Zensus 2022 – Wesentliche Ergebnisse der Zählung liegen vor

Am 15. Mai 2022 lebten in Rheinland-Pfalz rund 4,09 Mio. Menschen, es existierten rund 2,13 Mio. Wohnungen in insgesamt rund 1,23 Mio. Gebäuden mit Wohnraum. Dies sind die wesentlichen Ergebnisse aus der zurückliegenden Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung, dem Zensus 2022.

Ziel dieser nach 2011 nunmehr zum zweiten Mal registergestützten statistischen Bestandsaufnahme ist es, nicht nur Gesamtzahlen zum Bevölkerungs- und Immobilienbestand, sondern darüber hinaus Strukturdaten zu gewinnen. Hierfür wurden unter anderem mehrere Millionen Datensätze aus Verwaltungsregistern, vornehmlich aus den Melderegistern, aber auch der Grundsteuerstellen, der Landesfinanz- und der Landesvermessungsverwaltung verarbeitet. Parallel dazu mussten auch in diesem Zensus eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern befragt werden, denn Angaben zur Wohnsituation, zum Energieträger der Heizung oder zur Höhe der Miete können zurzeit ausschließlich durch Befragung unmittelbar bei den Gebäude- und Wohnungseigentümer/-innen bzw. -verwaltungen erhoben werden.

Dank an Erhebungsstellen und ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte

Hinreichend verlässliche Einwohnerzahlen können zurzeit noch nicht aus den in den Melde- und sonstigen Personenregistern geführten Datenbeständen ermittelt werden, da nicht alle Bürgerinnen und Bürger ihren An- und Abmeldepflichten nachkommen. Zudem werden auch nicht alle relevanten Merkmale, etwa zum Bildungsstand oder zum Erwerbsstatus, in den Melderegistern geführt. Insoweit mussten auch personenbezogene Vor-Ort-Erhebungen an ausgewählten Anschriften erfolgen, die von in den Verwaltungen der 12 kreisfreien Städte und der 24 Landkreise eigens eingerichteten Zensus-Erhebungsstellen koordiniert und von mehr als 3.500 vorwiegend ehrenamtlich tätigen Erhebungsbeauftragten durchgeführt wurden. „Den Mitarbeitenden in den rheinland-pfälzischen Kommunalverwaltungen, den ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten und auch den vielen Bürgerinnen und Bürgern, die durch Ihre Teilnahmebereitschaft zum Gelingen dieses Zensus beigetragen haben, danke ich herzlich“, so Präsident Marcel Hürter.

Schwierige Rahmenbedingungen

Die Durchführung des Zensus 2022 fand unter besonderen Rahmenbedingungen statt. Zu nennen ist die bis in das Frühjahr 2023 andauernde Covid-19-Pandemie; sie stellte die Akteure der Vor-Ort-Erhebungen vor besondere Herausforderungen bei der Personalgewinnung und der pandemiesicheren Erhebungsdurchführung. Auch die Studien- und Wohnsituation der Studierenden an den Hochschulen wurde von der Pandemie erheblich beeinflusst. Weitere Hürden erwuchsen durch die Zuwanderung ukrainischer Kriegsflüchtlinge, die auch in den mit der Zensusdurchführung betrauten Kommunalverwaltungen personelle Kapazitäten band und beispielsweise aufgrund sprachlicher Barrieren eine umfassende Personenfeststellung vor Ort erschwerte. Hinzu kamen Herausforderungen in der Organisation und IT-Infrastruktur, welche die kommunalen Erhebungsstellen belasteten.

Qualität der Ergebnisse bleibt hinter den Erwartungen zurück

Infolge dieser ungünstigen Begleitumstände ist die Qualität der Zensusergebnisse hinter der vom Bundesgesetzgeber angestrebten Genauigkeit zurückgeblieben. So wurde in 156 von 170 Gebietskörperschaften (kreisfreie Städte, verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemeinden) die im Zensusgesetz vorgesehene Güte der festzustellenden amtlichen Einwohnerzahl nicht erreicht.

Dabei spielt auch die kleinteilige Gemeindestruktur in Rheinland-Pfalz eine wesentliche Rolle. Kein anderes Bundesland hat mehr eigenständige Ortsgemeinden, auch nicht der flächenmäßig herausragende Freistaat Bayern oder das bevölkerungsreiche Nordrhein-Westfalen.

