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Knapp neun Prozent der Kommunen erhöhen 2018 die Hebesätze

Nach den vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Landesamtes steigen die Hebesätze für die Realsteuern im Jahr 2018 im Durchschnitt aller rheinland-pfälzischen Kommunen nur leicht an. Anhand von aktuellen Vorabmeldungen der Gemeinden errechnet sich für 2018 ein durchschnittlicher Hebesatz für die Gewerbesteuer in Höhe von 382 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr bleibt er damit praktisch konstant. Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer A erhöht sich voraussichtlich um zwei Prozentpunkte auf 322 Prozent; der für die Grundsteuer B steigt um zwei Prozentpunkte auf 402 Prozent.

Die Grundsteuer A wird von den Kommunen auf land- und forstwirtschaftliche Flächen, die Grundsteuer B auf bebaute bzw. bebaubare Grundstücke erhoben.

Die Hebesätze verändern sich in den 2.305 Städten und Gemeinden nicht einheitlich. Am häufigsten wurden aktuell die Hebesätze der Grundsteuer B angehoben. Im Vorjahresvergleich erhöhen hier knapp acht Prozent der Kommunen den Hebesatz. Bei der Grundsteuer A heben knapp sechs Prozent, bei der Gewerbesteuer fünf Prozent der Kommunen die Sätze an. Eine Senkung der Hebesätze gab es dagegen nur selten: Lediglich sieben Gemeinden (0,3 Prozent) verringern 2018 zumindest einen ihrer Hebesätze.

Bei der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B veranschlagen die kreisfreien Städte im Durchschnitt einen deutlich höheren Hebesatz als die kreisangehörigen Gemeinden: Bei der Gewerbesteuer liegt der durchschnittliche Hebesatz in den kreisfreien Städten unverändert bei 418 Prozent, bei den kreisangehörigen Gemeinden hingegen bei 364 Prozent (plus ein Prozentpunkt). Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt bei den kreisfreien Städten 445 Prozent (plus ein Prozentpunkt), bei den kreisangehörigen Gemeinden hingegen 383 Prozent (plus zwei Prozentpunkte).

Die Statistiker beobachteten zwischen den Kommunen teilweise extreme Unterschiede. So reichen die Hebesätze bei den Grundsteuern A und B von 0 bis 900 Prozent; bei der Gewerbesteuer von 310 bis 900 Prozent.

Die Zahlen sind vorläufig. Erfahrungsgemäß erfolgen nahezu alle Hebesatzänderungen bis Mai des laufenden Jahres. Die Kommunen dürfen ihre Hebesätze im laufenden Haushaltsjahr jedoch noch bis zum 30.06. erhöhen und bis zum 31.12. senken. Im Jahr 2017 machten hiervon einige wenige Kommunen Gebrauch. Der durchschnittliche Hebesatz für die Gewerbesteuer fällt hierdurch im Jahr 2017 im Vergleich zum Jahr 2016 um drei Prozentpunkte auf 382 Prozent. Im Vorabergebnis des Vorjahres (Pressemeldung 131 vom 20.07.2017) wurde hingegen noch von einem moderaten Anstieg von rund einem Prozentpunkt ausgegangen.

Bundesweite Vergleichswerte für 2018 und 2017 liegen noch nicht vor. Mit den moderaten Erhöhungen im Jahr 2018 liegen die durchschnittlichen Hebesätze in Rheinland-Pfalz noch immer niedriger als im Bundesdurchschnitt des Jahres 2016.

Wie im Vorjahr sind die Daten zu allen Hebesätzen der rheinland-pfälzischen Kommunen 2018 ab sofort über die <link www.statistik.rlp.de/de/regional/geowebdienste/kommunalfinanzen/ _blank external-link-new-window>Geowebdienste zu den Kommunalfinanzen</link> abrufbar. Dort können die Werte in Karten und in einer <link geodaten.statistik.rlp.de/mapbender/stala/showdatasheet.php _blank external-link-new-window>sortierbaren Tabelle</link> angezeigt werden.

Die Daten stammen aus der jährlichen Erhebung zum Realsteuervergleich. Zur Gewichtung der Hebesätze für Durchschnittsberechnungen 2018 wurden für Rheinland-Pfalz die Messbeträge (Grundsteuermessbeträge bzw. Gewerbesteuermessbeträge) des Vorjahres verwendet.

Autor: Dr. Christoph Wonke (Referat Finanzen)

 

Realsteuerhebesätze rheinland-pfälzischer Kommunen 2018 kreisfreie Städte/ kreisangehörige Kommunen
MerkmalInsgesamtkreisfreie Städtekreisangehörige Gemeinden
AnzahlAnteil in %AnzahlAnteil in %AnzahlAnteil in %
Grundsteuer A
Insgesamt2.305-12 2.293-
angehoben1416,100,01416,1
unverändert2.16093,712100,02.14893,7
gesenkt40,200,040,2
durchschnittlicher Hebesatz 2018 (%)322-320-322-
durchschnittliche Anpassung (Prozentpunkte)2-0-2-
Grundsteuer B
Insgesamt2.305-12-2.293-
angehoben1747,5216,71727,5
unverändert2.12992,41083,32.11992,4
gesenkt20,100,020,1
durchschnittlicher Hebesatz 2018 (%)402-445-383-
durchschnittliche Anpassung (Prozentpunkte)2-1-2-
Gewerbesteuer
Insgesamt2.305-12-2.293-
angehoben1185,100,01185,1
unverändert2.18594,812100,02.17394,8
gesenkt20,100,020,1
durchschnittlicher Hebesatz 2018 (%)382-418-364-
durchschnittliche Anpassung (Prozentpunkte)0-0-1-

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Steuern , Finanzen

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