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Lohnspreizung in Rheinland-Pfalz nimmt ab

Der Bruttostundenverdienst von Geringverdienenden stieg zwischen April 2022 und April 2023 stärker als der von Besserverdienenden. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems auf Basis der Verdiensterhebung mitteilt, verringerte sich hierdurch der Verdienstabstand zwischen den beiden Personengruppen.

Zu den Geringverdienenden wird das Zehntel aller Beschäftigten mit den niedrigsten Bruttostundenverdiensten gezählt. Diese Personengruppe verdiente 2023 maximal 12,08 Euro pro Stunde. Zu den Besserverdienenden zählt dagegen das Zehntel aller Beschäftigten, das die höchsten Bruttostundenverdienste aufweist. In Rheinland-Pfalz gehören zu diesen oberen zehn Prozent der Lohnskala diejenigen Beschäftigten, die 2023 pro Stunde 34,22 Euro oder mehr verdienten.

Die Lohnspreizung ist ein Maß zur Beschreibung der Lohnungleichheit. Dafür wird das Dezilverhältnis errechnet, d. h. der Schwellenwert, ab dem eine Person zu den Besserverdienenden zählt, wird ins Verhältnis gesetzt zum Schwellenwert von Geringverdienenden. Die Lohnspreizung ist geringer, je niedriger dieser Wert ausfällt.

Im April 2023 erzielten Besserverdienende das 2,8-fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienenden. Somit lag die Lohnspreizung unter dem Vorjahresniveau von 3,2. Ursächlich für die verringerte Lohnungleichheit ist, dass der Bruttostundenverdienst der Geringverdienenden mit einem Plus von 15 Prozent deutlich stärker wuchs als der Verdienst der Besserverdienenden (plus 1,7 Prozent). Dazu dürften unter anderem die Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2022 beigetragen haben. Im Juli 2022 stieg dieser von 9,82 Euro auf 10,45 Euro. Im Oktober folgte eine weitere Anhebung auf 12,00 Euro.

Der mittlere Bruttostundenverdienst nahm derweil um 3,8 Prozent zu. Der auch als Median bezeichnete Wert wird von gleich vielen Beschäftigten über- wie unterschritten. Im April 2023 betrug er 18,94 Euro (Vorjahr: 18,24 Euro).

Methodische Hinweise:

Bei den Angaben handelt es sich um Ergebnisse der Verdiensterhebungen 2022 und 2023 zum Berichtsmonat April. Die Daten beziehen sich auf die Bruttostundenverdienste von abhängig Beschäftigten ohne Auszubildende.
Bei der Verdiensterhebung werden seit 2022 monatlich Angaben u. a. zu Verdiensten und Arbeitszeiten der abhängig Beschäftigten aus nahezu allen Wirtschaftsbereichen erhoben. In Rheinland-Pfalz werden rund 3.400 Betriebe mit mindestens einer sozialversicherungspflichtig beschäftigten Person befragt.

Autor: Moritz Hohlstein (Referat Unternehmensregister, Verdienste, Preise)

Bruttostundenverdienste* in Euro

*von Besserverdienenden, Durchschnittsverdienenden (Median) und Geringverdienenden

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