In den vergangenen Jahren stieg der Wert der in die Vereinigten Staaten gelieferten Waren überdurchschnittlich. Während sich die Exporte in die USA von 2013 bis 2023 um 41 Prozent erhöhten, legten die gesamten rheinland-pfälzischen Ausfuhren im gleichen Zeitraum nur um 28 Prozent zu.
Das wichtigste rheinland-pfälzische Exportgut im Handel mit den USA sind Maschinen. Sie hatten 2023 einen Anteil von 29 Prozent an den Ausfuhren in die Vereinigten Staaten (1,7 Milliarden Euro). Weitere 21 Prozent der Exporte in die USA entfielen auf Pharmazeutische Erzeugnisse (1,2 Milliarden Euro). Chemische Erzeugnisse machten 13 Prozent der Warenlieferungen aus (0,7 Milliarden Euro). Auf den Plätzen vier und fünf folgten Metalle sowie Leder und Lederwaren mit Anteilen von 7,8 bzw. 5,8 Prozent am Wert der aus Rheinland-Pfalz in die Vereinigten Staaten gelieferten Waren.
In einigen Branchen sind die Handelsbeziehungen mit den USA besonders intensiv. Im Jahr 2023 gingen 30 Prozent der rheinland-pfälzischen Exporte von Leder und Lederwaren in die USA. Auch als Abnehmer für „Holz sowie Holz- und Korkwaren; Flecht- und Korbmacherwaren“ aus Rheinland-Pfalz haben die Vereinigten Staaten eine große Bedeutung; rund 23 Prozent der Ausfuhren wurden in die USA geliefert. Von den exportierten Pharmazeutischen Erzeugnissen waren 22 Prozent für Abnehmer in den Vereinigten Staaten bestimmt. Auch von den aus Rheinland-Pfalz ausgeführten Maschinen sowie Ton-, Musik- und Filmträgern gingen jeweils mehr als ein Fünftel in die USA.
Bei einigen anderen Warengruppen, die für die rheinland-pfälzische Ausfuhr insgesamt einen hohen Stellenwert haben, ist die Bedeutung der USA als Abnehmerland hingegen vergleichsweise gering. So wurden lediglich 0,8 Prozent der rheinland-pfälzischen Nahrungs- und Futtermittelexporte in die Vereinigten Staaten geliefert. Bei der Ausfuhr von Kraftwagen und Kraftwagenteilen lag der Anteil der USA nur bei 1,3 Prozent.
Methodische Hinweise
Die Daten stammen aus der monatlichen Außenhandelsstatistik, die zentral vom Statistischen Bundesamt erhoben und aufbereitet wird. Dabei wird unterschieden zwischen Intrahandelsstatistik (Warenverkehr zwischen EU-Staaten) und Extrahandelsstatistik (Warenverkehr mit Drittländern, d.h. Nicht-EU-Staaten). Grundsätzlich sind alle in Deutschland umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, die innergemeinschaftliche Warenverkehre durchführen, im Rahmen der Intrahandelsstatistik auskunftspflichtig. Von der Auskunftspflicht befreit sind Unternehmen , deren innergemeinschaftliche Warenverkehre den Wert von 500 000 Euro bei der Versendung und 800 000 Euro bei den Eingängen im Vorjahr bzw. im laufenden Jahr nicht übersteigen. Im Extrahandel werden die bei den Zollstellen anfallenden Zollmeldungen ausgewertet. Es liegen keine regionalisierten Daten vor.
Autorin: Diane Dammers (Referat Analysen Wirtschaft)