Da sich die Ergebnisse auf das Jahr 2023 beziehen, geben die angegebenen Werte mit Blick auf die Bundestagswahl 2025 nur annäherungsweise Auskunft.
Voraussetzung für die Wahlberechtigung bei einer Bundestagswahl ist neben der Volljährigkeit vor allem die deutsche Staatsbürgerschaft. Fast ein Viertel (24 Prozent) der Wahlberechtigten mit Einwanderungsgeschichte im Jahr 2023 besaß diese seit der Geburt. Gut 42 Prozent dieser Wahlberechtigten hatten die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund ihres Status als (Spät-)Aussiedlerin oder (Spät-)Aussiedler, ein Drittel (33 Prozent) erwarb sie durch Einbürgerung.
Von den volljährigen Personen, die selbst nach Deutschland eingewandert sind, waren im Jahr 2023 rund 41 Prozent wahlberechtigt. Diese Wahlberechtigten lebten durchschnittlich bereits 32 Jahre in Deutschland. Von den volljährigen Nachkommen zweier eingewanderter Elternteile waren 73 Prozent wahlberechtigt.
Methodische Hinweise
Als Wahlberechtigte werden in dieser Pressemitteilung Personen definiert, die im Jahr 2023 die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen und 18 Jahre oder älter waren. Die Daten beziehen sich auf den Jahresdurchschnitt.
Eine Person hat nach der hier verwendeten Definition eine Einwanderungsgeschichte, wenn entweder sie selbst oder beide Elternteile seit 1950 auf das heutige Staatsgebiet Deutschlands eingewandert sind. Sie werden auch als „Eingewanderte“ und ihre (direkten) „Nachkommen“ bezeichnet. Eingewanderte sind hierbei Personen, die im Ausland geboren wurden und seit 1950 nach Deutschland eingewandert sind. Mit „Nachkommen“ werden hier Personen bezeichnet, die in Deutschland geboren wurden und deren Elternteile beide seit 1950 nach Deutschland eingewandert sind.
Die Daten basieren auf den Erstergebnissen des Mikrozensus 2023. Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten.
Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus sind auf der Themenseite zum Mikrozensus verfügbar: www.destatis.de/mikrozensus2020
Damit zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung möglichst wenig Zeit vergeht, werden ab dem Jahr 2020 zunächst Erstergebnisse und mit einigem zeitlichen Abstand Endergebnisse veröffentlicht. Sowohl Erst- als auch Endergebnisse beruhen auf vollständig aufbereiteten und validierten Daten. Allerdings basieren die Endergebnisse im Gegensatz zu den Erstergebnissen auf einer höheren Anzahl befragter Haushalte. Dies ist dadurch bedingt, dass auch nach Ende eines Erhebungsjahres fehlende Haushalte nach Erinnerungen/Mahnungen noch Auskunft geben. Dieses Datenmaterial wird zudem an einem aktualisierten Bevölkerungseckwert hochgerechnet. Durch den größeren Stichprobenumfang und die aktualisierte Hochrechnung können die Endergebnisse von den Erstergebnissen abweichen.
Autorin: Dr. Julia Stoffel (Referat Private Haushalte)