Betriebsgründungen
Die Zahl der sogenannten Betriebsgründungen – das heißt von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung – ist im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen; insgesamt zählten 5.483 Gewerbeanmeldungen zu den Betriebsgründungen (plus 13,6 Prozent gegenüber 2023).
Den höchsten Anteil an den Betriebsgründungen hatte mit 19,6 Prozent der Wirtschaftsabschnitt „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“. Den zweithöchsten Anteil stellten mit jeweils 12,9 Prozent die Wirtschaftsabschnitte „Sonstige wirtschaftlichen Dienstleistungen“ und „Baugewerbe“.
Die Betriebsgründungen je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner erreichten den höchsten Wert mit 24,6 in der kreisfreien Stadt Kaiserslautern; es folgten Zweibrücken mit 20,2 und Speyer mit 19,5. Den niedrigsten Wert unter den kreisfreien Städten verzeichnete Pirmasens mit 14,0. Unter den Landkreisen wies der Kreis Cochem-Zell mit 15,5 den höchsten Wert auf, der Kreis Trier-Saarburg mit 7,6 den niedrigsten.
Sonstige Neugründungen
Neben den Betriebsgründungen gab es im Jahr 2024 insgesamt 23.238 sogenannte sonstige Neugründungen. Das waren 3,9 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Zu den sonstigen Neugründungen gehören die Gründung von Kleinunternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, keine Handwerkskarte besitzen und über keine sozialversicherungspflichtig Beschäftigten verfügen, sowie die Gründung von Nebenerwerbsbetrieben.
Gewerbeabmeldungen
Die Zunahme bei den Gewerbeabmeldungen stammt vor allem aus dem Bereich der Betriebsaufgaben, dem Pendant zu den Betriebsgründungen; betroffen waren also eher Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung. Ihre Zahl stieg um 14 Prozent auf 4.651, die der sonstigen Stilllegungen um 1,9 Prozent auf 21.542.
Gewerbesaldo
Der Gewerbesaldo insgesamt ist mit einem Wert von 2.540 weiterhin positiv, im Vergleich zum Vorjahr (4.022) ist er allerdings um rund 37 Prozent gesunken. Bei den Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung ist hingegen ein Zuwachs um rund 11 Prozent auf 832 zu verzeichnen (747 im Jahr 2023).
Das Gewerbesaldo je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner ist im Land sehr unterschiedlich verteilt und in den kreisfreien Städten (plus 7,3 gesamt, plus 4,2 bei Betriebsgründungen) tendenziell höher als in den Landkreisen (plus 5,7 gesamt, plus 1,2 bei Betriebsgründungen). Den höchsten positiven Gewerbesaldo konnte die Stadt Koblenz ausweisen (plus 20,3 gesamt, plus 2,2 bei Betriebsgründungen), gefolgt von Kaiserslautern (plus 18,4 gesamt, plus 10,0 bei Betriebsgründungen); der niedrigste Wert wurde für die Stadt Frankenthal ermittelt (minus 25,7 gesamt, plus 4,1 bei Betriebsgründungen), gefolgt von Trier (minus 6,0 gesamt, minus 5,2 bei Betriebsgründungen).
Methodische Hinweise
Die Daten stammen aus der Gewerbeanzeigenstatistik, die aus den monatlichen Lieferungen der rheinland-pfälzischen Gewerbeämter an die im Statistischen Landesamt angesiedelte Verwaltungsstelle „Gewerbe-Online“ erstellt wird.
Von einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung wird ausgegangen, wenn ein Betrieb durch eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) gegründet beziehungsweise aufgegeben wird. Auch von natürlichen Personen gegründete beziehungsweise aufgegebene Betriebe können hierunter fallen, sofern die Person im Handelsregister eingetragen ist, Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer beschäftigt oder bei der Gründung eine Handwerkskarte besitzt.
Ein Kleinunternehmen ist definiert als Unternehmen, dessen Hauptniederlassung durch eine Nicht-Kauffrau oder einen Nicht-Kaufmann gegründet beziehungsweise aufgegeben wird und das nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das Unternehmen beschäftigt zudem keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und besitzt bei der Gründung keine Handwerkskarte. Als Gewerbesaldo bezeichnet man die Differenz aus Gewerbeanmeldungen und -abmeldungen in einem Zeitraum. Ein positiver Saldo bedeutet einen Zuwachs an angemeldeten Gewerben im Berichtszeitraum, ein negativer Saldo einen Rückgang.
Es können nur die Gewerbean- und -abmeldungen berücksichtigt werden, die den Statistischen Ämtern zur Kenntnis gelangen. Auch sind Gewerbemeldungen lediglich Absichtserklärungen; es liegen keine Informationen vor, ob das an- oder abgemeldete Gewerbe auch tatsächlich ausgeübt wird oder wurde.
Autor: Daniel Friesenhahn (Referat Steuern, Verwaltungsstatistiken)