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Deutlich mehr Unternehmensinsolvenzen in 2022

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Rheinland-Pfalz ist im Jahr 2022 deutlich gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes stellten im vergangenen Jahr 596 Unternehmen einen Insolvenzantrag – 17 Prozent mehr als 2021 (508). Damit lag die Zahl der Unternehmensinsolvenzen 2022 knapp unter dem Niveau von 2020 (622). Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen war 2022 mit 2.923 um rund 17 Prozent niedriger als im Vorjahr.

 Unternehmensinsolvenzen

Durch die beantragten Unternehmensinsolvenzen gerieten im vergangenen Jahr 3.871 Arbeitsplätze in Gefahr; das waren – trotz gestiegener Zahl der Unternehmensinsolvenzen – rund 17 Prozent weniger als im Vorjahr. Das Gesamtvolumen der voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger stieg um rund 22 Prozent auf 723 Millionen Euro. Damit hatte jedes Unternehmen zum Zeitpunkt der Stellung des Insolvenzantrags durchschnittlich etwa 1,2 Millionen Euro Schulden.

Die meisten Insolvenzanträge stellten – wie im Vorjahr – Unternehmen aus dem Baugewerbe (106 Anträge). Es folgten die Wirtschaftsabschnitte „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ mit 89 sowie „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ mit 69 Fällen.

Die Insolvenzhäufigkeit, also die Zahl der Insolvenzen je 1.000 wirtschaftlich aktive Unternehmen, lag in den kreisfreien Städten (4,8) höher als in den Landkreisen (3,8). Den mit 7,6 höchsten Wert verzeichnete die kreisfreie Stadt Frankenthal, den mit 1,4 niedrigsten der Landkreis Cochem-Zell.

Verbraucherinsolvenzen

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen in 2022 lag um rund 17 Prozent unter der des Vorjahres und knapp elf Prozent über dem Mittelwert der Jahre 2020 und 2021. Durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Verkürzung der Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens am 22. Dezember 2020 gab es Verschiebungen in den Anmeldungen der Verbraucherinsolvenzen der Jahre 2020 und 2021. Die Aussicht auf eine kürzere Laufzeit von drei statt sechs Jahren hatte den Effekt, dass Ende 2020 deutlich weniger Anträge gestellt wurden, weil die Betroffenen das Inkrafttreten des Gesetzes abgewartet hatten. In den folgenden Monaten schlug sich das in deutlich höheren Antragszahlen nieder. Die Höhe der voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger lag 2022 mit 128 Millionen Euro zwar rund 19 Prozent unter dem Wert des Vorjahres, jedoch rund sieben Prozent über dem Mittelwert der Jahre 2020 und 2021.

Die meisten Verbraucherinsolvenzen je 10.000 Einwohner verzeichnete im Jahr 2022 – wie in den Vorjahren – die kreisfreie Stadt Pirmasens mit 34,2; die wenigsten wies der Landkreis Cochem-Zell mit 3,4 auf. Der Niveauunterschied zwischen kreisfreien Städten und Landkreisen ist bei den Verbraucherinsolvenzen stärker ausgeprägt als bei den Unternehmensinsolvenzen. In den kreisfreien Städten lag der Durchschnitt bei 10,5, in den Landkreisen bei 5,9.

Die monatliche Insolvenzstatistik gibt Auskunft über das Insolvenzgeschehen und ist damit ein wichtiger konjunktureller Spätindikator. Erhebungsbasis sind die Meldungen der Amtsgerichte über die beantragten Verfahren.
Hinsichtlich des zeitlichen Vergleichs ist zu beachten, dass in den Jahren 2020 und 2021 Sonderregelungen galten. So war aufgrund der Corona-Pandemie die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen bis 30. April 2021 unter bestimmten Voraussetzungen ausgesetzt. Beruht der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers im Juli 2021, so ist die Insolvenzantragspflicht bis maximal 31. Januar 2022 ausgesetzt.
Mit dem Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 ist eine Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren anstatt zuvor nach sechs Jahren möglich.

Autor: Daniel Friesenhahn (Referat Steuern, Verwaltungsstatistiken)

Säulendiagramm: Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen 2012 bis 2022Säulendiagramm: Unternehmensinsolvenzen 2012 bis 2022 – Voraussichtliche ForderungenSäulendiagramm: Unternehmensinsolvenzen 2012 bis 2022 – Betroffene Beschäftigte

Insolvenzen im Jahr 2022 nach Verwaltungsbezirken
Verwaltungsbezirk UnternehmensinsolvenzenVerbraucherinsolvenzen
insgesamtVeränderung gegenüber
2021
je 1.000 UnternehmeninsgesamtVeränderung gegenüber
2021
je 10.000 Einwohner
Kreisfreie Städte
Frankenthal (Pfalz)1037,64749,6
Kaiserslautern23127,5103-5210,4
Koblenz2125,279-137,0
Landau i. d. Pfalz3-41,53447,3
Ludwigshafen a. Rh.2155,52411714,0
Mainz3254,1122-525,6
Neustadt a. d. Weinstraße7-3,24548,4
Pirmasens7-4,9137-2534,2
Speyer7-43,627-165,3
Trier17-13,9143-10112,9
Worms16-35,9109-313,0
Zweibrücken626,040-1311,7
Landkreise
Ahrweiler1312,565-265,0
Altenkirchen (Ww)2034,887-296,7
Alzey-Worms2234,44933,7
Bad Dürkheim9-111,758-144,4
Bad Kreuznach1833,297156,1
Bernkastel-Wittlich2074,266-85,8
Birkenfeld1766,150-226,2
Cochem-Zell4-31,421-93,4
Donnersbergkreis6-52,748-266,4
Eifelkreis Bitburg-Prüm1975,266-206,6
Germersheim1443,563-14,9
Kaiserslautern1745,571-296,7
Kusel955,488-3612,6
Mainz-Bingen34154,390-244,2
Mayen-Koblenz3274,4160-187,4
Neuwied2072,8118-26,4
Rhein-Hunsrück-Kreis24166,157-25,5
Rhein-Lahn-Kreis2115,2145-2111,8
Rhein-Pfalz-Kreis10-52,242-322,7
Südliche Weinstraße11-62,44564,1
Südwestpfalz11-3,869247,3
Trier-Saarburg13-22,8105-117,0
Vulkaneifel1365,728-94,6
Westerwaldkreis2923,8108-625,3
Rheinland-Pfalz1596884,22.923-6027,1
kreisfreie Städte170174,81.127-24610,5
Landkreise406653,81.796-3535,9
1 Einschließlich Unternehmen und Verbraucher außerhalb des Bundeslandes und Deutschland.

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