Das Feststellungsverfahren bietet seit nunmehr zwölf Jahren die Möglichkeit, die Berufsabschlüsse qualifizierter ausländischer Arbeitskräfte in Deutschland bzw. Rheinland-Pfalz anzuerkennen. Davon profitierte insbesondere die Gesundheitsversorgung: In 2023 wurden unter anderem rund 1.200 Ausbildungsabschlüsse zur Gesundheits- und Krankenpflege und mehr als 500 Approbationen zur Ausübung des Arzt- oder Zahnarztberufs in den Anerkennungsstellen in Rheinland-Pfalz bearbeitet.
Am häufigsten wurden Anträge für eine in Indien erworbene Qualifikation eingereicht (rund 390), gefolgt von den Philippinen (210), der Türkei (180) und der Ukraine (170). Mit dem in 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde der Rahmen für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland erweitert. Damit einher ging ein Anstieg der Zahl der Anerkennungsverfahren von in Nicht-EU-Staaten erworbenen Berufs- und Hochschulabschlüssen: Zwischen 2019 und 2023 stieg deren Zahl um 74 Prozent. Neben der gesetzlichen Öffnung ist der Zuwachs unter anderem auch auf die gestiegene Zahl der Schutz- und Asylsuchenden aus der Ukraine und auf staatlich geförderte Initiativen zur Gewinnung von Fachkräften aus dem Nicht-EU-Ausland zurückzuführen.
Unterschiede zwischen in Deutschland und in Drittstaaten erworbenen Berufsqualifikationen bedingten für eine gleichwertige Anerkennung jedoch häufig einer Nachqualifikation bzw. einer Ausgleichsmaßnahme. Gegenüber 2019 verdreifachte sich in der Folge die Zahl der bearbeiteten Anträge, in denen eine Ausgleichsmaßnahme auferlegt wurde (plus 221 Prozent). Nach erfolgreichem Abschluss der Nachqualifikation kann bei Gleichwertigkeit zum deutschen Referenzberuf eine vollständige Anerkennung der Bewerberinnen und Bewerber erfolgen.
Methodische Hinweise
Daten über die im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes (BQFG) geregelten Anerkennungsverfahren werden ab dem 1. April 2012 jährlich zum 31.12. bei den jeweils zuständigen Stellen erhoben. Erhebungsgrundlage ist §17 BQFG.
Daten über die im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Landes (BQFG-RP) geregelten Anerkennungsverfahren werden ab dem 16. Oktober 2013 jährlich zum 31.12. bei den jeweils zuständigen Stellen erhoben. Erhebungsgrundlage ist §17 BQFG-RP.
Zur Gewährleistung der statistischen Geheimhaltung entsprechend Paragraph 16 des Bundesstatistikgesetzes werden die Daten (Absolutwerte) in dieser Statistik gerundet ausgewiesen. Hierzu wird jeder Zellwert auf ein Vielfaches von drei gerundet. Die Summe der gerundeten Einzelwerte kann folglich von der tatsächlichen (und von der gerundeten) Gesamtsumme abweichen.
Die Auswertung der Daten erfolgte ohne eingegangene Meldungen von Anerkennungsgesuchen auf der Grundlage von Dienstleistungsfreiheit gemäß EU-Berufsanerkennungsrichtlinie.
Autor: Dr. Marco Schröder (Referat Bildung)
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