Geringe Bedeutung der amtlichen Einwohnerzahl in Rheinland-Pfalz

Auf der Ebene des Landes und der Kommunen sind die amtlichen Einwohnerzahlen in Rheinland-Pfalz insbesondere für die Einteilung von Landtagswahlbezirken und -kreisen sowie für die Regelung von Straßenbaulasten von Bedeutung. Für zentrale Regelungen auf kommunaler Ebene – wie z. B. den kommunalen Finanzausgleich, die Größe der Stadt- und Gemeinderäte sowie der Kreistage, die Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die Besoldung von Landrätinnen und Landräten bzw. von hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern – stellen die landesrechtlichen Vorschriften hingegen auf die Einwohnerzahlen der kommunalen Melderegister ab. Anders als in anderen Bundesländern sind die vom Statistischen Bundesamt im Zuge des Zensus errechneten gemeindlichen Einwohnerzahlen hierfür in Rheinland-Pfalz nicht relevant.

Kommunen werden vor Festsetzung der Einwohnerzahlen angehört

Wegen der beschriebenen Herausforderungen und des Verfehlens der vom Bundesgesetzgeber angestrebten Gütemaße wird das Statistische Landesamt das formelle Prozedere zur Festsetzung der Einwohnerzahlen der insgesamt 2.301 Städte und Gemeinden in einem zweistufigen Verfahren vollziehen. Vor der förmlichen Feststellung findet eine Anhörung der rheinland-pfälzischen Städte und Gemeinden statt. In dieser werden die Ergebnisse der Schätzungen des Statistischen Bundesamtes mit der Bitte um Prüfung bekannt gegeben. Betroffene Gemeinden haben im Anhörungsverfahren drei Monate Zeit, Einwände vorzubringen, falls dies vor Ort als notwendig angesehen wird. Das Statistische Landesamt kann dann die in seine Verwaltungskompetenz fallenden Unzulänglichkeiten auf der Grundlage der vom Bundes- und Landesgesetzgeber vorgegebenen Methodenvorgaben vor der formellen Feststellung der Einwohnerzahlen heilen. Die förmliche Feststellung der Einwohnerzahlen durch das Statistische Landesamt erfolgt in einer zweiten Phase nach der dreimonatigen Anhörungsfrist. Dann werden den (Ober-)Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern Feststellungsbescheide zugestellt. In dieser zweiten Stufe wird den Gemeinden eine einmonatige Widerspruchsfrist eingeräumt und bedarfsweise der Rechtsweg zu den jeweils zuständigen Verwaltungsgerichten eröffnet. „Ich bin zuversichtlich, dass in dem der formellen Festsetzung vorgeschalteten Anhörungsverfahren ein konstruktiver Austausch mit den Kommunalverantwortlichen zu auffälligen und diskussionswürdigen Ergebnissen stattfinden und im Zuge dessen eine Sachklärung erfolgen wird“, so Präsident Marcel Hürter.

Kernergebnisse des Zensus 2022

Für Rheinland-Pfalz zeigen sich auf Grundlage des Zensus 2022 folgende Strukturergebnisse zur Bevölkerung und zu den Wohnimmobilien:

Bevölkerung nach ausgewählten Merkmalen

Abweichungen zur Bevölkerungsfortschreibung

  • Die Bevölkerungszahl zum 15. Mai 2022 liegt in Rheinland-Pfalz um rund 56 Tausend bzw. 1,4 Prozent niedriger als die Zahl der Bevölkerungsfortschreibung zum 30. Juni 2022, die auf dem Zensus 2011 basiert. In den Jahren zwischen den beiden Zensus wurden die Bevölkerungszahlen mit den Daten der Standes- und Einwohnermeldeämter fortgeschrieben.
  • Der landesweite Trend zeigt sich auch bundesweit: In fast allen anderen Ländern wurden die Zahlen aus der Fortschreibung ebenfalls nach unten korrigiert. Bundesweit hat das Statistische Bundesamt rund 1,4 Millionen Menschen bzw. 1,6 Prozent weniger errechnet als in der bisherigen Bevölkerungsfortschreibung.
  • In der Summe der rheinland-pfälzischen Landkreise weicht die zum 15. Mai 2022 ermittelte Bevölkerungszahl um minus 1,3 Prozent vom Fortschreibungsergebnis zum 30. Juni 2022 ab. In den einzelnen Landkreisen gibt es Abweichungen von plus 1,5 Prozent im Landkreis Bad Kreuznach bis minus 5,1 Prozent im Landkreis Südwestpfalz.
  • Die Bevölkerungszahl laut Zensus 2022 für die kreisfreien Städte liegt um 1,6 Prozent unter dem Fortschreibungsergebnis, wobei die Spannweite von plus 0,7 Prozent in Worms bis minus 7,8 Prozent in Trier reicht. In Trier befand sich zum Zensusstichtag bzw. befindet sich noch immer eine große Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA), in der eine Vielzahl Schutzsuchender aufgenommen und betreut werden.

