Im Jahr 2022 beliefen sich die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in Rheinland-Pfalz auf 12,7 Milliarden Euro. Rechnerisch entfielen auf jede versicherte Person 3.652 Euro (Deutschland: 3.630 Euro).
Am meisten gab die gesetzliche Krankenversicherung für „Waren“ und „Ärztliche Leistungen“ aus. Die Ausgabenanteile der beiden Leistungsarten lagen bei jeweils 31 Prozent (Deutschland: 31 bzw. 32 Prozent). Je versicherte Person betrugen die Ausgaben für Waren 1.139 Euro, wobei knapp zwei Drittel davon für „Arzneimittel“ verwendet wurden. Für Ärztliche Leistungen gab die gesetzliche Krankenversicherung pro Kopf 1.136 Euro aus. Etwa die Hälfte davon machten „Sonderleistungen“ aus. Darunter fallen unter anderem fachärztliche Tätigkeiten, Prothetik und Kieferorthopädie, aber auch Leistungen, die in Verbindung mit der ärztlichen Grundversorgung einer Patientin bzw. eines Patienten stehen, wie zum Beispiel das Anlegen eines Verbandes oder das Verabreichen von Injektionen. Mehr als ein Viertel der Ausgaben für Ärztliche Leistungen entfiel auf „Grundleistungen“, die zum Kernbereich jeder ärztlichen Tätigkeit gehören, wie beispielsweise die Beratung oder das Ausstellen von Rezepten.
Den dritten Platz unter den Leistungsarten nahmen „pflegerische und therapeutische Leistungen“ ein. Für diese Leistungsart gab die gesetzliche Krankenversicherung je versicherte Person 812 Euro aus (Anteil an den Gesamtausgaben: 22 Prozent; Deutschland: ebenfalls 22 Prozent). Für die übrigen Leistungsarten „Prävention und Gesundheitsschutz“, „Unterkunft und Verpflegung“, „Transporte“ und „Verwaltungsleistungen“ errechnen sich zusammen Pro-Kopf-Ausgaben von 565 Euro (Anteil an den Gesamtausgaben: 16 Prozent; Deutschland: 15 Prozent).
Von 2013 bis 2022 stiegen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung um 47 Prozent (Deutschland: ebenfalls plus 47 Prozent). Die Ausgaben für die verschiedenen Leistungsarten entwickelten sich dabei sehr unterschiedlich. Besonders stark nahmen die Ausgaben für Transporte sowie für Prävention und Gesundheitsschutz zu (plus 90 bzw. plus 67 Prozent). Deutlich geringere Zuwächse verbuchten die Leistungsarten Unterkunft und Verpflegung sowie Verwaltungsleistungen (plus 12 bzw. plus 34 Prozent).
Methodische Hinweise
Die Ergebnisse für alle Bundesländer werden von der Arbeitsgruppe „Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder“ (AG GGRdL) berechnet. Weitergehende Informationen – auch zu Definitionen und Berechnungsmethode – sind dem Statistikportal www.statistikportal.de/de/ggrdl zu entnehmen.
Autor: Moritz Hohlstein (Referat Analysen Wirtschaft)