Bei diesen Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass das Gastgewerbe schon 2020 besonders stark von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen war. Zur besseren Einordnung ein Vergleich mit den Ergebnissen aus 2019: Gegenüber den Juniwerten 2019 verringerten sich die realen Umsätze um 47 Prozent (nominal: minus 44 Prozent).
Umsatzentwicklung nach Wirtschaftszweigen
Deutliche Umsatzverluste verzeichnete das Beherbergungsgewerbe (real: minus 12 Prozent). In der Gastronomie, auf die zwei Drittel der Gastgewerbeumsätze entfallen, betrugen die Rückgänge 15 Prozent. Diese Entwicklung ist auf die Umsatzeinbußen bei den Restaurants, Cafés, Eissalons und Imbissstuben in Höhe von 18 Prozent zurückzuführen. Die Caterer und Erbringer von sonstigen Verpflegungsleistungen erwirtschafteten mit einem Zuwachs um real 16 Prozent als einziger Bereich ein Plus.
Beschäftigung
Die Zahl der Beschäftigten lag mit minus 7,4 Prozent deutlich unter dem Niveau des Vorjahresmonats.
Zeitraum Januar bis Juni
Im ersten Halbjahr gingen die Umsätze des rheinland-pfälzischen Gastgewerbes im Vergleich zum Vorjahreszeitraum real um 42 Prozent zurück (nominal: minus 40 Prozent). Die Umsätze im Beherbergungsgewerbe halbierten sich in diesem Zeitraum (real: minus 52 Prozent). In der Gastronomie betrug der Verlust real 37 Prozent. Der Beschäftigungsstand im Gastgewerbe war um 21 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor.
Die Daten stammen aus der monatlichen Stichprobenerhebung bei rund 280 ausgewählten Gastgewerbeunternehmen in Rheinland-Pfalz. Die Angaben für Filialbetriebe von Hotel- und Restaurantketten mit Sitz in einem anderen Bundesland sind in den Ergebnissen enthalten. Es liegen keine absoluten Werte sowie Regionalangaben vor. Bei zeitlichen Vergleichen ist der Berichtskreiswechsel im Berichtsmonat Februar 2021 zu beachten. Gleichzeitig ist die Unterteilung der Beschäftigten nach Voll- und Teilzeit entfallen.
Durch die Corona-Krise sind die Gastronomie und das Beherbergungsgewerbe wirtschaftlich außerordentlich beeinträchtigt. Da die Durchsetzbarkeit der Meldepflicht in dieser Situation eingeschränkt ist, liegt der Schätzanteil der fehlenden Statistikmeldungen über dem sonst üblichen Maß.
Autorin: Anastasia Anton (Referat Unternehmensstatistiken)
Wirtschaftszweig | Anteil am Umsatz2 | Umsatz | Beschäftigte | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Juni 2021 | Januar - Juni 2021 | Juni 2021 | Januar - Juni 2021 | ||||
nominal | real | nominal | real | insgesamt | |||
% | |||||||
Beherbergung | 35 | - 9,5 | - 11,6 | - 51,7 | - 52,3 | - 9,9 | - 22,8 |
Gastronomie | 65 | - 9,9 | - 14,7 | - 34,5 | - 37,4 | - 6,0 | - 20,1 |
Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, | |||||||
Cafés, Eissalons und Ähnliches | 47 | - 13,4 | - 18,1 | - 34,7 | - 37,8 | - 7,8 | - 20,6 |
Caterer und Erbringung sonstiger | |||||||
Verpflegungsdienstleistungen | 10 | 21,0 | 16,1 | - 17,8 | - 20,4 | 0,7 | - 14,6 |
Gastgewerbe insgesamt | 100 | - 9,7 | - 13,5 | - 40,1 | - 42,4 | - 7,4 | - 21,0 |
1 Vorläufiges Ergebnis. – 2 Quelle: Rechtliche Einheiten des Unternehmensregisters 2019. |