Der Rückgang der Teuerung beruht allerdings auch auf einem statistischen „Basiseffekt“. Im Sommer 2022 hatten sich die Verbraucherpreise, insbesondere die Energie- und Nahrungsmittelpreise, außergewöhnlich stark erhöht. Weil die hohen Vorjahrespreise nun die Vergleichsbasis für die Berechnung der Inflationsrate bilden, fällt die Rate niedriger aus als in den vergangenen Monaten. Gegenüber dem Vormonat Juli 2023 erhöhten sich die Verbraucherpreise um 0,3 Prozent.
Veränderungen gegenüber August 2022
Die Nahrungsmittelpreise lagen im August 2023 deutlich über dem Niveau des Vorjahresmonats und wirkten damit weiterhin inflationstreibend. Die Verbraucherinnen und Verbraucher mussten für Nahrungsmittel 8,4 Prozent mehr bezahlen als im August 2022. Besonders stark zogen die Preise für Zucker, Marmelade, Honig und andere Süßwaren an (plus 16,8 Prozent; darunter Zucker plus 67,8 Prozent). Die Preise für Brot und Getreideerzeugnisse, für Gemüse sowie für Fisch, Fischwaren und Meeresfrüchte stiegen ebenfalls mit zweistelliger Rate. Nur Speisefette und -öle wurden deutlich günstiger (minus 18,0 Prozent), da die Preise für Butter sowie „Sonnenblumenöl, Rapsöl oder Ähnliches“ wesentlich niedriger waren als im August 2022 (minus 31,8 bzw. minus 24,6 Prozent).
Die Entwicklung der Energiepreise, die im vergangenen Jahr maßgeblich zum Anstieg der Inflation beigetragen hatte, wirkte im August 2023 leicht dämpfend auf die Teuerung: Die Erhöhung der Energiepreise gegenüber dem Vorjahresmonat fiel mit plus 4,8 Prozent niedriger aus als der Anstieg des Verbraucherpreisindex insgesamt. Kraftstoffe waren kaum teurer als im Vorjahresmonat (plus 0,3 Prozent), obwohl im August 2022 eine verringerte Energiesteuer auf Kraftstoffe zu zahlen war („Tankrabatt“). Haushaltsenergie verteuerte sich hingegen binnen Jahresfrist um 8,1 Prozent. Die stärksten Preissteigerungen gab es bei Gas (plus 23,6 Prozent, einschließlich Betriebskosten). Auch die Preise für Strom (plus acht Prozent) und für Fernwärme (plus 6,4 Prozent) zogen spürbar an. Feste Brennstoffe sowie Heizöl (einschließlich Betriebskosten) wurden deutlich günstiger angeboten als ein Jahr zuvor (minus 25,7 bzw. minus 18,4 Prozent). Haushaltsenergie wird häufig über längerfristige Lieferverträge mit fest vereinbarten Preisen bezogen. Die in den vergangenen Monaten bei einigen Energieträgern zu beobachtenden Preisrückgänge schlagen sich daher erst sukzessive mit dem Auslaufen von Preisbindungen in bestehenden Verträgen im Verbraucherpreisindex nieder.
Die Teuerungsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, die oft auch als Kerninflationsrate bezeichnet wird, war im August leicht rückläufig. Sie belief sich auf plus 5,3 Prozent nach plus 5,5 Prozent im Juli.
In allen zwölf Abteilungen des Verbraucherpreisindex lagen die Preise im August 2023 über dem Niveau des Vorjahresmonats. Den stärksten Anstieg gab es bei Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken (plus 8,4 Prozent). Es folgten die Abteilungen „Andere Waren und Dienstleistungen“ – dazu zählen unter anderem Körperpflege, Dienstleistungen sozialer Einrichtungen und Versicherungen – sowie „Alkoholische Getränke und Tabakwaren“ mit jeweils plus 7,2 Prozent. Am geringsten fielen die Preissteigerungen in der Abteilung „Post und Telekommunikation“ mit plus 1,1 Prozent aus.
