Der Reallohnindex wird errechnet, indem die Entwicklung der nominalen Bruttomonatsverdienste (einschließlich Sonderzahlungen) der Entwicklung der Verbraucherpreise gegenübergestellt wird und gibt somit Aufschluss über die Kaufkraft der Beschäftigten.
Die Nominallöhne stiegen im ersten Quartal 2024 um 7,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal. Dazu dürften neben dem Inkrafttreten höherer Tarifabschlüsse – wie beispielsweise für den Öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen – auch Auszahlungen der Inflationsausgleichsprämie beigetragen haben. Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die diese im Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei bis zu einer Höhe von 3.000 Euro gewähren können. Die Inflationsausgleichsprämie wird in der Verdienststatistik als Bestandteil des Gesamtbruttoentgelts miterfasst.
Im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsgewerbe verzeichneten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anstieg der Nominallöhne von plus 6,4 bzw. plus 7,5 Prozent. Betrachtet man die Beschäftigten nach ihrer Beschäftigungsart, profitierten Vollzeitbeschäftigte (plus 7,1Prozent) und Teilzeitbeschäftigte (plus 7,6 Prozent) stärker als geringfügig Beschäftigte (plus 3,8 Prozent).
Gleichzeitig zum kräftigen Wachstum der Nominallöhne befand sich die Inflationsrate auf einem geringeren Niveau als in den Quartalen zuvor. Im ersten Jahresviertel 2024 nahmen die Verbraucherpreise um 2,6 Prozent zu. Das ist der geringste Anstieg seit dem zweiten Quartal 2021.
Methodische Hinweise:
Der Nominallohnindex bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab. Der Reallohnindex setzt den Nominallohnindex und den Verbraucherpreisindex ins Verhältnis, um die Veränderung der Verdienste mit der Preisentwicklung zu vergleichen. Der Reallohnindex nimmt zu, wenn die Verdienste stärker steigen als die Preise. Datenquelle der Verdienstindizes ist seit dem Jahr 2022 die Verdiensterhebung. Sie löste die Vierteljährliche Verdiensterhebung ab und verbessert die Qualität der Ergebnisse deutlich. So werden seit 2022 zum Beispiel auch kleinere Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten erfasst und zusätzlich zu Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten auch weitere Beschäftigungsarten wie Auszubildende und Altersteilzeitbeschäftigte abgebildet. Darüber hinaus wird nun zusätzlich zu den Wirtschaftsbereichen B bis S (Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich) auch der Wirtschaftsabschnitt A (Landwirtschaft) abgedeckt (Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)). Um die große Nachfrage nach längerfristigen Zeitreihen zur Verdienstentwicklung zu erfüllen, wurden neue und alte Indexreihen rechnerisch verknüpft. Aufgrund der unterschiedlichen Erhebungskonzepte der bisherigen und der neuen Verdiensterhebung sind die Daten ab dem Jahr 2022 nur eingeschränkt mit früheren Jahren vergleichbar.
Autor: Moritz Hohlstein (Referat Unternehmensregister, Verdienste, Preise)