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KORRIGIERTE FASSUNG: Zahl der Einbürgerungen im Jahr 2013 leicht rückläufig

Im Jahr 2013 erhielten 5.385 in Rheinland-Pfalz lebende Menschen ausländischer Staatsangehörigkeit einen deutschen Pass. Das waren 308 bzw. 5,4 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Von den 2.509 Männern und 2.876 Frauen lebten rund zwei Drittel mindestens zehn Jahre und knapp ein Viertel mindestens 20 Jahre in Deutschland. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer lag bei annähernd 16 Jahren.

Wie bereits 2012 wurde die mit Abstand höchste Zahl von Einbürgerungsurkunden in den kreisfreien Städten Mainz (614) und Ludwigshafen (525) überreicht, gefolgt von der kreisfreien Stadt Koblenz (295). Die wenigsten Einbürgerungen erfolgten im Landkreis Vulkaneifel (24), in der kreisfreien Stadt Zweibrücken (25) und im Landkreis Kusel (28).

Gemessen an der Zahl der im Jahr 2013 jeweils im Ausländerzentralregister registrierten Personen belegte wie im Vorjahr die kreisfreie Stadt Koblenz den Spitzenplatz. Dort erhielten 2,8 Prozent der dort lebenden Ausländerinnen und Ausländer einen deutschen Pass. Es folgte die kreisfreie Stadt Kaiserslautern mit 2,2 Prozent. Relativ gesehen die wenigsten Einbürgerungen gab es im Eifelkreis Bitburg-Prüm mit 0,4 Prozent.

Die mit Abstand meisten der im Jahr 2013 Eingebürgerten verfügten zuvor über die türkische Staatsangehörigkeit (1.293). Es folgten Polen (338), Ukrainer (241) und Kosovaren (214).

Beschränkt man die Analyse auf Angehörige von Staaten, für die jeweils mindestens 100 Einbürgerungen zu verzeichnen waren, erhielten - gemessen an der Zahl der 2013 im Ausländerzentralregister verzeichneten Personen mit Wohnort in Rheinland-Pfalz - überproportional viele hier lebende Iraker (6,0 Prozent), Marokkaner (5,3 Prozent), Ukrainer (4,7 Prozent) sowie Kasachen (4,2 Prozent) einen deutschen Pass.

Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz haben insbesondere Personen, die mindestens acht Jahre in Deutschland leben, einen besonderen Anspruch auf Einbürgerung, wenn sie bestimmte, gesetzlich festgelegte Anforderungen erfüllen. Die Einbürgerung erfolgt nur auf Antrag. Durch die Einbürgerung werden die Betroffenen gleichberechtigte deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger mit allen Rechten und Pflichten. Sie können in den Gemeinden, in den Ländern und auf Bundesebene wählen, selbst für ein Parlament kandidieren und damit Ihre Interessen aktiv vertreten.

Die Zahlen stammen aus der Einbürgerungsstatistik. Sie werden den statistischen Landesämtern von den Einbürgerungsbehörden übermittelt. Einbürgerungsbehörden sind in Rheinland-Pfalz die Verwaltungen der kreisfreien Städte und Landkreise.

Autor: Gerd Reh (Referat Bevölkerung, Gebiet, Zensus) Korrektur:

In der Tabelle mit den Ergebnissen der kreisfreien Städte und Landkreise waren die Spalten »Volljährige« und »Minderjährige« vertauscht. Die Pressemitteilung wurde am 2. April 2014 korrigiert.

 

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