Veränderungen gegenüber Juli 2023
Zum Anstieg des Verbraucherpreisindex um 0,3 Prozent im Vergleich zum Vormonat trugen sieben der zwölf Abteilungen bei. Spürbare Preissteigerungen waren im August saisonal bedingt bei Bekleidung und Schuhen zu verzeichnen (plus 1,8 Prozent). In der Abteilung „Andere Waren und Dienstleistungen“ erhöhten sich die Preise binnen Monatsfrist um 1,5 Prozent. Der Preisanstieg um 0,9 Prozent in der Abteilung „Verkehr“ ist vor allem auf die Verteuerung von Kraftstoffen (plus 4,2 Prozent gegenüber dem Vormonat) zurückzuführen. In zwei Abteilungen – Post und Telekommunikation sowie Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen – blieb das Preisniveau gegenüber Juli unverändert. Preissenkungen gab es in drei Abteilungen. In der Abteilung „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“, in der die Preise noch deutlich über dem Niveau von August 2022 lagen, zeichnet sich kurzfristig eine leichte Entspannung der Lage ab: Für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher im August 2023 um 0,5 Prozent weniger bezahlen als im Juli. In den Abteilungen „Alkoholische Getränke und Tabakwaren“ sowie „Gesundheit“ waren die Preise ebenfalls etwas niedriger als im Vormonat (jeweils minus 0,2 Prozent).
Die Veränderung des Verbraucherpreisindexes (VPI) misst die durchschnittliche Preisveränderung der Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden. Rund um die Monatsmitte erheben in elf rheinland-pfälzischen Berichtsgemeinden 23 Preisermittelnde im Auftrag des Statistischen Landesamtes in mehr als 2.000 Berichtsstellen (z. B. Kaufhäuser) rund 20.000 Einzelpreise. Dabei werden die Preise von 700 genau beschriebenen Waren und Dienstleistungen erfasst. Die Preisveränderungen werden gemäß der Verbrauchsbedeutung, die den Waren und Dienstleistungen bei den Ausgaben der privaten Haushalte (sogenannte Wägungsschema) zukommt, im Preisindex berücksichtigt. Die Veränderung des VPI gegenüber dem Vorjahresmonat beziehungsweise dem Vorjahr wird umgangssprachlich auch als Inflationsrate bezeichnet.
Neben dem VPI dienen Kerninflationsraten als ergänzende Kennzahlen zur Beurteilung der Geldwertentwicklung. Sie geben an, wie sich die Verbraucherpreise entwickeln, wenn bestimmte Güter des Warenkorbs nicht mit eingerechnet werden. Das sind zumeist Güter mit erfahrungsgemäß stark schwankenden Preisen. In dieser Pressemitteilung wird die Veränderung des Gesamtindexes ohne Nahrungsmittel und Energie als Kerninflationsrate bezeichnet.
Die Pressemitteilung zum Berichtsmonat August 2023 enthält vorläufige Ergebnisse. Sofern bis zum 5. September 2023 keine Korrektur erscheint, sind die veröffentlichten Ergebnisse als endgültig anzusehen.
Autorin: Diane Dammers (Referat Analysen Wirtschaft)
Preisindizes - für Gütergruppen - für die Lebenshaltung insgesamt | Wägungs-anteil am Gesamt-index* in % | Indexstand | Veränderung gegenüber | |
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August 2023 | August 2022 | Juli 2023 | ||
Basis 2020=100 | % | |||
Waren- und Dienstleistungsgruppen | ||||
Wohnung, Wasser, Strom, Gas u. a. Brennstoffe | 25,9 | 113,8 | 3,4 | 0,1 |
