Frankreich führt Export-Ranking an und ist zweitgrößter Importpartner
Der Anteil der Exporte nach Frankreich in 2023 an den gesamten Ausfuhren aus Rheinland-Pfalz lag bei 10,2 Prozent. Damit führte Frankreich das Ranking der Zielgebiete der rheinland-pfälzischen Ausfuhren an (Deutschland: Anteil 7,6 Prozent; Ranking: 2. Platz). Mit einem Anteil von 8,6 Prozent befanden sich die Einfuhren aus Frankreich nach Rheinland-Pfalz hinter den Importen aus China auf dem zweiten Platz (Deutschland: Anteil 5,1 Prozent; Ranking: 6. Platz).
Deutliche Zunahmen der Warenwerte in den vergangenen zehn Jahren
Von 2014 bis 2023 sind die Warenwerte der Exporte nach Frankreich um 20 Prozent auf 6,1 Milliarden Euro gestiegen. Bei den Importen waren es 35 Prozent. Zum Vergleich: In Deutschland legten die Exporte im Vergleichszeitraum um 19 Prozent zu, bei den Einfuhren waren es 4,6 Prozent.
Kraftwagen und Kraftwagenteile bedeutende Handelsware
In Rheinland-Pfalz hergestellte Kraftwagen sowie Kraftwagenteile zählten 2023 mit Abstand zu den wichtigsten Ausfuhrgütern nach Frankreich. Mit einem Warenwert von 1,6 Milliarden Euro bzw. einem Anteil von 27 Prozent führte diese Gütergruppe das Ranking an. Mit deutlichem Abstand folgten die Ausfuhren chemischer Erzeugnisse: Insgesamt wurden hier Waren im Wert von 966 Millionen Euro ausgeführt (Anteil: 16 Prozent).
Auch bei den eingeführten Gütern 2023 lagen die Kraftwagen und Kraftwagenteile sowie die chemischen Erzeugnisse vorn. Der Wert der importierten Kraftwagen und Kraftwagenteile betrug 987 Millionen und machte ein Viertel aller Einfuhren aus. Ein Fünftel der Importe entfiel auf chemische Erzeugnisse und umfasste einen Wert von 795 Millionen Euro.
Aktuelle Entwicklung von Januar bis Oktober 2024
Im Zeitraum von Januar bis Oktober 2024 wurden Waren im Wert von 4,9 Milliarden Euro nach Frankreich ausgeführt. Das waren 4,9 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Die Einfuhren sanken im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 8,6 Prozent auf drei Milliarden Euro.
Methodische Hinweise
Die Daten stammen aus der monatlichen Außenhandelsstatistik, die zentral vom Statistischen Bundesamt erhoben und aufbereitet wird. Dabei wird unterschieden zwischen Intrahandelsstatistik (Warenverkehr zwischen EU-Staaten) und Extrahandelsstatistik (Warenverkehr mit Drittländern, d.h. Nicht-EU-Staaten). Grundsätzlich sind alle in Deutschland umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, die innergemeinschaftliche Warenverkehre durchführen, im Rahmen der Intrahandelsstatistik auskunftspflichtig. Von der Auskunftspflicht befreit sind Unternehmen, deren innergemeinschaftliche Warenverkehre den Wert von 500.000 Euro bei der Versendung und 800.000 Euro bei den Eingängen im Vorjahr bzw. im laufenden Jahr nicht übersteigen. Im Extrahandel werden die bei den Zollstellen anfallenden Zollmeldungen ausgewertet. Es liegen keine regionalisierten Daten vor.
Autorin: Petra Wohnus (Referat Unternehmensstatistiken)