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Ausländische Fachkräfte unterstützen die Gesundheitsversorgung in Rheinland-Pfalz

Im Jahr 2022 bearbeiteten die Anerkennungsstellen in Rheinland-Pfalz im Rahmen des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) rund 2.200 Anträge auf die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems mitteilt, entfielen rund 68 Prozent der Anträge auf die Anerkennung medizinischer Gesundheitsberufe.

Das Feststellungsverfahren bietet seit nunmehr elf Jahren die Möglichkeit, die Berufsabschlüsse qualifizierter ausländischer Arbeitskräfte in Deutschland bzw. Rheinland-Pfalz anzuerkennen. Davon profitierte insbesondere die Gesundheitsversorgung: In 2022 wurden unter anderem knapp 900 Ausbildungsabschlüsse zur Gesundheits- und Krankenpflege, rund 400 Approbationen zur Ausübung des Arzt- oder Zahnarztberufs und etwa 40 Approbationen im Apothekerberuf in den Anerkennungsstellen in Rheinland-Pfalz bearbeitet.

Am häufigsten wurden Anträge für eine in Indien erworbene Qualifikation eingereicht (309), gefolgt von Bosnien-Herzegowina (159) und den Philippinen (153). Mit dem in 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde der Rahmen für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland erweitert. Damit einher ging ein Anstieg der Zahl der Anerkennungsverfahren von in Nicht-EU-Staaten erworbenen Berufs- und Hochschulabschlüssen: Zwischen 2019 und 2022 stieg ihre Zahl um 30 Prozent.

Unterschiede zwischen in Deutschland und in Drittstaaten erworbenen Berufsqualifikationen bedingten für eine gleichwertige Anerkennung jedoch häufig einer Nachqualifikation bzw. einer Ausgleichsmaßnahme. Gegenüber 2019 verdoppelte sich die Zahl der bearbeiteten Anträge, die eine Ausgleichsmaßnahme auferlegt bekamen (plus 99 Prozent). Nach erfolgreichem Abschluss der Nachqualifikation kann bei Gleichwertigkeit zum deutschen Referenzberuf eine vollständige Anerkennung erfolgen.

Daten über die im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes (BQFG) geregelten Anerkennungsverfahren werden ab dem 1. April 2012 jährlich zum 31.12. bei den jeweils zuständigen Stellen erhoben. Erhebungsgrundlage ist §17 BQFG.
Daten über die im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Landes (BQFG-RP) geregelten Anerkennungsverfahren werden ab dem 16. Oktober 2013 jährlich zum 31.12. bei den jeweils zuständigen Stellen erhoben. Erhebungsgrundlage ist §17 BQFG-RP.
Aus Gründen der Geheimhaltung entsprechend Paragraph 16 des Bundesstatistikgesetzes werden die Daten (Absolutwerte) gerundet ausgewiesen. Hierzu wird jeder Zellwert auf ein Vielfaches von drei gerundet. Auch die Summe der gerundeten Einzelwerte kann folglich von der tatsächlichen (und von der gerundeten) Gesamtsumme abweichen.
Die Darstellung der Daten erfolgt ohne die Meldung bezüglich der Dienstleistungsfreiheit.

Autoren: Norman Knorr, Dr. Marco Schröder (beide Referat Bildung)

Säulendiagramm: Anträge nach BQFG-Bund und BQFG-RP 2017 bis 2022 nach Abschluss und Art der EntscheidungSäulendiagramm: Anträge nach BQFG-Bund und BQFG-RP 2017 bis 2022 nach Abschluss und Art der EntscheidungBalkendiagramm: Anträge nach BQFG-Bund und BQFG-RP 2022 und 2021 nach den zehn häufigsten Referenzberufen

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