Abweichungen zum Melderegister

  • Gegenüber dem Melderegister fallen die landesweiten Abweichungen noch etwas deutlicher aus.
  • Die Bevölkerungszahl zum 15. Mai 2022 liegt in Rheinland-Pfalz um 98 Tausend bzw. 2,3 Prozent niedriger als im Melderegister zum 30. Juni 2022 ausgewiesen. Das Melderegister bildet die Grundlage zur Einwohnerzahlermittlung im Zensus 2022, wobei durch verschiedene Zusatzbefragungen Über- und Untererfassungen statistisch korrigiert wurden.
  • Die mit dem Zensus ermittelten Bevölkerungszahlen liegen im Durchschnitt der Landkreise ebenfalls um 2,3 Prozent unter den Daten der Melderegister. Die Spannweite reicht von plus 0,4 Prozent im Landkreis Bad Kreuznach bis zu minus 5,8 Prozent im Landkreis Mainz-Bingen.
  • In den kreisfreien Städten beträgt die Abweichung zum Melderegister minus 2,4 Prozent. Eine Stadt - Mainz (plus 0,4 Prozent) - liegt über dem Registerwert, die größte negative Abweichung verzeichnete Trier mit minus 6,5 Prozent. Die Abweichung fällt damit in Trier etwas geringer aus als in der Fortschreibung. Dies ist ein Indiz, dass in der Fortschreibung die Einwohnerzahl von Trier in den letzten Jahren überhöht ausgewiesen worden ist.

 Altersstruktur auf Landesebene

  • Auf Grundlage des Zensus 2022 wurde die Altersverteilung der Bevölkerung im Vergleich zur Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 angepasst. Im Vergleich des Zensus 2022 zu den Ergebnissen der Fortschreibung zum 31. Dezember 2021 zeigt sich ein vergleichsweise großer Rückgang bei den 75-Jährigen und Älteren.

Ausländische Bevölkerung auf Landesebene und Kreisebene

  • Insgesamt rund 512 Tausend bzw.12,5 Prozent aller in Rheinland-Pfalz lebenden Menschen haben am 15. Mai 2022 keine deutsche Staatsangehörigkeit. Damit ist der Ausländeranteil niedriger als in der Fortschreibung auf Basis des Zensus 2011 ausgewiesen. Nach dieser Fortschreibung lag der Ausländeranteil zum 30. Juni 2022 mit 13,3 Prozent knapp einen Prozentpunkt höher.
  • Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer zum 15. Mai 2022 liegt landesweit um rund 40 Tausend bzw. 7,2 Prozent niedriger als die Bevölkerungsfortschreibung zum 30. Juni 2022 ausweist. In den Landkreisen gibt es Abweichungen von minus 3,1 Prozent im Rhein-Hunsrück-Kreis bis minus 18,1 Prozent im Landkreis Kaiserslautern. In den kreisfreien Städten reicht die Spannweite von minus 2,1 Prozent in Worms bis minus 16,3 Prozent in Trier. Es liegt nahe, dass dieser starke Rückgang in unmittelbarem Zusammenhang mit der dort angesiedelten AfA steht.

