Lediglich 41 (0,6 Prozent) der 2023 geschiedenen Ehen wurde bereits vor Erreichen der regulär einjährigen Trennungsfrist geschieden, weil die Fortsetzung für die Antragstellerin bzw. den Antragsteller eine unzumutbare Härte dargestellt hätte. In annähernd 5.600 Fällen und damit mehrheitlich (78,7 Prozent) erfolgte die Scheidung im zweiten Trennungsjahr. Weitere 1.462 Ehebünde (20,6 Prozent) wurden erst nach einer Trennungsphase von drei Jahren beendet. In letzteren Fällen wird nach Gesetz unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, auch wenn nur ein Ehepartner die Scheidung beantragt hat und der andere der Scheidung nicht zustimmt.
Knapp die Hälfte (49,2 Prozent) der im Jahr 2023 geschiedenen Paare hatte zum Zeitpunkt der gerichtlichen Eheauflösung minderjährige Kinder. Ein Viertel der Paare hatte ein, knapp ein Fünftel zwei und knapp ein Zwanzigstel drei oder mehr Kinder. Landesweit waren im vergangenen Jahr rund 5.600 Minderjährige von der Scheidung ihrer Eltern betroffen.
Von den Ende der 1980er und Anfang der 1990er Jahre geschlossenen Ehen sind inzwischen rund 45 Prozent geschieden worden. Diese Heiratsjahrgänge weisen im Vergleich die bislang höchsten Trennungsquoten auf.
Landesweit wurden im vergangenen Jahr 7,9 von 1.000 bestehenden Ehen geschieden. Da die Scheidungszahlen auf Ebene der Verwaltungsbezirke zum Teil deutlichen jährlichen Schwankungen unterliegen, können nur auf der Grundlage von Mehrjahresdurchschnitten verlässliche Aussagen zum Scheidungsrisiko getroffen werden. Das vorausgesetzt, lässt sich Folgendes feststellen: Im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2023 lag die Scheidungsziffer in den kreisfreien Städten mit einem Wert von 8,2 in der Summe unter der der Landkreise (8,4). Ungeachtet dessen verzeichnete die kreisfreie Stadt Zweibrücken (13,1 Scheidungen je 1.000 bestehenden Ehen) in diesem Zeitraum die höchste Scheidungsziffer, der auf der Kreisebene niedrigste Wert (6,2) ergibt sich für den Landkreis Kusel.
Im Jahr 2023 wurden von den rheinland-pfälzischen Familiengerichten zudem 24 gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften durch gerichtlichen Beschluss aufgehoben. Von diesen waren 18 weibliche Partnerschaften und 6 Lebenspartnerschaften zwischen Männern.
Autor: Britta Müller (Referat Soziales, Gesundheit, Rechtspflege)