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Viele Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer arbeiten auch samstags oder abends

Im vergangenen Jahr arbeiteten viele Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer jenseits der „normalen“ Arbeitszeit von Montag bis Freitag zwischen 6 und 18 Uhr. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems zum Tag der Arbeit am 1. Mai mitteilt, waren rund 857.700 Personen bzw. 40 Prozent der Erwerbstätigen davon betroffen und arbeiteten zumindest gelegentlich am Wochenende, an Feiertagen, abends, in der Nacht oder im Schichtdienst. Bei Selbstständigen war das Arbeiten zu ungewöhnlichen Zeiten besonders stark verbreitet (61 Prozent).

Den Ergebnissen des Mikrozensus zufolge war vor allem der Samstag für viele ein Arbeitstag. So verdiente 2023 mehr als ein Viertel der Erwerbstätigen auch an Samstagen sein Geld (27 Prozent). Aber nicht nur samstags, sondern auch in den Abendstunden wurde häufig noch gearbeitet: Rund 26 Prozent der erwerbstätigen Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer gingen zumindest gelegentlich auch abends von 18 bis 23 Uhr ihrer Erwerbstätigkeit nach. Über Arbeitseinsätze an Sonn- oder Feiertagen berichteten 16 bzw. 7,3 Prozent der Erwerbstätigen. Nachtarbeit zwischen 23 und 6 Uhr mussten 9,5 Prozent leisten; in Wechselschichten waren 14 Prozent eingesetzt.

Das Gastgewerbe war der Wirtschaftsabschnitt, in dem Erwerbstätige mit großem Abstand am häufigsten außerhalb der normalen Arbeitszeit zum Einsatz kamen. Für die meisten Frauen und Männer, die ihr Geld im Gastgewerbe verdienten, gehörten somit ungewöhnliche Arbeitszeiten zum Alltag. Knapp 80 Prozent von ihnen mussten arbeiten, während andere Freizeit hatten, vor allem am Wochenende, an Feiertagen und abends.

Methodische Hinweise:

Die Daten basieren auf den Erstergebnissen des Mikrozensus 2023 (Unterstichprobe LFS). Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund ein Prozent der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Die Angaben zur Samstags-, Sonntags-, Feiertags-, Abend-, Nacht und Schichtarbeit beziehen sich auf die Berichtswoche und die drei Wochen davor.
Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus sind auf der Themenseite zum Mikrozensus verfügbar: https://www.destatis.de/mikrozensus2020.
Damit zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung möglichst wenig Zeit vergeht, werden ab dem Jahr 2020 zunächst Erstergebnisse und mit einigem zeitlichen Abstand Endergebnisse veröffentlicht. Sowohl Erst- als auch Endergebnisse beruhen auf vollständig aufbereiteten und validierten Daten. Allerdings basieren die Endergebnisse im Gegensatz zu den Erstergebnissen auf einer höheren Anzahl befragter Haushalte. Dies ist dadurch bedingt, dass auch nach Ende eines Erhebungsjahres fehlende Haushalte nach Erinnerungen/Mahnungen noch Auskunft geben. Dieses Datenmaterial wird zudem an einem aktualisierten Bevölkerungseckwert hochgerechnet. Durch den größeren Stichprobenumfang und die aktualisierte Hochrechnung können die Endergebnisse von den Erstergebnissen abweichen.

Autorin: Dr. Julia Stoffel (Referat Private Haushalte)

Erwerbstätige (1, 2) 2023 nach Arbeitszeiten (3)

Anteil an allen Erwerbstätigen in %

1 Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten. - 2 Erwerbstätige, die in den letzten vier Wochen (bezogen auf den Befragungszeitpunkt) zumindest gelegentlich an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen arbeiteten, Abend- oder Nachtarbeit bzw. Wechselschichten leisteten. - 3 Mehrfachnennungen möglich.

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