Gebäude und Wohnungen nach ausgewählten Merkmalen

  • Der überwiegende Anteil der Gebäude mit Wohnraum in Rheinland-Pfalz wird mit einer Zentralheizung beheizt (84,2 Prozent). Der Rest verteilt sich auf die Heizungsarten Etagenheizung (5,7 Prozent), Einzel-/Mehrraumöfen inklusive Nachtspeicherheizungen (5,5 Prozent), Fernheizung (2,8 Prozent) und Blockheizung (0,6 Prozent).
  • Der landesweit größte Anteil der Gebäude mit Wohnraum wird mit Gas beheizt (50,7 Prozent), gefolgt von Heizöl als Heizungsenergieträger (30,7 Prozent). Der Rest entfällt auf Holz und Holzpellets (5,4 Prozent), Solar-/Geothermie und Wärmepumpen (5,0 Prozent), Strom (4,0 Prozent), Fernwärme (2,8 Prozent) sowie Kohle (0,1 Prozent). 1,3 Prozent der Gebäude mit Wohnraum haben keine Heizung und damit auch keinen Energieträger der Heizung.
  • In Rheinland-Pfalz werden 54,4 Prozent der Wohnungen in Wohngebäuden von ihren Eigentümern bewohnt. Beim Anteil selbst genutzten Wohneigentums gibt es in Rheinland-Pfalz ein deutliches Stadt-Land-Gefälle. In den Landkreisen reicht die Spannweite von 55,2 Prozent im Landkreis Ahrweiler bis zu 72,6 Prozent im Landkreis Südwestpfalz. In den kreisfreien Städten erstreckt sich die Spanne selbst genutzten Wohneigentums von 30,4 Prozent in Trier bis zu rund 48 Prozent in Zweibrücken.
  • Die Wohnungen in Wohngebäuden sind landesweit durchschnittlich 107,7 Quadratmeter groß. Auch hier zeigt sich ein Stadt-Land-Gefälle. In den Landkreisen weist der Landkreis Kaiserslautern mit 127,6 Quadratmetern den höchsten, der Landkreis Ahrweiler mit 108,8 Quadratmetern den niedrigsten Wert auf. In Mainz sind die Wohnungen mit durchschnittlich 81,0 Quadratmetern im Vergleich der kreisfreien Städte am kleinsten, in Neustadt an der Weinstraße mit 102,7 Quadratmetern am größten.
  • Für vermietete Wohnungen in Wohngebäuden beträgt die durchschnittliche Nettokaltmiete landesweit 6,75 Euro pro Quadratmeter. Die Spannweite in den Landkreisen reicht von 4,78 Euro im Landkreis Birkenfeld bis zu 7,61 Euro im Landkreis Mainz-Bingen. In den kreisfreien Städten ist das Wohnen zur Miete in Mainz mit 9,73 Euro pro Quadratmeter am teuersten, in Pirmasens mit 4,62 Euro pro Quadratmeter am günstigsten.

Nach der heutigen Erstveröffentlichung können nun von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder sukzessive individuell eingehende Anfragen aus dem fachlich breit gegliederten Datenfundus, den der Zensus 2022 liefert, bearbeitet werden.

Voraussichtlich im Laufe des Sommers 2024 wird vom Statistischen Bundesamt ein erweitertes Internetportal freigeschaltet, das unter anderem die Zensusdatenbank enthält, die vielfältige flexible Auswertungen und kostenlose Downloads aus dem Zensusdatenbestand im Direktzugriff ermöglicht.

Präsentation zum Pressegespräch zum Zensus 2022 am 25. Juni 2024

Tabellen und Karten

Bevölkerung nach Altersgruppen*

Anteil in %

* Bevölkerung zum 15.05.2022 gemäß Zensus 2022¹
1 Nicht berücksichtigt sind insgesamt 149 einwohnerzahlenrelevante Personen, die im Zensus 2022 nicht in demografischer Untergliederung (bspw. Alter, Geschlecht, Nationalität, Familienstand) nachgewiesen werden.
Quelle: Zensus 2022.

Abweichungen bei den Bevölkerungszahlen*

in %

* Abweichung der Bevölkerung zum 15.05.2022 gemäß Zensus 2022¹ zur Bevölkerung zum 30.06.2022 gemäß Bevölkerungsfortschreibung auf Grundlage des Zensus 2011
1 ohne bundesweit 8.766 einwohnerzahlrelevante Personen
Quelle: Statistisches Bundesamt

Gebäude mit Wohnraum nach Heizungsart

Anteil in %

Quelle: Zensus 2022

Gebäude mit Wohnraum nach Energieträger

Anteil in %

Quelle: Zensus 2022

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