Verkehr1 | 13,8 | 124,8 | 6,5 | 0,9 |
Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke | 11,9 | 128,8 | 8,4 | -0,5 |
Freizeit, Unterhaltung und Kultur | 10,4 | 116,1 | 5,8 | 0,3 |
Andere Waren und Dienstleistungen | 9,9 | 115,2 | 7,2 | 1,5 |
Möbel, Leuchten, Geräte u. a. Haushaltszubehör | 6,8 | 118,1 | 6,7 | 0,2 |
Gesundheit | 5,5 | 105,6 | 3,3 | -0,2 |
Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen | 4,7 | 118,8 | 6,8 | - |
Bekleidung und Schuhe | 4,2 | 106,2 | 3,6 | 1,8 |
Alkoholische Getränke und Tabakwaren | 3,5 | 118,5 | 7,2 | -0,2 |
Post und Telekommunikation | 2,3 | 99,9 | 1,1 | - |
Bildungswesen | 0,9 | 107,7 | 5,1 | 0,1 |
Gesamtlebenshaltung | ||||
Verbraucherpreisindex | 100,0 | 117,0 | 5,6 | 0,3 |
Kerninflationsrate | ||||
Gesamtindex ohne Nahrungsmittel und Energie | 82,1 | 112,4 | 5,3 | 0,3 |
* Die Preisveränderungen werden gemäß der Verbrauchsbedeutung, die den Waren und Dienstleistungen bei den Ausgaben der privaten Haushalte (sog. Wägungsschema) zukommt, im Verbraucherpreisindex berücksichtigt. Der Wägungsanteil gibt beispielsweise an, welchen Anteil die Ausgaben für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke an den gesamten Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte haben. | ||||
1 Die Abteilung Verkehr enthält Kraftstoffe und andere Waren sowie Dienstleistungen für Fahrzeuge, den Kauf von Fahrzeugen sowie die Beförderung von Personen und Gütern im Schienen-, Straßen-, Luft- und Schiffsverkehr. |
Güterart | Veränderung in Prozent gegenüber | ||
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Juli 2023 | August 2022 | Jahr 2020 | |
Energie insgesamt | 2,0 | 4,8 | 50,9 |
Haushaltsenergie insgesamt | 0,5 | 8,1 | 52,0 |
Heizöl, einschl. Betriebskosten | 5,9 | -18,4 | 74,4 |
Strom | - | 8,0 | 32,7 |
Gas, einschl. Betriebskosten | -0,1 | 23,6 | 91,7 |
Feste Brennstoffe | -2,3 | -25,7 | 66,6 |
Fernwärme u. A. | - | 6,4 | 31,5 |
Kraftstoffe insgesamt | 4,2 | 0,3 | 49,3 |
Superbenzin | 3,1 | 4,8 | 47,4 |
Dieselkraftstoff | 8,4 | -11,6 | 55,0 |
Güterart | Veränderung in Prozent gegenüber | ||
---|---|---|---|
Juli 2023 | August 2022 | Jahr 2020 | |
Kartoffeln | -5,6 | 26,5 | 50,0 |
Butter | -2,3 | -31,8 | 7,5 |
Margarine oder Pflanzenfett | -0,4 | 17,2 | 58,2 |
Roggenbrot oder Mischbrot | -0,2 | 10,7 | 31,5 |
Weizenmehl | 0,5 | 15,2 | 68,9 |
Reis | -4,9 | 12,7 | 38,6 |
Pils, Lager, Schwarzbier o. a. untergäriges Bier | -6,2 | -0,9 | 12,8 |
Frisches Brötchen | 0,3 | 9,5 | 30,4 |
Salami, Zervelatwurst oder andere Dauerwurst | -0,9 | 7,3 | 23,8 |
Rinderroulade oder Rinderlende | 2,3 | 4,3 | 30,5 |
Weißwein | 2,3 | 8,0 | 23,6 |
Mineralwasser mit Kohlensäure | 0,8 | 9,2 | 26,3 |
Joghurt | 2,7 | 8,8 | 37,3 |
Hartkäse | -0,8 | 13,7 | 39,0 |
Bohnenkaffee | -0,6 | -2,4 | 18,8 |
Pizza, Quiches oder Ähnliches | 1,3 | 14,9 | 36,4 |
Bananen | -0,6 | 5,0 | 12,5 |
Eier | 0,1 | 3,8 | 35,4 |
Schokoladentafel | 5,5 | 8,3 | 25,5 |
Schweinebraten | -0,7 | 15,9 | 24,6 |
Nudeln | -3,6 | 7,3 | 30,3 |
Apfelsaft oder ähnlicher Fruchtsaft | 0,7 | 17,2 | 28,4 |
Vollmilch | -1,0 | -5,3 | 32,0 |
Tomaten | -8,9 | -11,7 | -26,1 |
Äpfel | 1,6 | 3,7 | 12,0 |
Weintrauben | -9,8 | 2,0 | -7,0 |