praxen von Psychotherapeutinnen und -therapeuten oder Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern. Die Vorleistungseinrichtungen verzeichneten ein Plus von 600 Beschäftigten. In den stationären und teilstationären Einrichtungen nahm die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse um 500 zu. Der Großteil der zusätzlich entstandenen Arbeitsplätze entfiel dabei auf die Krankenhäuser.
Nicht nur im Vorjahresvergleich, sondern auch längerfristig, ist der Personalbestand im rheinland-pfälzischen Gesundheitswesen gewachsen. Von 2009 bis 2019 vergrößerte sich die Zahl der Beschäftigten deutlich um 34.600 beziehungsweise 15 Prozent. Bundesweit fiel der Zuwachs mit plus 20 Prozent sogar noch stärker aus.
Die meisten zusätzlichen Arbeitsplätze entstanden in ambulanten Einrichtungen (plus 15.800). In den stationären und teilstationären Einrichtungen stieg die Zahl der Beschäftigten um insgesamt 9.400. Rund 2.600 Beschäftigungsverhältnisse kamen in den Vorleistungseinrichtungen hinzu. Auch in den sonstigen Einrichtungen, in der Verwaltung und im Rettungsdienst entstanden zusätzliche Arbeitsplätze. Nur der Personalbestand im Gesundheitsschutz stagnierte.
Charakteristisch für das Gesundheitswesen ist der hohe Frauenanteil. Rund drei Viertel des Gesundheitspersonals in Rheinland-Pfalz sind Frauen. Die höchsten Frauenanteile weisen die ambulanten Einrichtungen (2019: 82 Prozent) sowie die stationären und teilstationären Einrichtungen (79 Prozent) auf. Anteilig am wenigsten Frauen arbeiten beim Rettungsdienst (34 Prozent) und in Vorleistungseinrichtungen (49 Prozent).
Teilzeitarbeit ist im Gesundheitswesen weit verbreitet, was im Unterschied von Vollzeitäquivalenten zu Beschäftigtenzahlen zum Ausdruck kommt. Vollzeitäquivalente geben die Zahl der auf die volle tarifliche Arbeitszeit umgerechneten Beschäftigten an. Je geringer die Zahl der Vollzeitäquivalente je 100 Beschäftigte ist, desto größer ist die Bedeutung der Teilzeitarbeit. In Rheinland-Pfalz kamen im Gesundheitswesen 2019 auf 100 Beschäftigte rechnerisch 71,9 Vollzeitäquivalente. Damit hat Teilzeitbeschäftigung im Land eine etwas größere Bedeutung als im Bundesdurchschnitt – in Deutschland lag das Verhältnis bei 72,3 Vollzeitäquivalenten je 100 Beschäftigte. In den drei Einrichtungsarten mit den niedrigsten Frauenanteilen lag die Zahl der Vollzeitäquivalente je 100 Beschäftigte zwischen 78,7 und 84,9 und somit deutlich höher als im Gesundheitswesen insgesamt. Umgekehrt errechnen sich für die am stärksten von weiblichem Personal geprägten ambulanten Einrichtungen nur 65,4 Vollzeitäquivalente je 100 Beschäftigte. Dies deutet darauf hin, dass Teilzeitbeschäftigung in Einrichtungsarten mit hohem Frauenanteil tendenziell weiter verbreitet ist.
Hinweis zu Pressemitteilungen mit Daten vor Corona
Das Statistische Landesamt veröffentlicht jährlich mehr als 200 Pressemitteilungen, die ein umfassendes Bild der Strukturen und Entwicklungen in Staat, Gesellschaft und Wirtschaft liefern. Die Veröffentlichung der Zahlen erfolgt mit einigem zeitlichen Abstand zum Berichtszeitraum, denn das Einsammeln der Daten und ihre sorgfältige Aufbereitung nach wissenschaftlichen Grundsätzen kosten Zeit. Deshalb wird im Moment auch noch über Strukturen und Entwicklungen berichtet, die vor dem Beginn der Corona-Pandemie liegen. Das scheint in einer Situation, in der sich nahezu alle Lebensbereiche tiefgreifend verändern, befremdlich. Diese Zahlen haben jedoch eine wichtige Funktion; sie bilden die Grundlage für die Bewertung der Auswirkungen von Corona in Staat, Gesellschaft und Wirtschaft. Deshalb veröffentlicht das Statistische Landesamt Pressemitteilungen mit Vor-Krisen-Ergebnissen.
