Ausschlaggebend für den Rückgang des Arbeitsvolumens in Rheinland-Pfalz war eine leicht schrumpfende Zahl an Erwerbstätigen (minus 0,2 Prozent) bei gleichzeitigem Rückgang der Arbeitsstunden je Erwerbstätigen. Jede erwerbstätige Person in Rheinland-Pfalz arbeitete 2024 durchschnittlich 1.302 Stunden (Deutschland: 1.332 Stunden). Das waren zehn Stunden bzw. 0,8 Prozent weniger als 2023 (Deutschland: minus drei Stunden bzw. 0,2 Prozent) und deutlich weniger als 2019, dem Jahr vor der Coronakrise (Rheinland-Pfalz: 1.340; Deutschland: 1.372 Stunden je Kopf). Die Zahl der Kurzarbeitenden nahm 2024 wieder zu. Außerdem sank die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Vollzeit, während die Teilzeitbeschäftigung stieg. Beides trug zu einem Rückgang der durchschnittlichen Arbeitszeit je Erwerbstätigen bei. Einen dämpfenden Effekt hatte 2024 – wie schon in den zwei Jahren zuvor – der beträchtliche Krankenstand und der damit verbundene Arbeitsausfall. Selbstständige und mithelfende Familienangehörige arbeiteten mit durchschnittlich 1.763 Stunden wesentlich mehr als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (1.259 Stunden).
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitsstunden je Erwerbstätigen liegt in Rheinland-Pfalz unter dem Bundesdurchschnitt; im Vergleich der Bundesländer belegt Rheinland-Pfalz den letzten Platz. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Teilzeitbeschäftigten und die geringfügig Beschäftigten mit ihrer reduzierten Arbeitszeit in die Berechnung der Arbeitsstunden einfließen. Bei der rechnerischen Ermittlung der Arbeitszeit je Erwerbstätigen werden die Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten jedoch wie Vollzeitbeschäftigte behandelt. Rheinland-Pfalz weist im Vergleich der Bundesländer den höchsten Anteil an marginal Beschäftigten auf; die Teilzeitquote liegt im Bundesdurchschnitt. Dadurch erklärt sich das vergleichsweise geringere Arbeitsvolumen je Erwerbstätigen in Rheinland-Pfalz.
Zahl der Arbeitsstunden je Erwerbstätigen in der Land- und Forstwirtschaft am höchsten
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitsstunden je Erwerbstätigen ist in den Wirtschaftsbereichen sehr unterschiedlich. In der Land- und Forstwirtschaft war die Pro-Kopf-Arbeitszeit 2024 mit 1.567 Stunden am höchsten (Deutschland: 1.664 Stunden); ein Grund dafür ist der hohe Anteil an Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen.
Im Produzierenden Gewerbe leistete jede bzw. jeder Erwerbstätige durchschnittlich 1.414 Stunden (Deutschland: 1.432 Stunden). Dabei lag das Baugewerbe mit 1.510 Stunden (Deutschland: 1.525 Stunden) deutlich vor dem Produzierenden Gewerbe ohne Baugewerbe mit 1.382 Stunden (Deutschland: 1.402 Stunden). Auch im Baugewerbe ist ein vergleichsweise hoher Anteil der Erwerbstätigen selbstständig.
Im Dienstleistungssektor erbrachten die Erwerbstätigen 2024 mit 1.257 Arbeitsstunden deutlich weniger Stunden als im Produzierenden Gewerbe (Deutschland: 1.296 Stunden). In den Dienstleistungsbereichen ist der Anteil der geringfügig Beschäftigten und der Teilzeitbeschäftigten besonders hoch. Erwerbstätige im Bereich „Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und Kommunikation“ arbeiteten 1.286 Stunden (Deutschland: 1.327 Stunden). Im Bereich „Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister, Grundstücks- und Wohnungswesen“ wurden 1.321 Arbeitsstunden geleistet (Deutschland: 1.338 Stunden). Mit 1.214 Stunden ist die durchschnittliche Arbeitszeit im Bereich „Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung, Gesundheit“, wie schon in den vergangenen Jahren, mit Abstand am geringsten (Deutschland: 1.250 Stunden). In diesem Bereich ist die Teilzeitquote besonders hoch.
Methodische Hinweise
Die Ergebnisse beruhen auf der Fortschreibung des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung der Länder“, die sich auf aktuell verfügbare Basisstatistiken stützt. Das Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder als Selbstständige (einschließlich mithelfenden Familienangehörigen) eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Hierzu zählen auch die geleisteten Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen und Überstunden. Nicht zum Arbeitsvolumen gehören die bezahlten, aber nicht geleisteten Arbeitsstunden, beispielsweise Jahresurlaub, Elternzeit, Feiertage, Kurzarbeit oder krankheitsbedingte Abwesenheit. Das Arbeitsvolumen berücksichtigt weder Intensität noch Qualität der geleisteten Arbeit.
Die Ergebnisse sind abgestimmt auf den Berechnungsstand des Statistischen Bundesamtes von Februar 2025.
Am 17. Dezember 2024 hat der Arbeitskreis im Rahmen der Generalrevision 2024 überarbeitete Ergebnisse für die Arbeitsstunden der Jahre 2014 bis 2023 vorgelegt. Die heutige Veröffentlichung enthält erste Ergebnisse für das Jahr 2024. Mit der Revision wurden die Berechnungen zum Teil auf neue oder aktualisierte Datenquellen umgestellt. Weitere Informationen zur Revision finden Sie unter www.statistikportal.de/de/etr/generalrevision-2024, zur Erwerbstätigenrechnung allgemein unter www.aketr.de.
Autorin: Sophia Federico (Sachgebiet VGR, ETR, Arbeitsmarkt)