Der Reallohnindex wird errechnet, indem die Entwicklung der nominalen Bruttomonatsverdienste (einschließlich Sonderzahlungen) der Entwicklung der Verbraucherpreise gegenübergestellt wird. Er gibt somit Aufschluss über die Kaufkraft der Beschäftigten.
Die tatsächlich gezahlten Löhne und Gehälter, die sogenannten Nominallöhne, waren im zweiten Quartal 2024 um 3,6 Prozent höher als im Vorjahresquartal. Dazu dürften neben dem Inkrafttreten höherer Tarifabschlüsse auch Auszahlungen der Inflationsausgleichsprämie beigetragen haben. Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die diese im Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei bis zu einer Höhe von 3.000 Euro gewähren können. Die Inflationsausgleichsprämie wird in der Verdienststatistik als Bestandteil des Gesamtbruttoentgelts miterfasst.
Im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich verzeichneten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anstieg der Nominallöhne von plus 1,5 bzw. plus 4,7 Prozent. Betrachtet man die Beschäftigten nach ihrer Beschäftigungsart, profitierten Vollzeitbeschäftigte (plus 3,5 Prozent) und Teilzeitbeschäftigte (plus 4,4 Prozent) stärker als geringfügig Beschäftigte (plus 2,1 Prozent).
Die nominalen Verdienste stiegen im selben Zeitraum stärker als die Verbraucherpreise, die – wie auch im ersten Quartal 2024 – 2,6 Prozent über dem Niveau des Vorjahresquartals lagen. Das führte im zweiten Quartal zu einem Reallohnwachstum, das jedoch niedriger als im ersten Quartal ausfiel.
Methodische Hinweise
Der Nominallohnindex bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab. Der Reallohnindex setzt den Nominallohnindex und den Verbraucherpreisindex ins Verhältnis, um die Veränderung der Verdienste mit der Preisentwicklung zu vergleichen. Der Reallohnindex nimmt zu, wenn die Verdienste stärker steigen als die Preise.
Datenquelle der Verdienstindizes ist seit dem Jahr 2022 die Verdiensterhebung. Sie löste die Vierteljährliche Verdiensterhebung ab und verbessert die Qualität der Ergebnisse deutlich. So werden seit 2022 zum Beispiel auch kleinere Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten erfasst und zusätzlich zu Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten auch weitere Beschäftigungsarten wie Auszubildende und Altersteilzeitbeschäftigte abgebildet. Darüber hinaus wird nun zusätzlich zu den Wirtschaftsbereichen B bis S (Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich) auch der Wirtschaftsabschnitt A (Landwirtschaft) abgedeckt (Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)). Um die große Nachfrage nach längerfristigen Zeitreihen zur Verdienstentwicklung zu erfüllen, wurden neue und alte Indexreihen rechnerisch verknüpft. Aufgrund der unterschiedlichen Erhebungskonzepte der bisherigen und der neuen Verdiensterhebung sind die Daten ab dem Jahr 2022 nur eingeschränkt mit früheren Jahren vergleichbar.
Autorin: Dr. Melanie Nofz (Referat Unternehmensregister, Verdienste, Preise)