Die Ergebnisse werden von der Arbeitsgruppe „Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder“ (AG GGRdL) berechnet. Die Gesundheitspersonalrechnung (GPR) wird für die Länder seit dem Berichtsjahr 2008 nach einheitlicher Methode durchgeführt.
Die GPR weist die Zahl der Beschäftigten aus, gegliedert nach den verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Im Rahmen der GPR werden Beschäftigte insgesamt, weibliche Beschäftigte und Vollzeitäquivalente berechnet. Unter Beschäftigten versteht die GPR Beschäftigungsverhältnisse. Somit werden Personen mit mehreren Arbeitsverhältnissen im Gesundheitswesen mehrfach gezählt. Das ist eine andere methodische Vorgehensweise als in der Erwerbstätigenrechnung. Dort werden Personen mit ihrer überwiegenden Tätigkeit nur einmal gezählt.
Das Gesundheitswesen ist gemäß SHA (System of Health Accounts) definiert. Es ist nicht identisch mit Abteilung 86 der aktuellen Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2008.
Autor: Moritz Hohlstein (Referat Analysen Wirtschaft)
Art der Einrichtung | Insgesamt | Weibliche Beschäftigte | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
2018 | 2019 | Veränderung 2019 zu 2018 | 2018 | 2019 | Veränderung 2019 zu 2018 | |||
1.000 | % | 1.000 | % | |||||
Insgesamt | 262,9 | 266,2 | 1,3 | 200,4 | 201,5 | 0,5 | ||
Gesundheitsschutz | 1,3 | 1,3 | 1,9 | 1,0 | 1,0 | 3,1 | ||
Ambulante Einrichtungen | 107,7 | 109,3 | 1,5 | 88,9 | 89,6 | 0,8 | ||
Arztpraxen | 33,2 | 33,3 | 0,2 | 27,4 | 27,4 | 0,1 | ||
Zahnarztpraxen | 16,2 | 16,4 | 1,4 | 13,5 | 13,7 | 1,4 | ||
Praxen sonstiger medizinischer Berufe | 27,1 | 28,2 | 4,0 | 22,2 | 22,5 | 1,4 | ||
Apotheken | 10,0 | 10,0 | -0,6 | 8,5 | 8,5 | -0,9 | ||
im Einzelhandel | 5,8 | 5,9 | 1,4 | 3,7 | 3,8 | 2,5 | ||
Ambulante Pflege | 15,3 | 15,5 | 1,5 | 13,6 | 13,7 | 1,2 | ||
Stationäre/teilstationäre Einrichtungen | 93,1 | 93,6 | 0,6 | 74,2 | 74,0 | -0,3 | ||
Krankenhäuser | 55,6 | 56,0 | 0,7 | 42,5 | 42,3 | -0,4 | ||
Vorsorge-/Rehabilitationseinrichtungen | 5,1 | 5,2 | 1,9 | 3,9 | 4,0 | 1,9 | ||
Stationäre/teilstationäre Pflege | 32,4 | 32,5 | 0,2 | 27,8 | 27,7 | -0,5 | ||
Rettungsdienste | 3,6 | 3,7 | 1,6 | 1,2 | 1,3 | 3,7 | ||
in der Verwaltung | 10,3 | 10,4 | 1,0 | 6,5 | 6,5 | 0,2 | ||
Sonstige Einrichtungen | 20,7 | 21,1 | 1,9 | 15,9 | 16,1 | 1,0 | ||
Vorleistungseinrichtungen | 26,3 | 26,9 | 2,2 | 12,7 | 13,0 | 2,9 | ||
Quelle: Gesundheitspersonalrechnung der Länder; Stand: Juni 2021 | ||||||||
1 Unter Gesundheitspersonal/Beschäftigten werden hier Beschäftigungsverhältnisse verstanden, sodass Personen mit mehreren Arbeitsverhältnissen in verschiedenen Einrichtungen auch mehrfach gezählt werden. |