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Rund jede vierte Kommune hob 2015 Realsteuerhebesätze an

Die rheinland-pfälzischen Kommunen haben im laufenden Jahr die Hebesätze für die Realsteuern vergleichsweise moderat angepasst. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems hoben 17 Prozent der 2.305 Städte und Gemeinden den Gewerbesteuerhebesatz an, 13 Prozent erhöhten den Hebesatz der Grundsteuer A, 19 Prozent den der Grundsteuer B. Insgesamt erhöhten gut 24 Prozent aller Kommunen mindestens einen Hebesatz, im vergangenen Jahr waren es mehr als die Hälfte.

Hauptgrund war seinerzeit der neu gefasste kommunale Finanzausgleich (vgl. PM Nr. <link browserfenster="" einem="" external-link-new-window="" ge="" http:="" in="" neuen="" wird=""></link>172/14). Eine Senkung der Hebesätze gab es auch in diesem Jahr so gut wie nicht: Lediglich 14 Städte und Gemeinden (0,6 Prozent) verringerten 2015 zumindest einen ihrer Hebesätze.

Der durchschnittlichen Hebesatz für die Gewerbesteuer liegt derzeit bei 384 Prozent, das sind rund vier Prozentpunkte mehr als im vergangenen Jahr. Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer A wuchs um drei Prozentpunkte auf 316 Prozent; der für die Grundsteuer B stieg um knapp zehn Prozentpunkte auf 392 Prozent. Die Grundsteuer A fällt für land- und forstwirtschaftliche Flächen an, die Grundsteuer B für bebaute bzw. bebaubare Grundstücke.

Die kreisfreien Städte haben mit 415 Prozent (plus 9 Prozentpunkte) einen höheren Gewerbesteuerhebesatz als die kreisangehörigen Gemeinden mit 366 Prozent (plus 2 Prozentpunkte). Bei der Grundsteuer B lag der durchschnittliche Hebesatz in den kreisfreien Städten bei 430 Prozent (plus 12 Prozentpunkte), in den  kreisangehörigen Gemeinden bei 376 Prozent (plus 9 Prozentpunkte).

Im Bundesvergleich lagen die Hebesätze in Rheinland-Pfalz bei allen Realsteuerarten im Jahr 2014 unterhalb des Durchschnittes. Bundesweite Vergleichswerte für 2015 liegen noch nicht vor.

 

Die Daten stammen aus der jährlichen Erhebung zum Realsteuervergleich. Zur Gewichtung der Hebesätze für Durchschnittsberechnungen 2015 wurden die Messbeträge (Grundsteuermessbeträge bzw. Gewerbesteuermessbeträge) des Vorjahres verwendet. Die Höhe der auf Grundlage der Hebesätze 2015 eingenommenen Steuern im Jahr 2015 steht erst zum Ende dieses Jahres fest. Über die Höhe der dementsprechenden Steuereinnahmen des Vorjahres wurde u.a. in der Pressemeldung 45 vom 17.03.2015 („Kommunen erzielten 2014 erneut Rekord-Steuereinnahmen“) informiert.

 

Autor: Dr. Christoph Wonke (Referat Finanzen)

 

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Steuern , Finanzen

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