Das Statistische Landesamt bittet die zur Befragung ausgewählten Haushalte schriftlich um Auskunft, die online oder per Papierbogen erfolgen kann.
Der Präsident des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz, Marcel Hürter, appelliert an alle ausgewählten Haushalte, bei der Mikrozensusbefragung mitzumachen. Nur so ist gewährleistet, dass zuverlässige Ergebnisse für die vielfältigen Nutzerinnen und Nutzer der Statistik aus Politik, Wissenschaft und der interessierten Öffentlichkeit bereitgestellt werden können. Weitere Infos unter www.mikrozensus.rlp.de.
Der Mikrozensus …
- ist eine sogenannte Flächenstichprobe, für die nach einem mathematischen Zufallsverfahren Adressen ausgewählt werden.
- befragt die Haushalte, die in den ausgewählten Gebäuden wohnen, bis zu vier Mal innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren. Bei rund 50 % der Haushalte erfolgt die zweite und vierte Befragung bereits 13 Wochen nach der ersten bzw. dritten Befragung, bei den übrigen Haushalten einmal jährlich.
- ist eine Erhebung mit gesetzlich verankerter Auskunftspflicht.