Veränderungen gegenüber September 2019
Energie war im September 2020 um 6,5 Prozent günstiger als im Vorjahresmonat. Insbesondere die Preise für Mineralölprodukte (minus 16 Prozent) wirkten dämpfend auf die Inflationsrate. Die Preise für Heizöl (einschließlich Umlage) sanken um 32 Prozent und die Kraftstoffpreise um 10,5 Prozent. Während Fernwärme 3,2 Prozent und Gas (einschließlich Umlage) 0,1 Prozent billiger wurden, verteuerte sich Strom um 4,2 Prozent.
Die Preise für Nahrungsmittel lagen im September um 1,7 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. Den kräftigsten Preisanstieg gab es bei Obst (plus 5,6 Prozent). Zum Beispiel kosteten Äpfel 17,5 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Fleisch und Fleischwaren wurden ebenfalls merklich teurer (plus 5,4 Prozent). Dagegen wurde Gemüse deutlich günstiger angeboten (minus 5,2 Prozent). So sank der Preis für Kartoffeln um zwölf Prozent; Tomaten verbilligten sich sogar um 21 Prozent.
Die Teuerungsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, die auch als Kerninflationsrate bezeichnet wird, belief sich im September 2020 auf plus 0,5 Prozent. Im August 2020 betrug sie plus 0,4 Prozent.
Unter den zwölf Abteilungen gab es bei alkoholischen Getränken und Tabakwaren die größte Preissteigerung gegenüber dem Vorjahresmonat (plus 2,9 Prozent). An zweiter Stelle folgte die Abteilung „Andere Waren und Dienstleistungen“ (plus 2,4 Prozent), zu der u. a. Dienstleistungen sozialer Einrichtungen wie die ambulante und stationäre Pflege gehören. Nennenswerte Preissenkungen waren in den Bereichen „Post und Telekommunikation“ (minus 2,9 Prozent), „Verkehr“ (minus 2,4 Prozent) und „Bekleidung und Schuhe“ (minus 1,8 Prozent) zu verzeichnen.
Veränderungen gegenüber August 2020
Im Vergleich zum Vormonat ist der Verbraucherpreisindex um 0,1 Prozent gesunken. Die Preise im Bereich „Freizeit, Unterhaltung und Kultur“ verringerten sich um 2,2 Prozent und im Bereich „Verkehr“ um 0,5 Prozent. Den mit Abstand kräftigsten Preisanstieg gab es saisonbedingt bei Bekleidung und Schuhen, die sich innerhalb eines Monats um 4,9 Prozent verteuerten.
Vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 werden der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent sowie der ermäßigte Steuersatz von sieben auf fünf Prozent gesenkt. Diese Maßnahme wirkt sich unterschiedlich auf die einzelnen Gütergruppen aus. So sind mehr als zwei Drittel der im Warenkorb enthaltenen Güter mit dem regulären oder dem ermäßigten Steuersatz behaftet. Die übrigen rund 30 Prozent der Güter – wie beispielsweise Wohnungsmieten – sind von der Mehrwertsteuerpflicht befreit. In welchem Umfang die niedrigeren Mehrwertsteuersätze an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wurden, ist nur schwer nachweisbar, da die Preisentwicklung von vielen Faktoren abhängt.
Die Veränderung des Verbraucherpreisindexes (VPI) misst die durchschnittliche Preisveränderung der Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden. Rund um die Monatsmitte erheben in elf rheinland-pfälzischen Berichtsgemeinden 18 Preisermittlerinnen bzw. Preisermittler im Auftrag des Statistischen Landesamtes in mehr als 2.000 Berichtsstellen (z. B. Kaufhäuser) rund 20.000 Einzelpreise. Dabei werden die Preise von 650 genau beschriebenen Waren und Dienstleistungen erfasst. Die Preisveränderungen werden gemäß der Verbrauchsbedeutung, die den Waren und Dienstleistungen bei den Ausgaben der privaten Haushalte (sogenannte Wägungsschema) zukommt, im Preisindex berücksichtigt. Die Veränderung des VPI gegenüber dem Vorjahresmonat beziehungsweise dem Vorjahr wird umgangssprachlich auch als Inflationsrate bezeichnet.
Neben dem VPI dienen Kerninflationsraten als ergänzende Kennzahlen zur Beurteilung der Geldwertentwicklung. Sie geben an, wie sich die Verbraucherpreise entwickeln, wenn bestimmte Güter des Warenkorbs nicht mit eingerechnet werden. Das sind zumeist Güter mit erfahrungsgemäß stark schwankenden Preisen. In dieser Pressemitteilung wird die Veränderung des Gesamtindexes ohne Energie und Nahrungsmittel als Kerninflationsrate bezeichnet.
Die Pressemitteilung zum Berichtsmonat September 2020 enthält vorläufige Ergebnisse. Sofern bis zum 5. Oktober 2020 keine Korrektur erscheint, sind die veröffentlichten Ergebnisse als endgültig anzusehen.
