Hochschulräte übernehmen in der Regel hochschulstrategische und beratende Aufgaben. Mit einem Frauen- und Männeranteil von jeweils 50 Prozent hatten die Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau, die Hochschule für Gesellschaftsgestaltung Koblenz, die Hochschule Mainz, die Hochschule der Deutschen Bundesbank Hachenburg und die Hochschule für öffentliche Verwaltung Mayen ein besonders ausgeglichenes Geschlechterverhältnis in ihren Hochschulräten. An der Technischen Hochschule Bingen, der Hochschule Kaiserslautern, der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, der Hochschule Koblenz und der WHU Vallendar (jeweils 60 Prozent) stellten die Frauen die Mehrheit innerhalb der Hochschulräte. Demgegenüber fielen der Frauenanteile an der Hochschule Worms (14 Prozent) und der Hochschule der Polizei in Büchenbeuren (22 Prozent) am geringsten aus.
Zwischen Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Verwaltungshochschulen konnten nur geringe Unterschiede bezüglich des durchschnittlichen Frauenanteils in den Hochschulräten festgestellt werden. An Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften lag der Frauenanteil in den Hochschulräten bzw. vergleichbaren Gremien mit 46 Prozent am höchsten; an Universitäten bzw. wissenschaftlichen Hochschulen wurde ein Anteil von 40 Prozent und an Verwaltungsfachhochschulen von 39 Prozent verzeichnet.
Um die Geschlechterverhältnisse in den hochschulstrategisch bedeutsamen Hochschulräten zu beobachten, wurde die Erhebung in dem im Jahr 2016 novellierten Hochschulstatistikgesetz verankert. Aufgrund der geringen Fallzahlen sind Veränderungen der prozentualen Verteilungen nur eingeschränkt interpretierbar. Auf Basis des Gesetzes sind seit 2017 alle Hochschulen verpflichtet, den Statistischen Ämtern Angaben zu den Mitgliedern in Hochschulräten nach Geschlecht zu melden. Nur Mitglieder mit Stimmrecht wurden berücksichtigt.
Der Hochschulrat ist nach dem Hochschulgesetz an öffentlichen Hochschulen neben dem Senat und der Präsidentin bzw. dem Präsident ein zentrales Hochschulorgan. Für Hochschulen in kirchlicher oder privater Trägerschaft sowie für Verwaltungshochschulen bestehen teilweise andere Bezeichnungen der Hochschulräte (Verwaltungsrat, Kuratorium, Praxisrat) und unterschiedliche gesetzliche Regelungen.
Autor: Dr. Marco Schröder (Referat Bildung)