Autor: Christian Born (Sachgebiet Verdienste, Preise)
Preisindizes - für Gütergruppen - für die Lebenshaltung insgesamt | Wägungsanteil am Gesamtindex* in % | Indexstand | Veränderung gegenüber | |
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September 2020 | September 2019 | August 2020 | ||
Basis 2015=100 | % | |||
Waren- und Dienstleistungsgruppen | ||||
Wohnung, Wasser, Strom, Gas u. a. Brennstoffe | 32,5 | 104,2 | -0,2 | -0,2 |
Verkehr1 | 12,9 | 104,2 | -2,4 | -0,5 |
Freizeit, Unterhaltung und Kultur | 11,3 | 106,9 | -0,2 | -2,2 |
Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke | 9,7 | 107,9 | 1,3 | 0,0 |
Andere Waren und Dienstleistungen | 7,4 | 107,6 | 2,4 | 0,1 |
Möbel, Leuchten, Geräte u. a. Haushaltszubehör | 5,0 | 101,4 | -0,8 | 0,2 |
Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen | 4,7 | 110,1 | 0,4 | 0,0 |
Gesundheit | 4,6 | 105,5 | 0,4 | 0,0 |
Bekleidung und Schuhe | 4,5 | 101,6 | -1,8 | 4,9 |
Alkoholische Getränke und Tabakwaren | 3,8 | 114,3 | 2,9 | 0,5 |
Post und Telekommunikation | 2,7 | 92,9 | -2,9 | -0,2 |
Bildungswesen | 0,9 | 107,7 | 0,7 | 0,8 |
Gesamtlebenshaltung | ||||
Verbraucherpreisindex | 100,0 | 105,3 | -0,1 | -0,1 |
Kerninflationsrate | ||||
Gesamtindex ohne Nahrungsmittel und Energie | 81,1 | 106,1 | 0,5 | -0,1 |
* Die Preisveränderungen werden gemäß der Verbrauchsbedeutung, die den Waren und Dienstleistungen bei den Ausgaben der privaten Haushalte (sog. Wägungsschema) zukommt, im Verbraucherpreisindex berücksichtigt. Der Wägungsanteil gibt beispiels- weise an, welchen Anteil die Ausgaben für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke an den gesamten Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte haben. | ||||
1 Die Abteilung Verkehr enthält Kraftstoffe und andere Waren sowie Dienstleistungen für Fahrzeuge, den Kauf von Fahrzeugen sowie die Beförderung von Personen und Gütern im Schienen-, Straßen-, Luft- und Schiffsverkehr. |
Güterart | Veränderung in Prozent gegenüber | ||
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August 2020 | September 2019 | Jahr 2015 | |
Energie insgesamt | -0,7 | -6,5 | -4,0 |
Haushaltsenergie insgesamt | -0,9 | -4,5 | -2,3 |
Heizöl, einschließlich Umlage | -4,7 | -31,5 | -24,2 |
Strom | -0,1 | 4,2 | 8,8 |
Gas, einschließlich Umlage | -0,7 | -0,1 | -3,5 |
Feste Brennstoffe | 1,7 | -5,7 | 1,7 |
Fernwärme u. A. | 0,0 | -3,2 | -4,0 |
Kraftstoffe insgesamt | -0,3 | -10,5 | -7,5 |
Benzin | 0,3 | -9,0 | -7,2 |
Dieselkraftstoff | -2,3 | -15,3 | -8,4 |
Güterart | Veränderung in Prozent gegenüber | ||
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August 2020 | September 2019 | Jahr 2015 | |
Kartoffeln | -6,8 | -12,0 | -11,8 |
Butter | -1,0 | -0,5 | 45,0 |
Margarine | -3,5 | 6,9 | 12,3 |
Roggenbrot oder Mischbrot | -0,2 | 2,3 | 16,2 |
Weizenmehl | 1,7 | -0,4 | 11,6 |
Reis | 0,2 | -1,6 | 4,9 |
Pils, Lager, Schwarzbier o. a. untergäriges Bier | 3,2 | -1,1 | 2,4 |
Frisches Brötchen | -0,2 | 0,9 | 9,8 |
Salami, Zervelatwurst oder andere Dauerwurst | -3,4 | 2,0 | 11,2 |
Rinderroulade oder Rinderlende | 1,9 | 5,0 | 9,9 |
Weißwein | 2,1 | -0,1 | -0,7 |
Mineralwasser mit Kohlensäure | -1,1 | -2,7 | 0,6 |
Joghurt | -2,4 | -1,9 | 2,9 |
Hartkäse | -0,7 | 2,3 | 12,6 |
Bohnenkaffee | 1,7 | -1,3 | -4,0 |
Pizza, Quiches oder Ähnliches | -1,8 | -0,2 | -4,4 |
Bananen | 0,7 | -0,6 | -13,1 |
Eier | 0,1 | 2,1 | 11,9 |
Schokoladentafel | 0,8 | 5,0 | 0,0 |
Schweinebraten | 4,1 | 9,2 | 9,3 |
Nudeln | -4,4 | -2,7 | -0,8 |
Apfelsaft oder ähnlicher Fruchtsaft | 1,1 | 4,3 | 13,6 |
Vollmilch | 0,9 | 4,8 | 28,6 |
Tomaten | -4,9 | -21,1 | -25,7 |
Äpfel | -3,8 | 17,5 | 29,9 |
Weintrauben | -3,6 | 5,1 | -15,8 |